Schadenersatz? geliehenes Auto vom Nachbar...

11. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
soja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz? geliehenes Auto vom Nachbar...


Hallo erstmal!Mein Problem ist folgendes: Ich bin vor 2 Wochen von A nach B gezogen. Mein Nachbar,ein selbstständiger Umzugsunternehmer (Einmann Unternehmen), hat für diesen Umzug das Umzugsauto gestellt und auch selber gefahren und dafür 120€ von mir erhalten. Jetzt ist beim Ausräumen der Möbel der Boden des Umzugsautos dermaßen verkratzt worden, dass mein Nachbar mir heute einen Kostenvoranschlag von 1000€ geschickt hat, da man eine neue Platte in den Wagen einbauen müsste. Muss ich die zahlen? Hätte mich mein Nachbar nicht darauf hinweisen müssen, eventuell eine Decke o.ä. auf den Boden zu legen? Ich bin Studentin und weiss echt nicht, wie ich 1000€ aufbringen soll? Nur zur Info: wir haben keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, das Geld ist praktisch "schwarz" gezahlt worden...meine Privathaftpflicht wird wohl nicht zahlen, da es ein geliehenes Auto war...Muss nicht ein Umzugswagen vollkaskoversichert sein? wäre echt dankbar um jede Antwort! Viele Grüße aus Köln

Wer den Schaden hat...?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Nachbar ist selbständiger Unternehmer, hat das Auto gestellt und hat von dir eine Bezahlung erhalten.
Und du sollst nun für seine Dusseligkeit bezahlen? Auch wenn er gegen einen Baum gefahren wäre?
Du und deine Versicherung haben mit dem Schaden absolut nichts zu tun.
Er muss für die Kosten selbst aufkommen und die Einnahmen schnellstens versteuern.

Gruß




-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

was fürn abzocker, scheint ja auf jeden cent angwiesen.

es ist nicht möglich durch möbelrücken einen lkw-boden zu beschädigen. einzig wenn er vorher bereits morsch, marode oder beschädigt war. ein paar kratzer muss er sich schon bei einen nutzfahrzeug gefallen lassen.

sag ihm, er soll dir erstmal eine quittung für den umzug geben, dann wird die sache erledigt sein.

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Ich würde die Sache meiner Haftpflichtversicherung weiterleiten und den tatsächlichen Sachverhalt schildern. Denn wenn Sie für den Transporter zahlten, dann ist es keine Leihe sondern Miete, für welche Ihre Haftpflicht einspringt.

Gleichzeitig wird Ihnen Ihre Haftpflicht einen Anwalt stellen, sollte es zu einem Prozess kommen.


Gruss
Harry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MrLustig
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Das ist auch mein Rat.

Melde den Schaden Wahrheitsgetreu der Haftpflichtversicherung.
Sie Antworten dann mit genau der Begründung, die sich der Verleiher gegen sich gefallen lassen muss.

Wenn Du haftbar bist, zahlt sie, wenn Du nicht hafbar bist, zahlt sie nicht, mit der Begründung warum Du auch nicht haftbar bist.
Oder sie nennen irgendwelches grob fahrlässiges Verhalten als Grund.
So bist Du auf der sicheren Seite und kannst Rechtstreitigkeiten und Kosten sparen.

Lasse sie die Entscheidung machen.

Informiere den Vermieter, dass Du es an Deine Haftpflichtversicherung gemeldet hast und sie das regeln wird.

Und wehe ich lese jetzt, dass keine Haftpflichtversicherung besteht. Dann sage ich nur: Richtig die Ohrfeige. Hoffentlich gelernt und schnellstens eine Police abschliessen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

vergesst es!!!!

ausschlüsse in der PHV:

1. geliehene und gemiete sowie sonstige in verwahrung genommene gegenstände

2. die sogenannte benzinklausel

die PHV wird sich mir der sache nicht beschäftigen. dieser abzocker muss erstmal eine selbstanzeige für die schwarzarbeit machen, dann kann er versuchen seine ansprüche zu erheben. was ist ihm wohl lieber?

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Dass auch gemietete Gegenstände herausfallen, wusste ich nicht. Müsste man mal die AGB lesen.


Gruss
Harry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

AHB in diesem fall ;)

aber mal im ernst, du liest versicherungsbedingungen in deiner freizeit? :)

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Wie man sieht: wohl nicht ;)


Gruss
Harry

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
racp
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn der Umzugs-Unternehmer selbst gefahren ist, würde ich hier nicht von Miete, sondern von einem Werkvertrag sprechen (geschuldetes Werk: Lieferung der Möbel von A nach B). Somit müsste die Haftpflicht-Versicherung doch greifen...
Auf jeden Fall melden, ablehnen können die dann immer noch.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Keyle
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 24x hilfreich)

Denke auch dass es sich hier net um geliehene Sachen, bzw. die Benzinklausel handelt, da der Nachbar ja gefahren ist.

Hat er auch selbst mit angepackt und ein und ausgeladen ?

Soweit ich weiß sind Umzugs KFZ auch entsprechend präpariert, da diese großen Belastungen standhalten müssen. Sehr unwahrscheinlich, dass wg. Deinen Möbeln ein solcher Schaden entstanden sein soll.

Deine Versicherung wird sich drum kümmern, und zahlen oder die unberechtigten Ansprüche abwehren.

MfG
Keyle

1x Hilfreiche Antwort

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