Hallo,
ich habe nachts auf dem Nachhauseweg eine Schlägerei beobachtet. Zwei Männer prügelten sich so heftig, dass niemand den Mut hatte dazwischen zu gehen. Schließlich ging eine junge Frau dazwischen (im Nachhinein stellte sich raus, dass es die Freundin des einen Mannes war). Die Männer prügelten sich so heftig, dass sie nichts um sich herum wahrnahmen, sodass die junge Frau plötzlich unter den beiden Männern auf dem Boden lag und die Männer immernoch aufeinander einschlugen. In diesem Moment bin ich dann der Frau zuhilfe gekommen, um sie unter den Männern herauszuziehen. Während ich ihr wieder auf die Beine half, bekam ich von einem der Männer (nicht absichtlich) eine Faust oder einen Ellenbogen ins Gesicht, wodurch ich sofort zu Boden gerissen wurde.
Die Polizei war schon vorher informiert und traf wenige Sekunden später ein. Von einigen Zeugen und den Männern wurden alle Personalien aufgenommen.
Einige Wochen später bekam ich einen Anruf von einem der "Täter", in dem er sich bei mir entschuldigte. Er bat mich die Strafanzeige zurückzuziehen und er wolle sich außergerichtlich mit mir einigen. Am Tag des Geschehens stand er unter Alkohol und hate über 2 Promille.
Desweiteren sollte ich noch erwähnen, dass ich Aufgrund der Nasenoperation eine Prüfung an der Universität nicht absovieren konnte, und sich dadurch mein Studium verzögert.
Meine Frage wäre nun, wieviel Schmerzensgeld
Ich bei einer außergerichtlichen Einigung fordern kann?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Schmerzensgeld bei Nasenbeinbruch - wieviel kann ich außergerichtlich fordern?
22. November 2012
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2012 | 13:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schmerzensgeld bei Nasenbeinbruch - wieviel kann ich außergerichtlich fordern?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 29. November 2012 | 13:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hat niemand eine Antwort für mich? Oder kann mir jemand einen Tipp geben wohin ich mich wenden kann?
Ich wäre wirklich sehr Dankbar für Informationen!
#2
Antwort vom 29. November 2012 | 22:13
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2012 | 10:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
@gaga92
"http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/ "
so schlau bin ich auch schon gewesen... und wenn man sich die Tabelle mal anschaut bevor man sie postet, sieht man auch, dass keiner der aufgelisteten Fälle auch nur im geringsten etwas mit einem "simplen Nasenbeinbruch" ohne weitere Verletzungen zu tun hat.
-- Editiert markenge am 01.12.2012 10:56
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