Sehr geehrte Damen und Herren.
Wenn ein Bundesverwaltungsgericht darin zustimmt, dass Behördenwillkür gegen Straßenkünstler höher zu werten ist, als die Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs3 GG
.
Erst nach Zwanzig Jahren zustimmt, dass Straßenkunst höher wertet als Behördenwillkür, dann bin ich mit der Behördenwillkür 20 Jahre formalrechtlich verarscht worden.
Wo bekomme ich jetzt den immateriellen und materiellen Schaden Ersetzt.
Zivilklage, oder vom Verursacher wie?
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Schadensersatz
16. April 2004
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Frage vom 16. April 2004 | 10:02
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 16. April 2004 | 10:52
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Zivilklage gegen den Verursacher wäre wohl der richtige Weg.
Allerdings muß sorgfältig geprüft werden, wen man denn geschickterweise verklagt.
Das BVerwG werden Sie kaum erfolgreich verklagen können (Stichwort richterliche Unabhängigkeit).
Und jetzt?
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