Schlägerei --> Körperverletzung

26. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
ch2ho
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schlägerei --> Körperverletzung

Hi,

Habe folgendes Problem.

Ich wurde nachdem die Disko zugemachte hatte von einen Typ provoziert, zuerst nur verbal. Anfang gab ich noch antwort, aber dann wurde mir das alles zu blöd und ich drehte mich von ihm weg. Er riß weiter seine dummen Sprüche auf die ich aber nich mehr reagierte. Dann fing er an mir dauerend auf den Rücken zuschlagen. Nicht sonderlich fest. Aber irgendwann wurde mir das zu blöd. Hab mich dann rumgedreht und zwei drei mal zugehauen.

Nun hat der Kerl anzeige gemacht. Habe inzwischen erfahren das er 1 Woche im Krankenhaus gelegen hat und operiert werden mußte.
Das wollte ich natürlich nicht. Aber er hatt halt pervers rumgestreßt, das können auch mehrer Leute bezeugen.

Nun wollte ich mal wissen, was da auf mich zukommen kann.

1. Schmerzengeld?
2. Krankenhauskosten?
3. Strafe?
4. Oder könnte es auch sein das ich freigesprochen werde?
5. Soll ich mir einen Anwalt holen?

Wäre über eure Meinungen sehr dankbar.

mfg
ch2ho


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

sofern Sie in Notwehr gehandelt haben, sich also gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigt haben, so wäre Ihr Verhalten gerechtfertigt. Dieses muss im Einzelfall jedoch geprüft werden.

Wenn nicht, so müssen Sie mit Schadens- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und mit einer Verurteilung wegen (evtl. gefährlicher) Körperverletzung. Wenn der andere Tatbeteiligte operiert werden musste und eine Woche stationär im Krankenhaus behandelt werden musste, so wird in aller Regel der Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch hoch sein, ebenso wie die zu erwartende Verurteilung.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 26.04.2005 23:52:03

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ch2ho
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

Wie ist Notwehr denn defieniert?
Wenn man aus provokation heraus handelt, ist es dann Notwehr? Und dann kam ja noch das klopfen auf den Rücken hinzu.

gruß
chris

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Chris,

Notwehr ist die notwendige Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff. Sie müssen also sehen, ob Sie angegriffen wurden, oder nicht. Natürlich müssen Sie sich keine andauernden Provokationen gefallen lassen. Dennoch müssen Sie hier sehen, ob Ihre Handlung noch angemessen war, oder nicht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Auf einen verbalen Angriff und leichten Schlägen auf den Rücken mit Schlägen zu reagieren, die zu 1 Woche Krankenhaus führen, fällt nicht mehr unter Notwehr.

Die von Dir aufgezählten Nr. 1 bis 3 werden also auf Dich zukommen. Folgende Kosten hast Du dabei noch vergessen:
- Prozesskosten
- Anwaltskosten (eigener und gegnerischer)

Es ist also dringend zu empfehlen, einen Anwalt einzuschalten.

-- Editiert von hh am 02.05.2005 10:35:14

1x Hilfreiche Antwort

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