Schadensregulierung dauert ungewöhnlich lange bei Fahrerflucht

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
kenblock
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(67 Beiträge, 9x hilfreich)
Schadensregulierung dauert ungewöhnlich lange bei Fahrerflucht

Hallo!

Mir ist im August eine Frau, welche hinter mir an der Zapfsäule an einer Tankstelle stand beim Vorbeifahren an meinem Auto hinten an meine Stoßstange geschrammt und hat sich dann vom Unfallort entfernt.

Polizei wurde gerufen, alles aufgenommen und auch die Überwachungskameraaufnahmen angefordert. Einen Zeugen gab es auch.

Ich dachte mir, da kann ja nix mehr schief gehen und ich werde meinen Schaden (Lackschaden und einige tiefe Kratzer an der hinteren Stoßstange) schnell ersetzt bekommen.

Ein Kollege hat mir zu einem Gutachter geraten. Im Nachhinein war das wohl das (zumindest aus aktueller Lage) Dümmste, was ich machen konnte. Dieser beauftragte (bzw. ich durch meine Unterschrift auf dem Gutachten) dann einen Anwalt, der meine Kosten geltend machen sollte.

Dann passierte erstmal Wochenlang nichts.

Im Oktober kontaktierte ich dann zum ersten mal den Gutachter, welcher auf den Rechtsanwalt verwies.

Daraufhin schrieb ich dem Rechtsanwalt, der meinte, dass ihm noch die Daten vom der Polizei (Vorgangsnummer) und die Daten des Zeugen fehlen. Noch ein paar Wochen später wurde ich natürlich noch ungeduldiger und schrieb den Anwalt noch einmal an.
Er meinte dieses mal, dass er (aufgrund der Dauer des ganzen) eine Akteneinsicht bei der gegnerischen Versicherung beantragt hat und ob ich denn eine Rechtsschutzversicherung habe. Habe ich leider nicht...sonst hätte er wohl noch ein Schreiben an die Versicherung zur Tilgung meines Schadens aufgesetzt. Ich will aber absolut keine weiteren Kosten damit haben...deshalb meinte ich, dass wir besser warten.

Als ich Ihn jetzt im Januar nochmal nach einem Update gefragt hatte, meinte er, dass er noch immer auf die Akteneinsicht warte.

Kann denn sowas so lange Dauern? Hat jemand schonmal ähnliches erlebt und kann es sein, dass das irgendwann verjährt und ich komplett auf meinen Kosten sitzenbleibe?

Danke schonmal


Ken

Wer den Schaden hat...?

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22 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
kann es sein, dass das irgendwann verjährt


Bis dahin ist noch Zeit (31.12.2019).

Zitat (von kenblock):
und ich komplett auf meinen Kosten sitzenbleibe?


Möglich, aber unwahrscheinlich.

Zitat (von kenblock):
Daraufhin schrieb ich dem Rechtsanwalt, der meinte, dass ihm noch die Daten vom der Polizei (Vorgangsnummer) und die Daten des Zeugen fehlen.


Hat man selber keine Durchschrift des Polizeiberichts?

Zitat (von kenblock):
Habe ich leider nicht...sonst hätte er wohl noch ein Schreiben an die Versicherung zur Tilgung meines Schadens aufgesetzt. Ich will aber absolut keine weiteren Kosten damit haben...deshalb meinte ich, dass wir besser warten.


Das soll er machen!

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#2
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von kenblock):

Ein Kollege hat mir zu einem Gutachter geraten. Im Nachhinein war das wohl das (zumindest aus aktueller Lage) Dümmste, was ich machen konnte. Dieser beauftragte (bzw. ich durch meine Unterschrift auf dem Gutachten) dann einen Anwalt, der meine Kosten geltend machen sollte.


Wie hoch ist der Schaden? Nicht in jedem Fall ist ein Gutachter notwendig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Kosten für ein Gutachten nur dann zum Schaden, wenn die Begutachtung tatsächlich erforderlich und zweckmäßig ist, um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können.

Zitat (von kenblock):

Daraufhin schrieb ich dem Rechtsanwalt, der meinte, dass ihm noch die Daten vom der Polizei (Vorgangsnummer) und die Daten des Zeugen fehlen.


