Schmerzensgeld nach schwerem Fahrradunfall

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Steinway77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach schwerem Fahrradunfall

Hallo,

mein Vater hatte am letzten Freitag einen schweren Fahrradunfall. Dabei kam ein E-Bikefahrer mit etwa 25 kmh aus einem Tampfelpfad, der nur zu 4 Reihenhäusern führt, gefahren. Mein Vater fuhr dabei auf der Straße. Da es in einer Kurve war und der Trampelpfad durch ein dort parkendes Wohnmobil nicht einsehbar war, wurde er voll erwischt und vom Rad geworfen. Der Unfallverursacher beruft sich auf "rechts vor links". Es ist aber weder ein richtiger Fußweg, geschweige denn ein Radweg. Es ist ein Privatweg, der den Reihenhausinhabern als Zuweg dient. Natürlich gehen dort auch mal andere Leute lang, weil dieser Weg zwei Straßen verbindet.

Bei dem Unfall hat mein Vater 5 Brücke erlitten. Das Kreuzbein, das Becken, 2 Rippen und eine Schulter sind gebrochen. Er hat dementsprechend noch immer starke Schmerzen und kann sich kaum bewegen. Da die Brüche alle noch recht "glücklich" gebrochen sind, muss jedoch nicht operiert werden. Insgesamt ist mit einem Krankenhausaufenthalt von 14 Tagen, gefolgt von einer Reha zu rechnen.

Nun meine Frage: Macht es Sinn, den Unfallverursacher hier auf Schmerzensgeld zu verklagen? Ich sage mal so, wenn das am Ende auf 1000 Euro hinausläuft, will mein Vater diesen Umstand nicht betreiben. Ist jedoch mit einer Höhe von über 5000 zu rechnen, will er dies wohl tun. Dazu kommt, dass er als Gärtner nun auf unabsehbare Zeit arbeitsunfähig ist. Im April nächsten Jahres wollte er in Rente gehen. Es ist also eine überaus unglückliche Situation.

Zum weiteren Vorgehen: Wann muss so ein Anspruch auf Schmerzensgeld gestellt werden? Der Verursacher hat bereits mehrfach bei uns angerufen und sich nach dem Befinden meines Vaters erkundigt. Sollen wir diesbezüglich überhaupt noch Auskunft geben? Sollte es auf ein Schmerzensgeld hinauslaufen, wird dieses dann von der Haftpflicht des Verursachers getragen oder müsste der Verursacher dies aus eigenen Mitteln stemmen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

-- Editiert von Moderator am 11.09.2018 15:01

-- Thema wurde verschoben am 11.09.2018 15:01

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Der Unfallverursacher beruft sich auf "rechts vor links"


Er dürfte als einziger der Meinung sein

Man muss noch gar nicht klagen, es reicht seine Forderungen formal anzumelden (egal wann, am besten zeitnah, bis 3 Jahre später). Zur Höhe muss man sich noch gar nicht äußern, bzw. man weiß ja auch noch nicht wie lange man "Schmerzen" hat. Hier kann man auch nur raten, bei multiplen Brüchen aber schon mehr als 1000€

Angestellt oder Selbstständiger Gärtner?

Ebenso wichtig wie Schmerzensgeld, sind Schadenersatzansprüche (Ausfälle, Fahrrad, Kleidung, Haushaltshilfen, etc)

Im Normalfall deckt eine PHV all diese Posten.

Empfehlen würde ich den Gang zum RA, vor allem wenn er selbständig ist, da hier die Nachweise etwas komplexer sind, Kosten sind von der Gegenseite zu tragen

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#2
 Von 
Steinway77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Er arbeitet im öffentlichen Dienst, ist also angestellt.

Zum nächsten Schritt: Habe ich das richtig verstanden, dass wir uns vom Unfallverursacher die Daten seiner Haftpflichtversicherung geben lassen und diese dann über den Vorfall in Kenntnis setzen? Ist es dabei schon wichtig, den Unfallhergang noch einmal detailliert zu schildern und bereits deutlich zu machen, dass Schmerzensgeldansprüche gestellt werden?

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich empfehle bei Unsicherheit einen Anwalt!

Wenn man es selber machen möchte, kann man das so machen. Einen Anspruch auf diese Daten hat man nicht. Die Ansprüche stellt man gegenüber dem Verursacher.
Die PHV fordert sicherlich einen Fragebogen an, in dem auch der Hergang zu beschreiben wäre.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Habe ich das richtig verstanden, dass wir uns vom Unfallverursacher die Daten seiner Haftpflichtversicherung geben lassen und diese dann über den Vorfall in Kenntnis setzen?


Eigentlich sollte das der Unfallverursacher selbst machen. Daraufhin setzt sich dann die Haftpflichtversicherung mit Euch in Verbindung.

Zitat:
Ich sage mal so, wenn das am Ende auf 1000 Euro hinausläuft, will mein Vater diesen Umstand nicht betreiben. Ist jedoch mit einer Höhe von über 5000 zu rechnen, will er dies wohl tun.


Eine Höhe von über 5.000€ würde ich für wahrscheinlich halten.

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

bezüglich der Schuldfrage, natürlich ist das mit dem Rechts vor Links nicht gegeben, evtl könnte ein Vater aber trotzdem eine Teilschuld bekommen.

Du selbst schreibst das ganze ist in einer Kurve passiert, schreibst aber nichts zu der Geschwindigkeit deines Vaters. Könnte auch sein, dass er mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist und daher evtl auch eine Teilschuld zugesprochem bekommen kann...

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#6
 Von 
Steinway77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt ein neues Problem. Gerade noch mal mit dem Unfallverursacher gesprochen: Er hat keine Haftpflichtversicherung. Ich kann also auch keine Versicherung anschreiben und er leitet nichts in die Wege. Bedeutet das dann, dass er mit seinem eigenen Vermögen für die Kosten aufkommen muss?

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#7
 Von 
Steinway77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Du selbst schreibst das ganze ist in einer Kurve passiert, schreibst aber nichts zu der Geschwindigkeit deines Vaters. Könnte auch sein, dass er mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist und daher evtl auch eine Teilschuld zugesprochem bekommen kann...


Mein Vater hatte 10-12 kmh drauf. Die Unfallforschung hat den Unfall aufgenommen und die Beamten vor Ort meinten, dass ihn auch keine Mitschuld trifft, da der E-Bikefahrer zwar auch eine eingeschränkte Sicht hatte, er aber überhaupt nicht auf diesem Fußweg fahren durfte und wenn schon, dann hätte er beim Auffahren auf die Straße natürlich sehr genau gucken müssen, ggf. sogar absteigen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Steinway77):
Bedeutet das dann, dass er mit seinem eigenen Vermögen für die Kosten aufkommen muss?

Wenn er denn eines hat - ja-


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steinway77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Steinway77):
Bedeutet das dann, dass er mit seinem eigenen Vermögen für die Kosten aufkommen muss?

Wenn er denn eines hat - ja-


Er besitzt ein großes Haus in guter Lage, behauptet jedoch, er sei unvermögen (bedeutet für meine Stadt: Verkehrswert von etwa 250.000-300.000). Es ist aber auch ziemlich dumm, keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Gerade bei den geringen Kosten pro Jahr, absolut unverständlich.

Ich habe in der Zwischenzeit mit der ADAC Rechtsschutzversicherung meines Vaters telefoniert. Zum Glück ist das alles abgedeckt, ich werde die Sache einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.

-- Editiert von Steinway77 am 11.09.2018 18:49

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