Ich habe im März 2007 und Juli 2007 eine Schadensersatzforderung mit Zahlungsaufforderung erhalten. Der Zahlungsaufforderung bin ich bis heute nicht nachgekommen. Meine Anwältin hatte damals zeitnah den Absender angeschrieben mit der Bitte die Vorwürfe und die Berechnungsgrundlage darzulegen. Dies blieb bis heute unbeantwortet.
Im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sollen die Punkte, welche zur Forderung geführt haben nach § 154 (2) Stpo eingestellt werden.
Daher meine Fragen:
a.) Sind bei Einstellung nach § 154 (2) Stpo dennoch zivilrechtliche Ansprüche zu erwarten?
b.) Sind die Schadensersatzansprüche nicht verjährt? (Sie wurden nicht gerichtlich festgestellt)
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Schadensersatzanspruch verjährt?
15. September 2011
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Frage vom 15. September 2011 | 15:26
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 3x hilfreich)
Schadensersatzanspruch verjährt?
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#1
Antwort vom 15. September 2011 | 16:14
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
Sind bei Einstellung nach § 154 (2) Stpo dennoch zivilrechtliche Ansprüche zu erwarten?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
quote:
Sind die Schadensersatzansprüche nicht verjährt?
Ansprüche aus 2007 sind zum 31.12.2010 verjährt, solange die Verjährung nicht gehemmt oder unterbrochen war.
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#2
Antwort vom 15. September 2011 | 16:46
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 3x hilfreich)
...solange die Verjährung nicht gehemmt oder unterbrochen war.
Wann/wordurch wird eine Schadensersatzforderung gehemmt bzw. unterbrochen?
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#3
Antwort vom 15. September 2011 | 16:46
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 3x hilfreich)
...solange die Verjährung nicht gehemmt oder unterbrochen war.
Wann/wordurch wird eine Schadensersatzforderung gehemmt bzw. unterbrochen?
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#4
Antwort vom 15. September 2011 | 20:21
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wann/wordurch wird eine Schadensersatzforderung gehemmt? <hr size=1 noshade>
Durch eine Reihe von Maßnahmen (§§ 203ff BGB ),die aber in Ihrem Fall nach dem geschilderten Sachverhalt keine Anwendung finden dürften,
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#5
Antwort vom 15. September 2011 | 20:52
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 3x hilfreich)
also lag ich mit meiner einschätzung richtig. verjährt und beste vorraussetzungen den "deal" anzunehmen :-)
danke!
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