Schadensersatz nach Zündkerzenwechsel

20. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
rai1975
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz nach Zündkerzenwechsel

Hallo an alle Rechtsexperten.

Im Januar habe ich durch eine Fachwerkstatt an meinem KFZ vier neue Zündkerzen einbauen lassen.

Jetzt hatte ich im Februar eine größere Motorreperatur, deren Ursprung auf eine defekte Zündkerze zurückzuführen ist. Meine Frage hierzu: Inwiefern wäre ein Regressanspruch gegenüber der Fachwerkstatt, die den Zündkerzenwechsel vorgenommen hat, gegeben?

Vielen Dank für eine kurze Antwort.

MfG

Raimund

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

Defekt ist nicht gleich Defekt.

Ist der Defekt durch den Einbau verursacht worden oder war die Kerze eine Monatsproduktion?

Wenn der Defekt durch unsachgemäßen Einbau erfolgt ist, ist mE die Werkstatt schuld. Sonst der Hersteller.

Hast du den Wagen mit dem heutigen Schaden in die gleiche Werkstatt gebracht?
Wenn nein, sehe ich schwarz.

Mal sehen was sie anderen so sagen.

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#2
 Von 
rai1975
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

In die gleiche Werkstatt wurde das KFZ nicht gebracht, da dort keine Motorreperaturen durchgeführt werden, sondern nur Elektronik, sowie Zündung. Die Reperatur wurde von einer anderen Werkstatt ausgeführt.

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