Warum braucht der eine Vorgangsnummer von der Polizei um den Schaden bei der gegnerischen Versicherung anzumelden? Das geht über das Kennzeichen des Unfallverursachers und den Zentralruf der Autoversicherer.

Zitat (von kenblock):

Er meinte dieses mal, dass er (aufgrund der Dauer des ganzen) eine Akteneinsicht bei der gegnerischen Versicherung beantragt


Was soll der Unsinn? Seit wann gewährt eine Versicherung Akteneinsicht? Die wollen im Zweifel nicht bezahlen (Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche) und werden sich hüten, irgendwas an Papier rauszurücken. Das wäre ja, als ob ich im Zivilprozeß vom gegnerischen Anwalt Einsicht in dessen Akte verlangen würde.

Zitat (von kenblock):

hat und ob ich denn eine Rechtsschutzversicherung habe. Habe ich leider nicht...sonst hätte er wohl noch ein Schreiben an die Versicherung zur Tilgung meines Schadens aufgesetzt.


Die eigenen Anwaltskosten zahlt die gegnerische Versicherung, wenn diese denn notwendig sind zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Deshalb fragt der nach einer Rechtsschutzversicherung. Er möchte wohl den Gürtel zum Hosenträger hinsichtlich seiner Gebührenrechnung.

Zitat (von kenblock):

Ich will aber absolut keine weiteren Kosten damit haben...deshalb meinte ich, dass wir besser warten.


Sehe ich anders. Selbst ist das Opfer. Also Forderung an die gegnerische Versicherung stellen, wenn die nicht zahlen, klagen.
Zitat (von kenblock):

Als ich Ihn jetzt im Januar nochmal nach einem Update gefragt hatte, meinte er, dass er noch immer auf die Akteneinsicht warte..


Nö, der hat keinen Bock oder ist völlig unfähig.

Zitat (von kenblock):

Kann denn sowas so lange Dauern? Hat jemand schonmal ähnliches erlebt und kann es sein, dass das irgendwann verjährt und ich komplett auf meinen Kosten sitzenbleibe?


Fast ein halbes Jahr? Nö. Hat die Versicherung sich noch nicht gemeldet?

Auf den Kosten sitzenbleiben? Möglich. Kommt darauf an, ob ein Gutachter notwendig war.

Rechtsanwalt wohl nicht, man kann immer sagen, man sei in rechtlichen Dingen unbeholfen...

Meine Vorgehensweise wäre gewesen: über das Autokennzeichen über den Zentralruf der Versicherer die gegnerische Haftpflicht ausfindig machen. Dann Kostenvoranschlag einer Werkstatt einholen, den der Versicherung mitteilen und darauf hinweisen, daß evtl. Mehrkosten entstehen können wegen "versteckter" Unfallschäden. Die werden sich dann schon melden, wenn aufgrund der Schadenshöhe ein Gutachter notwendig sein sollte. Wenn die dann einen eigenen schicken wollen, dürfen sie das gerne tun. Es ist deren gutes Recht, zu prüfen, ob da nicht mehr auf dem Kostenvoranschlag drauf steht als mit dem eigentlichen Unfall zu tun hatte.

Wenn man mit dem Ergebnis des "Versicherungsgutachters" nicht einverstanden ist, kann man immer noch einen eigenen beauftragen.





-- Editiert von BudWiser am 09.01.2017 12:21

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#3
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Nach dem Anruf bei der Polizei und Nachfrage anhand der Vorgangsnummer habe ich ein Justizaktenzeichen bekommen, welches ich dem Anwalt übermittelt habe. Die Dame meinte bis der ganze Fall vor Gericht abgeschlossen ist, können schonmal 3 Monate vergehen. Der Anwalt meinte ja auch, dass die Schuldfrage noch nicht geklärt sei und es wohl deswegen so lange dauert.

Gutachten war zwischen 1500 und 2000€...ab ist denn eine Beauftragung eines Gutachters gerechtfertigt?

achso...und das Auto war übrigens nicht auf die Unfallverursachering zugelassen...

Danke

Ken

-- Editiert von kenblock am 09.01.2017 12:53

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
Gutachten war zwischen 1500 und 2000€...ab ist denn eine Beauftragung eines Gutachters gerechtfertigt?


