Hallo,
ich bin 2007 von einem Hund in beiden Unterschenkel gebissen worden.
Nachfolgend - abgesehen von der schleppender Wundheilung - stellten sich posttraumatische/postinfektiöse Lymphödeme in unterschiedlicher Ausprägung ein - links 10 zu rechts 6.
Das ist alles schon durch Ärzten und Gutachter abgeklärt.
Ich muss jetzt mein Leben lang Kompressionskniestrümpfe Klasse 2-3 tragen - spätere Folgeerkrankungen sind nicht ausgeschlossen.
Bei der gestrigen Gerichtsverhandlung (die mittlerweile Zweite) brachte der Richter nun ein Beispiel-Urteil aus 1994, wo jemanden nach einem Hundebiss mit anschließender Thrombose 2400 € an Schmerzensgeld
zugesprochen wurde.
Nun ist aber eine akute Thrombose nach Hundebissverletzung ohne andere Vorerkrankungen sehr gut therapierbar - ohne Folgeerscheinung binnen 1-12 Monaten mit Medikamenten und ggf. Thrombosestrümpfen.
Meine beidseitigen Unterschenkel-Lymphödeme sind aber Stand heute nicht heilbar.
Thrombose - Blutgerinsel Venensystem.
Lymphödem - dauerhafte Schädigung der Lymphbahnen - Lymphsystem ist sprichwörtlich die Müllabfuhr aus dem Gewebe.
Frage: Wir finden dieses Urteil nicht, auf welches sich gestern der Richter bezogen hat. Und zweitens empfinde ich diesen Hinweis bzgl. Thrombose als einen Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung zu so einem Thema machen müssen ?
Viele Grüße
mi-ka
Schmerzensgeld Hundebiss
7. April 2010
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Frage vom 7. April 2010 | 18:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld Hundebiss
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 7. April 2010 | 19:06
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php?sort=betrag
aber viel gibts bei uns eh nicht.
Und was der Richter so labert dient nur dazu die Parteien zu einem Vergleich zu drängen..
K.
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