Schadensersatz...

18. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
andaman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz...

eine ehemalige freundin hat mir, fotograf, mit nachschlüssel aus meiner wohnung, die festplatte aus dem computer ausgebaut und mitgenommen...dann versteckt und kann diese nachdem ich strafantrag gestellt hatte nicht wiederfinden...
die tat wurde zugegeben.
all meine fotos von jahren und diverse bildbearbeitungs- und andere programme sind weg.
was ist realistisch bei schadensersatz? der imaginäre wert ist schwer zu beziffern...es waren hunderte von fotos dabei die auch noch bearbeitet werden mussten um sie eventueell zu verkaufen.
dann auch bearbeitete, die für einen kalender und bücher gespeichert waren die noch erstellt werden sollten.

bitte um hilfe....andaman




-- Editiert andaman am 18.08.2011 17:29

-- Editiert andaman am 18.08.2011 17:47

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
der imaginäre wert ist schwer zu beziffern


Der würde dir auch nicht ersetzt ("das letzte Foto von meinem Opa vor seinem Tod").

quote:
all meine fotos von jahren und diverse bildbearbeitungs- und andere programme sind weg


Dann wird man dir vermutlich erfolgreich vorhalten, du hättest den Schaden durch elementare Sorgfalt (Backups) minimieren oder gar ganz verhindern können. Dann bekommst du gar nichts (außer dem Wert der Festplatte).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

all meine fotos von jahren und diverse bildbearbeitungs- und andere programme sind weg.
Die Fotos lassen sich doch sicherlich anhand der Backups wiederherstellen, die damit verbundenn Kosten schuldet sie natürlich.

Bezüglich der Programme nimmt man einfach die original Datenträger mit den entsprechenden Lizenzen und spielt sie wieder auf. Auch für diesen Zeitaufwand schuldet sie natürlich die damit verbundenn Kosten.


Sofern weder Backups der Bilder noch der Programme/Belege für die Programme existieren, wird der Schadensersatz auf den Zeitwert der Festplatte sinken.
Denn zum einen wird man den genauen Schaden gar nicht beweisen können.
Zum anderen wurde ohne jegliche Sicherungen derart eklatant gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen bzw. wäre das Mitverschulden am Schaden so hoch, das keine Zahlung erfolgen dürfte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Zum anderen wurde ohne jegliche Sicherungen derart eklatant gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen bzw. wäre das Mitverschulden am Schaden so hoch, das keine Zahlung erfolgen dürfte.


... bzw. würde man für Schwarzkopien sowieso keinen Ersatz bekommen. ;)

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