Schmerzensgeld nach Fußballturnier... Foul artete aus.

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Albert Einstein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld nach Fußballturnier... Foul artete aus.

Liebe Leser,
vor ca. 3 Wochen hatten wir ein Fussballtunier bei dem mein mann und mein Sohn mitspielten.Nach einem faul bekamen sich einer der gegner und mein Sohn in die Wolle.Der gegner wurde von 3 Mitspielern zurückgehalten weil er ständig wieder auf meinen Sohn losgehen wollte.
Als er dann mit erhobener Faust auf meinen Sohn zuging ging mein Mann dazwischen und schlug dem Gegner auf´s Auge.Es war eine kleine Platzwunde zu sehen..er hatte aber weiter gespielt.Er holte dann die Polizei und gab zu Protokoll er habe ja gar nichts gemacht.Jetzt erhielt mein Mann eine email von ihm .Darin schreibt er mein mann solle sich mal Gedanken über ein angemessenes Schmerzensgeld machen da er sonst zu seinem Anwalt ginge.Was sollen wir tun?

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)

Hmm, wie alt ist Dein sohn und wie alt ist der Gegner?

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#3
 Von 
Albert Einstein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser Sohn wird 18 Jahreund der Gegner 26 Jahre

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#4
 Von 
Michaela Albrecht
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Sehr geehrte "Albert Einstein",

wenn sich der Vorfall auf einem Fußballturnier ereignet hat, müssten sich doch viele Zeugen finden lassen, die bestätigen können, dass die Gegenseite Ihren Sohn immer wieder angegriffen hat, insbesondere die drei Mitspieler, die ihn immer wieder zurückhalten wollten.
Ich würde zunächst eine Email schreiben und freundlich bzw. höflich mitteilen, wer den Vorfall alles beobachtet hat und ob er angesichts dieser Beweislage tatsächlich Schmerzensgeld geltend machen möchte.

Sollte dies der Fall sein und er nimmt anwaltliche Hilfe in Anspruch, sollten möglichst viele Zeugen schriftlich darlegen, was sie beobachtet haben, und dass hier eine Notwehr- bzw. Nothilfesituation vorlag.

Sollte die Gegenseite dann noch immer keine "Ruhe geben", sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Albrecht
Rechtsanwältin

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