Schadensersatz nach gefährlicher Körperverletzung?

23. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
judas1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz nach gefährlicher Körperverletzung?

Mann stelle sich vor man wurde der gefährlichen körperverletzung verurteilt und person x kam 3 tage ins krankenhaus nun meldete die krankenkasse schadensersatzansprüche beim verurteilten an und auch noch zusätzlich die kosten für psychotherapie muss man diese kosten tragen oder wie sieht das da so im allgemeinen aus?was ist wenn man kein geld hat oder eher nicht soviel bitte um rat

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Nach der Krankenkasse kann auch noch der Arbeitgeber (Kosten wegen Lohnfortzahlung, Ersatzkraft etc.) und der Verletzte selber (Schmerzengeld) ankommen.

Also schon mal anfangen mit sparen! ;)

Krankenhaus und Physiotherapie sind nicht grad geringe Kosten, eine Einstellung des Regressverfahrens seitens der Krankenkasse ist daher nicht zu erwarten.

Person x soll seine finanzielle Situation einfach schriftlich (mit Belegen) schildern, das man gerne zahlen würde, aber halt nicht kann und dann abwarten was da komme...

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