Passt, das Gutachten ist angebracht. Um die 750€ liegt die Grenze zum Bagatellschaden.

Zitat (von kenblock):
Die Dame meinte bis der ganze Fall vor Gericht abgeschlossen ist, können schonmal 3 Monate vergehen.


Will man das Strafverfahren abwarten? Forderung mit Fristsetzung vom Anwalt an den Versicherer. Dieser soll sich das von der Fahrerin wiederholen oder was auch immer.

Zitat (von kenblock):
und das Auto war übrigens nicht auf die Unfallverursachering zugelassen


Irrelevant. Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert, s.o.

Zitat (von kenblock):
Der Anwalt meinte ja auch, dass die Schuldfrage noch nicht geklärt sei und es wohl deswegen so lange dauert.


Was für eine Klärung der Schuldfrage? Das Gericht wird im Strafverfahren zur Fahrerflucht urteilen und einem nicht Recht oder Unrecht geben.

Was hat der Anwalt bisher überhaupt gemacht und wer hat das Gutachten bezahlt?



-- Editiert von Retels am 09.01.2017 13:29

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#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
Der Anwalt meinte ja auch, dass die Schuldfrage noch nicht geklärt sei und es wohl deswegen so lange dauert.


Verstehe ich nicht, wieso Schuldfrage? Da steht ein Auto an der Zapfsäule, fährt also nicht, und ein anderes Auto dengelt dagegen.

Vor Gericht geht es wohl um Unfallflucht - abhauen nach einem Unfall ist eine Straftat. Das hat nichts mit der Schuld am Unfall zu tun.

Ist die absichtlich gegen das Auto gefahren? Vorsatz ist nicht versicherbar, dann müßte man sich an den Schädiger direkt wenden.

Zitat (von kenblock):
Gutachten war zwischen 1500 und 2000€...ab ist denn eine Beauftragung eines Gutachters gerechtfertigt?.


Als Daumenwert kann man etwa ab 1000 EUR Schadenhöhe ansetzten, manchmal auch etwas mehr. Bei 1500 bis 2000 dürfte es aber noch durchgehen. Das sieht man dann, wenn die Versicherung bezahlen soll und sich auf die Hinterbeine stellt deswegen. Nicht geht z.B. 900 EUR Schaden und Gutachten für 700 EUR. Da gibt es eine "Schadenminderungspflicht" und ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt wäre ausreichend.

Zitat (von kenblock):

achso...und das Auto war übrigens nicht auf die Unfallverursachering zugelassen...?.


Das ist eigentlich egal. Wichtig ist, das eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Haftpflicht gilt für das Auto und wird sogar beim Verkauf mit übertragen, wenn man nicht was gegenteiliges will (z.B. Folgefahrzeug).

Es gibt Ausnahmen, wo eine Versicherung nicht bezahlen muß: Vorsatz. Beispiel: Der Selbstmörder fährt in den Gegenverkehr. Oder die Prämien wurden nicht bezahlt. Da gibt es aber eine "Überlappungsfrist", wo die Versicherung noch eintritt. Ansonsten muß die zahlen (§ 3 Pflichtversicherungsgesetzt).





-- Editiert von BudWiser am 09.01.2017 13:40

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#6
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Morgen!

Wenn ich Sachverständigenkosten vom geschätzten Schaden abziehe bleiben noch ca 1000€ Differenz.

Und ja...die Gegnerische Versicherung hat sich direkt nach dem Unfall per Post bei mir gemeldet. Der Gutachter meinte aber, dass ich darauf gar nicht mehr antworten solle, weil das jetzt komplett er bzw. der Anwalt übernimmt.

Finde ich auch legitim so...schließlich ist mir da jemand an mein Auto gefahren und hat sich offensichtlich aus dem Staub gemacht. wieso sollte ich ihm bzw ihr dann noch hinterherrennen.

Und das mit der Akteneinsicht hatte ich falsch im Kopf. Die Gegnerische Versicherung wollte wohl Akteneinsicht in die Polizei/Gerichtsakte nehmen. Da diese wohl jedoch erst vor kurzem geschlossen wurde, hat sich das wohl noch etwas hingezogen und die Schuldfrage musste erst geklärt werden.

