Schadensersatzanspruch?

8. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tyrus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadensersatzanspruch?

Hallo zusammen.

Ich bin in folgender Situation:
Ich habe ein gebrauchtes Getriebe für 2000,- € für meinen Bus gekauft und habe nach dem Einbau festgestellt, das dass Getriebe Geräusche macht. Habe dann den Verkäufer angerufen und telefonisch haben wir uns geeinigt, das er jemanden zu mir schickt, der das Getriebe abbaut und mir ein neues gebrauchtes dar lässt. Außerdem war die Abmachung, das wenn er feststellen sollte, das dass Getriebe schon vorher defekt war, er mir 250,- € für den Einbau überweist, wenn jedoch der Defekt von mir verursacht wurde, ich 500,- € für das Abholen/Schadenersatz zahlen soll.

Nachdem ich das neue gebrauchte Getriebe einbauen lies, waren die Geräusche weg. Aus zeitlichen Gründen habe ich jedoch auf die 250,- € verzichtet.

Jetzt habe ich jedoch eine Rechnung von 500,- € von ihm bekommen.
„… Ihre Angaben bezüglich des defekten Getriebes haben nicht gestimmt und das erworbene Getriebe vom 07.09.2010 wurde beim Ein-und Ausbau beschädigt. Beschädigung wurde bislang festgestellt an 4 Gewinden. Diesbezüglich werden ihnen die Zustellung des neuen Getriebes und die Abholung des nicht defekten Getriebes, erworben am 07.09.2010 zur Rechnung gestellt. Gutachten werden den Fall unsererseits unterstützen…."

Meine Frage ist, darf er das?
Und gilt überhaupt eine telefonische Abmachung?
Wie kann ich den Widerspruch formulieren?
Sollte ich vielleicht den Spieß umdrehen und ihm eine Rechnung von 250,- € schicken?

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist, darf er das?


Er hat doch nur gemäß Vereinbarung abgerechnet.

quote:
Und gilt überhaupt eine telefonische Abmachung?


Selbstverständlich.

quote:
Wie kann ich den Widerspruch formulieren?


Sie könnten zunächst einfach nur behaupten, dass Sie beim Ein-/Ausbau das Getriebe nicht beschädigt haben. Dann müsste Ihr Gegner Ihnen die Beschädigung nachweisen (z.B. mit einem Sachverständigengutachten).

quote:
Sollte ich vielleicht den Spieß umdrehen und ihm eine Rechnung von 250,- € schicken?


Auf alle Fälle (Ihre Anmerkung "Aus zeitlichen Gründen habe ich jedoch auf die 250,- € verzichtet." verstehe ich sowieso nicht) - aber nur dann, wenn Sie auch sicher sind, dass keine Beschädigung durch Sie erfolgt ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
gilt überhaupt eine telefonische Abmachung?


Klar, nur ist sie im Streitfall seltenst zu beweisen - auch wenn dann immer wieder plötzlich angebliche "Mithörzeugen" auftauchen und das Telefon auf "laut" gestellt gewesen sein soll...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tyrus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, herzlichen Dank euch beiden.
Ich habe ihm einen Widerspruch geschickt.
Leider kann ich nicht beweisen, das der von ihm beschriebene Defekt nicht von mir gewesen ist. Denke mal, das er den Defekt repariert hat und das mit den Gewinden selbst produziert hat, um an 500,- € zu kommen.



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