Schadensersatz wenn Behörde Bearbeitung von Anträgen und Akten hinauszögert?

17. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Peterp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz wenn Behörde Bearbeitung von Anträgen und Akten hinauszögert?

Kurze Frage
Kann ich von einer Behörde Schadensersatz fordern wenn sie mutwillig die Bearbeitung von Anträgen bzw. Akten hinauszögert ?

pp

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend Peter,

Sie können von einer Behörde nur dann Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen auch ein Schaden entstanden ist. Ist dieses der Fall?

Desweiteren steht der Behörde ein gewisser Zeitraum zu in der Bearbeitung von Anträgen und Akten.

Sollte die Hinauszögerung vorsätzlich geschehen, so können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eventuell andere Beschwerden einreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peterp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Schaden ensteht mir schon.
Ich habe ein Kurierdienst und habe seid 12 Monaten einen festen Angestellten der mir Richtig Geld Kostet und der eigentlich nur für 1 Jahr angestellt war.
Der Fall ist so:
Das Straßenverkehrsamt bearbeitet in meinen fall die bearbeitung der Fahrerlaubnis ich musste für 12 Monate mein Führerschein abgeben meine Sperre lief bis zum 16. Mai, ich habe am 22. März den Antrag auf Neuerteilung eingereicht.
Bis gestern hat die Behörde noch nicht alle Papiere zusammen, ich habe das Ärztliche Gutachten und alles was die haben wollten erbracht.
Jetzt kommen die an Donnerstag an und wollen das ich eine MPU mache, da gegen habe ich ja nichts nur hätten die mir das nicht schon früher sagen können ?
Diese Sache braucht auch wieder 3 Wochen mindestens und wer ersetzt mir meinen Verdienst ausfall ?
Ich habe das gefühl das die von Amt mich Ärgern wollen.

Pp

I

0x Hilfreiche Antwort

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