Wieso sollte es auch einfach sein....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von kenblock):


Wenn ich Sachverständigenkosten vom geschätzten Schaden abziehe bleiben noch ca 1000€ Differenz.


Da ist ein Schadengutachten gerechtfertigt. Es könnte höchstens sein, daß die Versicherung an einigen Positionen (z.B. Lohnkosten/Stundenverrechnungssatz zu hoch) herummäkelt. Muß man sehen, wenn es soweit ist.

Zitat (von kenblock):

Und ja...die Gegnerische Versicherung hat sich direkt nach dem Unfall per Post bei mir gemeldet. Der Gutachter meinte aber, dass ich darauf gar nicht mehr antworten solle, weil das jetzt komplett er bzw. der Anwalt übernimmt.


Das klang für mich bisher so, als ob die Versicherung sich bisher noch überhaupt nicht geoutet hatte.

Zitat (von kenblock):

Finde ich auch legitim so...schließlich ist mir da jemand an mein Auto gefahren und hat sich offensichtlich aus dem Staub gemacht. wieso sollte ich ihm bzw ihr dann noch hinterherrennen.


Stimmt, das soll der Anwalt machen. Der bekommt dann ja auch Geld dafür.

Zitat (von kenblock):

Und das mit der Akteneinsicht hatte ich falsch im Kopf. Die Gegnerische Versicherung wollte wohl Akteneinsicht in die Polizei/Gerichtsakte nehmen. Da diese wohl jedoch erst vor kurzem geschlossen wurde, hat sich das wohl noch etwas hingezogen und die Schuldfrage musste erst geklärt werden.


Das ist ein wenig unglücklich, weil dann bei Dritten der Eindruck entstehen kann, der Anwalt boxt gegen seinen eigenen Schatten.

Jede Haftpflichtversicherung ist auch eine "passive" Rechtschutzversicherung. Sie prüft Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte ab. Problem dürfte hier das Strafverfahren gegen die Fahrerin sein. Die wird sich nämlich geschlossen gehalten haben - erste Regel im Strafverfahren: Klappe halten. Alles, was gesagt wird, kann gegen einen verwendet werden.

Im Versicherungsfall schreibt die Versicherung ihren VN an und bittet um Schilderung des Sachverhaltes, sie verläßt sich natürlich nicht nur auf die Schilderungen des Geschädigten. Deswegen wird nun das Ergebnis der Ermittlungen abgewartet worden sein.

Zitat (von kenblock):

Wieso sollte es auch einfach sein....


Stimmt. Oft ist ein Unfall mit viel Scherereien verbunden. Sei froh, daß das Auto versichert war.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von kenblock):


Wenn ich Sachverständigenkosten vom geschätzten Schaden abziehe bleiben noch ca 1000€ Differenz.


Da ist ein Schadengutachten gerechtfertigt. Es könnte höchstens sein, daß die Versicherung an einigen Positionen (z.B. Lohnkosten/Stundenverrechnungssatz zu hoch) herummäkelt. Muß man sehen, wenn es soweit ist.

Zitat (von kenblock):

Und ja...die Gegnerische Versicherung hat sich direkt nach dem Unfall per Post bei mir gemeldet. Der Gutachter meinte aber, dass ich darauf gar nicht mehr antworten solle, weil das jetzt komplett er bzw. der Anwalt übernimmt.


Das klang für mich bisher so, als ob die Versicherung sich bisher noch überhaupt nicht geoutet hatte.

Zitat (von kenblock):

Finde ich auch legitim so...schließlich ist mir da jemand an mein Auto gefahren und hat sich offensichtlich aus dem Staub gemacht. wieso sollte ich ihm bzw ihr dann noch hinterherrennen.


Stimmt, das soll der Anwalt machen. Der bekommt dann ja auch Geld dafür.

Zitat (von kenblock):

Und das mit der Akteneinsicht hatte ich falsch im Kopf. Die Gegnerische Versicherung wollte wohl Akteneinsicht in die Polizei/Gerichtsakte nehmen. Da diese wohl jedoch erst vor kurzem geschlossen wurde, hat sich das wohl noch etwas hingezogen und die Schuldfrage musste erst geklärt werden.


