Schadensersatz von Servicecenter

25. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kinga
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz von Servicecenter

Hallo,
brauche wirklich Hilfe!!!!
Auf Anweisung des Herstellers wurde mein Navigationsgerät in ein Servicecenter zum Update weggeschickt worden. Der Hersteller sagte mir, dass es keine Update-CD`s mehr gibt und dass das Gerät nur in einem Servicecenter upgedated werden kann. Ich war sehr skeptisch bezüglich dieser Verfahrensweise, weil das Navigationsgerät sehr teuer ist und fragte was passieren wird, wenn das Gerät verloren gehen sollte; mir wurde versichert, dass das Gerät versichert ist und dass der Hersteller die ganze Verantwortung übernimmt im Falle eines Verlustes ggf. wird mir ein Ersatzgerät geliefert.
Der Hersteller hat dann die DHL Beauftragt das Gerät bei mir abzuholen. Auf dem Postweg vom Servicecenter zu mir ist das Gerät verlorengegangen. Das war vor ca. 2 Monaten. Seit dem versuche ich meinen Schadensersatz bei diesem Servicecenter durchzusetzten, leider ohne Erfolg. Mir wird ledeglich die Auskunft erteilt, dass die DHL keine Antwort auf den Nachforschungsantrag erteilt hat und die nichts machen können, weil das Gerät vielleicht noch gefunden werden könnte. Meine Frage: Muß ich wirklich jetzt warten, was die DHL sagt oder nicht??? Ich sehe das nämlich so, dass ich Schadensersatzanspruch gegenüber dem Serviccenter habe und nicht gegenüber der DHL. Für DHL bin ich nicht der Vetragspartner, sondern das Servicecenter. Außerdem weiß ich doch nicht, ob die überhaupt ein Nachforschungsantrag gestellt haben oder nicht.
Bezüglich des Schadensersatzes sagte mir der Geschäftführer, dass ich mit 30% Abzug von der Kaufsumme rechnen muß, da das Gerät ein Jahr alt war. Mir kommen die 30% etwas viel, da nach 3 Jahren das Gerät praktisch wertlos wäre. Weiß jemand ob dass mit den 30% für einjährige Nutzung des Navigationsgerätes stimmt??? Hinzu kommt noch ein weiteres Problem, mein Navigationsgerät ist nicht mehr auf dem Markt zu kaufen. Ich müßte wahrscheinlich ein Nachfolgermodel kaufen, das teurer ist als das was ich gekauft hatte. Außerdem muß es neu verbaut werden im Auto ggf. neue Anschlüsse usw. Das sind alles Mehrkosten, die auf mich zukommen. Muß das Servicecenter diese Mehrkosten nicht übernehmen???
Die Information, dass das Gerät nicht mehr verkauft wird, habe ich vom Servicecenter bekommen. Sie schickten mir daraufhin ein Ersatzgerät, das alt und gebraucht ist; absolut nicht nachvollziehen wie viele Betriebsstunden das Gerät schon gelaufen ist; diese Geräte gibt es seit 2000 also könnte das Ersatzgerät inzwischen auch 5 Jahre alt sein. Das habe ich auch so dem Servicecenter mitgeteilt, dass ich mit diesen Ersatzgerät nicht einverstanden bin. Das war vor ca. 2 Wochen. Seit dem gibt es Funkstille.
Ich bräuchte einen konkreten Rat über den Schadensersatz. Wie viel % von der Kaufsumme oder vom Herstellerpreis darf ich verlangen? Muß Ich nach 2 Monaten noch länger warten auf die Schadensreglung? Was ist mit den Mehrkosten???

Vielen DANK für Eure Antworten!!!!!

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kinga
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es niemanden, der mir helfen könnte????

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Zwischen Ihnen und dem Hersteller besteht ein Vertragsverhältnis. Es wurde vereinbart, das Gerät wie beschrieben in das Servicecenter einzuschicken. Dort solltes es ein Update bekommen und dann wieder zurückgesendet werden. Alles anscheinend auf Kosten des Herstellers. Dieser sicherte Ihnen ausdrücklich zu, das Transportrisiko zu übernehmen.

Nun haben Sie Ihre Pflicht erfüllt, als Sie das Gerät dem Transportunternehmen ausgehändigt haben. Die Gefahr des zufälligen Untergangs ging in diesem Zeitpunkt auf den Hersteller über.
Sie müssen insoweit nur nachweisen, DASS Sie das Gerät übergeben haben, was nicht schwer zu fallen scheint.

Da das Gerät nunmehr verloren gegangen zu sein scheint, haben Sie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller als auch gegenüber dem Transportunternehmen.

Wenn Sie lediglich Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen wollen so ist das Ihr gutes Recht. Dieser kann Sie nicht auf das Transportunternehmen verweisen (von wegen keine Verlustmeldung).

Als Schadensersatz können Sie vom Schädiger verlangen, den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Also Lieferung eines vergleichbaren Gerätes. Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung hätten Sie das Gerät selbst eingebaut? Dann können Sie jetzt nicht mehr verlangen, als Ihnen bei ordnungsgemäßem Ablauf zugekommen wäre.

Wenn Ihr Gerät auf dem Markt nicht mehr zu beschaffen ist, so müssen Sie sich nicht mit einem billigeren zufrieden geben, sondern können eines mit vergleichbaren Eigenschaften wählen.

Entspricht das Gelieferte nicht diesen Anforderungen, ist Ihr Anspruch noch nicht erloschen.

Sie können aber auch Schadensersatz in Geld verlangen. Ihnen - aber nicht dem Hersteller - steht die freie Wahl zu. In diesem Fall steht Ihnen der Wiederbeschaffungswert des Gerätes zu. Das mit den 30 % Abzug ist beim Schadensersatz so pauschal falsch. Lediglich beim Rücktritt vom Vertrag muss sich der Käufer u.U. eine derartige Summe als Ausgleich für die gezogenen Nutzungen anrechnen lassen. Also nochmal: nur der Wiederbeschaffungswert zählt - der kann mehr aber auch weniger als 70 % des ursprünglichen Kaufpreises betragen.

Problematisch ist, dass Sie bereits ein Gerät erhalten haben, von dem nicht bekannt ist, ob es ein "vergleichbares Gerät" i.d.S. ist.


Gruss
Harry



-- Editiert von Harry2000 am 02.08.2005 00:10:20

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