Schadenersatz und Schmerzensgeld

11. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)
Schadenersatz und Schmerzensgeld

Hallo!
Ich habe da eine Frage. Mein Bruder und ich wurden von meiner getrenntlebende Frau und ihr Vater verklagt. Mich hat sie verklagt, dass ich am Auto ihres Vaters manipuliert haben soll, also die Bremsen außer Betrieb gemacht und den Wagen demoliert. Mein Bruder wurde verklagt, er soll ihr Vater beinahe umgefahren und auf ihn mit einem 20 cm Messer losgegangen sein.

ES gab vor ca. sieben Monaten einen heftigen aber nur verbalen Streit zwischen meine Schwiegereltern und meine Eltern. Das eigene erste Kind war damals noch erst vier Monate alt. Sie wollte sich scheiden lassen und das Kind auch mit ins Ausland nach Dänemark mitnehmen, was sie bereits getan hat. Um das alleinige Sorgerecht zu bekommen, hat sie mir diese Sache mit der Bremse unterstellt. Also es soll so heißen, dass ich meinen eigenen Sohn und ihre ganze Familie umbringen wollte, und mich ins Gefängnis schicken.

Sie sagte mir, dass sie genug Beweismittel und sonstiges hat, um mich Jahre hinter Gitter zu schicken. Ich hatte nur Paniki. Sieben Monate nur Panik, Angst ales zu verlieren. Auf der Arbeit wurde ich anders behandelt als sonst, als ich das erzählte.

Natürlich habe ich weder den Wagen ihres Vaters angerührt noch habe ich sie weh getan. Ich habe mir einen Anwalt genommen. Der hat mir 1000,- € gekostet (Nur für diese Verhandlung) Aber zum Glück und nach vierstündigen Gerichtsverhandlung wurden mein bruder und ich freigesprochen, da sie und ihr Vater nur Lügen erzählten.

Ich bin jetzt ganz beruhigt. Aber was ich noch verlangen möchte, ist dass sie nicht so einfach davon kommen sollten. Mein Bruder hätte seinen Führerschein verlieren können und ins Gefängnis eingesperrt werden können. Das gleiche auch bei mir. ich hätte noch meinen sehr guten Job dadurch auch verlieren können. Ich habe nur in Angst die sieben Monate gelebt. Auf der Arbeit konnte ich mich noch kaum konzentrieren. Was ich auch verlangen möchte, ist ein angemessenes Schmerzensgeld.

Aber ob mir das zusteht, das weiß ich nicht. Eventuell weißt das jemand von Euch hier und gibt mir einige Ratschläge. Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.

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Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chips
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

ja, theoretisch hast du bei der sachlage tatsächlich schadensersatzansprüche.

und zwar zb aus § 823 I respektive II bgb, da sie zumindest gegen ein schutzgesetz (§§ 164, 187 stgb) verstoßen hat. in normales deutsch übersetzt:

sie hat (zumindest nach dem, was du schilderst) eine strafbare falsche verdächtigung nach § 164 strafgesetzbuch begangen.
zudem hat sie dich gem. § 187 stgb verleumdet. (immer vorausgesetzt, sie wusste, dass an dem vorwurf gegen dich tatsächlich nichts dran ist.)

diese straftatbestände sind zugleich schutzgesetze im sinne von § 823 II bgb, der dir einen anspruch auf schadensersatz gibt.

als schadensersatz kannst du u.a. deine anwaltskosten im strafprozess sowie ein Schmerzensgeld (nicht allzu hoch) geltend machen. insgesamt praktisch alles, was dir durch diese falsche verdächtigung so an schäden/kosten entstanden ist.

der haken ist nur: im zivilprozess musst du beweisen, dass sie dich angezeigt hat, obwohl sie wusste, dass du unschuldig bist. das ist nicht ganz so einfach.

aus diesem grund überlässt man die "beweissicherung" in solchen fällen gern der staatsanwaltschaft, indem man vor einem zivilrechtlichen verfahren die betreffende person nun seinerseits zb wegen falscher verdächtigung anzeigt.

sicher ist die methode aber auch nicht, da auch der ausgang dieses verfahrens nicht sicher ist. es könnte eingestellt werden etc, dann hast du für einen zivilprozess nicht viel mehr als jetzt in der hand.

besser sieht es aber aus, wenn in dem verfahren gegen dich schon irgendwas explizit zu den vorwürfen deiner ex gesagt/protokolliert wurde. wenn sich also zb der richter schon entsprechend ausgelassen hatte. darauf könnte man sich dann beziehen.

also: überleg dir gut, ob dir die sache das wert ist. ein zivilprozess ohne gute beweise birgt immer ein hohes kostenrisiko.

möglicherweise hilft aber auch schon ein anwaltsschreiben, in dem ihr die möglichen konsequenzen ihres verhaltens deutlich gemacht werden, weiter.
dann zahlt sie vielleicht von selbst.

eine außergerichtliche einigung ist einem prozess fast immer vorzuziehen. schont geldbeutel und nerven.

viel glück! :)

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#2
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke Dir Chips für deine Hilfe!
Ich habe mit mein Anwalt darüber gesprochen und er sagte mir, es wird kein Problem sein, sie wegen Verleumdung anzuzeigen. Es gibt genügend Beweise und allein was er schon während der Verhandlung aufgeschrieben hat, bringt mir sehr gute Chancen. Ich habe ihn noch obendrauf gesagt, er soll sie richtig hart bestrafen, so dass sie es nie vergessen werden und es auch nie mehr wagen, mir soetwas zu unterstellen. Sie wollte mich hinter Gitter bringen die Hässliche. Ist ihr aber nicht gelungen. Dank der deutschen Gesetze, die solche Leute keine Chance geben. Das sind wirklich keine Mensche. Auch mit den *******en kann man sie nicht vergleichen. Das sind mir aber die *******e viel lieber. Das sind nur Terroristen kann man nur sagen.

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