Das ist ein wenig unglücklich, weil dann bei Dritten der Eindruck entstehen kann, der Anwalt boxt gegen seinen eigenen Schatten.

Jede Haftpflichtversicherung ist auch eine "passive" Rechtschutzversicherung. Sie prüft Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte ab. Problem dürfte hier das Strafverfahren gegen die Fahrerin sein. Die wird sich nämlich geschlossen gehalten haben - erste Regel im Strafverfahren: Klappe halten. Alles, was gesagt wird, kann gegen einen verwendet werden.

Im Versicherungsfall schreibt die Versicherung ihren VN an und bittet um Schilderung des Sachverhaltes, sie verläßt sich natürlich nicht nur auf die Schilderungen des Geschädigten. Deswegen wird nun das Ergebnis der Ermittlungen abgewartet worden sein.

Zitat (von kenblock):

Wieso sollte es auch einfach sein....


Stimmt. Oft ist ein Unfall mit viel Scherereien verbunden. Sei froh, daß das Auto versichert war.


Mein Anruf gestern bei der Polizei fand eigentlich auch nur aus dem Grund statt, dass ich wissen wollte ob die das Video an der Tankstelle gesichert haben.

Ich hatte nämlich schon Angst, dass gar nicht mehr nachgeprüft werden kann, wer am Steuer gesessen hat. Klar...es gab einen Zeugen. Aber wir wissen ja selber, wie genau man eine Person noch beschreiben/identifizieren kann, wenn erstmal ein paar Wochen vergangen sind.

Die Mitarbeiterin der Polizei meinte auf jeden Fall, dass es einen Screenshot vom Überwachungsvideo bei den Akten gibt.

Daumen drücken, dass das alles ein schnelles und gutes Ende nimmt.

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#9
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Betrag wurde mittlerweile gezahlt. Jedoch weniger als auf dem Gutachten steht.

Zuerst dachte ich es handelt sich dabei um den Betrag ohne MWST (eigentlicht bin ich Vorsteuerabzugsberechtigt), aber sowohl mit 19% als auch mit 7% komme ich nicht auf den überwiesenen Betrag.

Mein Anwalt meinte zwar, dass ich mich melden soll, falls die Schadensregulierung mehr kosten sollte und wir dann nochmal nachfordern können (auch die Aufwandsentschädigung/Mietwagen in Punkto Reparatur). Ich würde es aber gerne so machen, dass ich den Lackschaden reparieren lasse und die neue Stoßstange erst kaufe/reparieren lasse, wenn ich den Wagen Ende diesen Jahres verkaufe.

Alles in allem habe ich wirklich das Gefühl, dass der Anwalt sich nicht ausreichend um meine Belange kümmert...

Nur Scherereien...

-- Editiert von kenblock am 23.01.2017 16:02

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
In dem Schreiben, welches der Anwalt dann allerdings an die gegnerische Versicherung geschickt hatte, stand da, dass ich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bin.


Ist man denn Vorsteuerabzugsberechtig?


Zitat (von kenblock):
Nachdem ich das gelesen hatte, habe ich den Anwalt darauf hingewiesen...jedoch führte das wohl zu keinem Erfolg, weil ich nicht den Betrag (welcher vom Gutachter festgesetzt wurde) überwiesen bekommen habe, sondern nur die Nettosumme.



Bei fiktiver Abrechnung gibt es halt mal nur den Nettobetrag.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#11
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Versicherung wird etwas in Richtung Verbringungskosten, UPE-Zuschläge... gekürzt haben. Das kann man einklagen.

Zitat (von charlyt4):
Bei fiktiver Abrechnung gibt es halt mal nur den Nettobetrag.


Und beim Vorsteuerabzugsberechtigten auch bei der Reparatur.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von kenblock):
In dem Schreiben, welches der Anwalt dann allerdings an die gegnerische Versicherung geschickt hatte, stand da, dass ich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bin.


Ist man denn Vorsteuerabzugsberechtig?


Zitat (von kenblock):
Nachdem ich das gelesen hatte, habe ich den Anwalt darauf hingewiesen...jedoch führte das wohl zu keinem Erfolg, weil ich nicht den Betrag (welcher vom Gutachter festgesetzt wurde) überwiesen bekommen habe, sondern nur die Nettosumme.



Bei fiktiver Abrechnung gibt es halt mal nur den Nettobetrag.



gruß charly


da ich selbständig bin, bin ich zum abzug der vorsteuer berechtigt, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Die Versicherung wird etwas in Richtung Verbringungskosten, UPE-Zuschläge... gekürzt haben. Das kann man einklagen.

Zitat (von charlyt4):
Bei fiktiver Abrechnung gibt es halt mal nur den Nettobetrag.


Und beim Vorsteuerabzugsberechtigten auch bei der Reparatur.


naja...ich glaube nicht, dass die werkstatt auch nur den nettobetrag berechnet, oder?! berichtigt mich, wenn ich falsch liege ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
Zitat (von Retels):
Die Versicherung wird etwas in Richtung Verbringungskosten, UPE-Zuschläge... gekürzt haben. Das kann man einklagen.

Zitat (von charlyt4):
Bei fiktiver Abrechnung gibt es halt mal nur den Nettobetrag.


Und beim Vorsteuerabzugsberechtigten auch bei der Reparatur.


naja...ich glaube nicht, dass die werkstatt auch nur den nettobetrag berechnet, oder?! berichtigt mich, wenn ich falsch liege ;)


Sobald die Werkstatt eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt ausstellt und man diese Rechnung bei der Vers. einreicht, bekommt man die MWSt.

Solange keine Reparaturrechnungen vorliegen, geht die Vers. davon aus, daß nicht repariert wurde. Da hat sie übrigens auch nicht ganz unrecht.

Da spielt es keine Rolle, ob man vorsteuerabzugsberechtigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
naja...ich glaube nicht, dass die werkstatt auch nur den nettobetrag berechnet, oder?! berichtigt mich, wenn ich falsch liege ;)



Da hast du schon Recht. ;)
Ist aber ein durchlaufender Posten bei dir.
Da du das Geld ja vom Finanzamt wieder bekommst, ist es auch kein Schaden, der ersetzt werden muß.


Zitat (von BudWiser):
Sobald die Werkstatt eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt ausstellt und man diese Rechnung bei der Vers. einreicht, bekommt man die MWSt.



Aber eben nicht bei Vorsteuerabzugsberechtigten.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von kenblock):
da ich selbständig bin, bin ich zum abzug der vorsteuer berechtigt, ja.


Und die zieht man dann von der Werkstattrechnung; entsprechend gibt's die USt nicht von der V

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Schadenersatz = Ersatz des entstandenen Schandens.
Steuer die nicht anfällt, ist kein Schaden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):


Ist aber ein durchlaufender Posten bei dir.


Verstehe schon, was du meinst. Aber durchlaufender Posten ist was anderes wie Vorsteuerabzug

Zitat (von charlyt4):

Zitat (von BudWiser):
Sobald die Werkstatt eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt ausstellt und man diese Rechnung bei der Vers. einreicht, bekommt man die MWSt.



Aber eben nicht bei Vorsteuerabzugsberechtigten.


Auch bei Vorsteuerabzugsberechtigten.

War das ein Fahrzeug, welches zum Betriebsvermögen (Firmenfahrzeug) gehört?

Zitat (von Harry van Sell):
Schadenersatz = Ersatz des entstandenen Schandens.
Steuer die nicht anfällt, ist kein Schaden.


Eben.
Privatfahrzeug = Steuer von Versicherung, wenn Reparaturrechnung
Firmenfahrzeug = Vorsteuerabzug, wenn Reparaturrechnung

-- Editiert von BudWiser am 23.01.2017 23:48

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von charlyt4):


Ist aber ein durchlaufender Posten bei dir.


Verstehe schon, was du meinst. Aber durchlaufender Posten ist was anderes wie Vorsteuerabzug

Zitat (von charlyt4):

Zitat (von BudWiser):
Sobald die Werkstatt eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt ausstellt und man diese Rechnung bei der Vers. einreicht, bekommt man die MWSt.



Aber eben nicht bei Vorsteuerabzugsberechtigten.


Auch bei Vorsteuerabzugsberechtigten.

War das ein Fahrzeug, welches zum Betriebsvermögen (Firmenfahrzeug) gehört?

Zitat (von Harry van Sell):
Schadenersatz = Ersatz des entstandenen Schandens.
Steuer die nicht anfällt, ist kein Schaden.


Eben.
Privatfahrzeug = Steuer von Versicherung, wenn Reparaturrechnung
Firmenfahrzeug = Vorsteuerabzug, wenn Reparaturrechnung

-- Editiert von BudWiser am 23.01.2017 23:48


Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen, ja. Deswegen müsste ich doch die MWST vom erhaltenen Geld der Versicherung jetzt auch abführen, oder?!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Auch bei Vorsteuerabzugsberechtigten.


Was auch?

Zitat (von kenblock):
Deswegen müsste ich doch die MWST vom erhaltenen Geld der Versicherung jetzt auch abführen, oder?!


Nein, weil man sie nicht erhält. Bei fiktiver Abrechnung nicht und bei Reparatur und Vorsteuerabzugsberechtigung auch nicht. Wenn das falsch vom Anwalt übermittelt wurde, ist das richtig zu stellen.


Der Unternehmer lässt sein Fahrzeug reparieren. Die Werkstatt schickt ihm eine Rechnung. Der Unternehmer zahlt die Rechnung, kann aber auch die Vorsteuer ziehen. Der zu ersetzende Schaden ist der Nettobetrag.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von BudWiser):


Sobald die Werkstatt eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt ausstellt und man diese Rechnung bei der Vers. einreicht, bekommt man die MWSt.


Was auch?


Auch bei Vorsteuerabzugsberechtigten, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, welches nicht zum Betriebsvermögen gehört (Privatfahrzeug des Unternehmers). Bisher war nicht klar, daß es sich um ein Firmenfahrzeug handelte.

Zitat (von Retels):


Der Unternehmer lässt sein Fahrzeug reparieren. Die Werkstatt schickt ihm eine Rechnung. Der Unternehmer zahlt die Rechnung, kann aber auch die Vorsteuer ziehen. Der zu ersetzende Schaden ist der Nettobetrag.


Ganz genau wäre: Der Unternehmer läßt sein [b]Firmen[b]Fahrzeug reparieren.

Da fallen mir jetzt aber noch weitere Fragen ein, eine Antwort habe ich nicht:

1.)
Der Schaden an einem Firmenfahrzeug wird auf Gutachtenbasis abgerechnet. Wäre der Auszahlbetrag nicht als Einnahme zu versteuern bzw. in den Nutzungskosten/Abschreibung für das Fzg. zu berücksichtigen, ggf. korrigiert um den tatsächlichen Reparaturbetrag?

2.)
Wenn ein Schaden auf Gutachtenbasis abgerechnet wird (bei einem Privatfahrzeug), kann man dann nur einen Teil (z.B. Lackierung, die irgendwo günstiger gemacht wurde als im Gutachten ausgewiesen) später bei der Versicherung einreichen, um die Mehrwertsteuer für diese Teilreparatur zu bekommen? Die V wird sich wahrscheinlich hinstellen und sagen, der Lackieraufwand war gar nicht so teuer wie im Gutachten. Bitte zahlen Sie den Differenzbetrag an uns zurück.

Die Frage wäre evtl. einen eigenen Fred im Versicherungsrecht wert...




0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Da fallen mir jetzt aber noch weitere Fragen ein, eine Antwort habe ich nicht:



Zitat (von BudWiser):
Wenn ein Schaden auf Gutachtenbasis abgerechnet wird (bei einem Privatfahrzeug), kann man dann nur einen Teil (z.B. Lackierung, die irgendwo günstiger gemacht wurde als im Gutachten ausgewiesen) später bei der Versicherung einreichen, um die Mehrwertsteuer für diese Teilreparatur zu bekommen?


Ja, kann man machen.


Zitat (von BudWiser):
Die V wird sich wahrscheinlich hinstellen und sagen, der Lackieraufwand war gar nicht so teuer wie im Gutachten. Bitte zahlen Sie den Differenzbetrag an uns zurück.



Nein, das kann sie nicht. Der Geschädigte kann repariere lassen wie er will.
Die Versicherung erstattet allerdings nur in der Höhe, in der auch Mwst angefallen ist.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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