Schadenersatz bei Unfall im Krankenhaus?

2. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
monibutzel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Schadenersatz bei Unfall im Krankenhaus?

hallo,

kürzlich lag ich im krankenhaus und meiner bettnachbarin ist folgendes zugestossen:
sie (73 jahre alt) hat ein neues hüftgelenk bekommen und wollte am entlassungstag (der fahrer aus der reha war bereits unterwegs um sie abzuholen) mit ihren krücken aus dem zimmer auf den flur gehen, als eine krankenschwester genau in diesem moment von aussen die tür (mit schwung!) aufriss und die alte dame hingefallen ist. folge: knochen gebrochen und das neue hpftgelenk ist wieder rausgesprungen, worauf eine etwas grössere op folgte, welche die alte dame ein wenig aus der bahn geschmissen hat. nicht nur, daß die schmerzen um einiges grösser waren, als nach der ersten op, sondern u.a. leidet sie seitdem auch unter bluthochdruck von 170/190 zu 100, so daß man mit dem gedanken spielt, sie nun auch noch auf eine andere station zu verlegen.
das verhalten der station deutet darauf hin, daß wohl versucht wird, die ganze angelegenheit zu vertuschen (z.b. andeutungen vom arzt "ich habe ihnen doch gesagt, sie müssen vorsichtig sein usw.). ein unfallbericht wurde aufgenommen, allerdings hat die dame auch nach der 2. anfrage immer noch keine kopie davon bekommen.

nun zu meiner frage: inwieweit hat diese alte dame anspruch auf schadenersatz, bzw. wie schaut es insgesamt mit ihren rechten/ansprüchen aus? sie ist momentan wie gesagt noch etwas hilflos im krankenhaus und auch nicht rechtschutzversichert.

liebe grüsse und danke im voraus,

moni

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11 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ monibutzel

sie hat schadensersatzanspruch, außerdem kann die krankenkasse die klinik auf erstattung der zusätzlich entstandenen kosten verklagen. die frau kann sich auch z.b. an den vdk wenden, die helfen leuten in so ner situation. ruf du doch dort an und bitte um besuch bei der frau, zum beratungsgespräch,das ist kostenlos und die sagen, was sie tun sollte. auf alle fälle nicht auf sich beruhen lassen. bist du zeuge gewesen? dann mach ne schriftliche aussage die du ihr aushändigst. sie braucht keine rechtsschutz, eventuelle gutachter etc sind kostenlos.

<Wer in einem Krankenhaus behandelt wurde, wird auf Wunsch innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Behandlung schriftlich über die erbrachten Leistungen und die dafür von der Krankenkasse zu zahlenden Entgelte informiert. Die Erstellung und der Versand der Patientenquittung sind für den Versicherten kostenfrei.>
weißt du was eine patientenquittung ist?
außerdem hat sie das recht auf kopie ihrer behandlungsakte, kosten für kopien muß sie tragen ( is nicht teuer)


sunbee

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#2
 Von 
monibutzel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

vielen dank für deine aufschlussreiche auskunft sunbee!!
was ist denn eine patientenquittung? und was ist der "vdk"? werde gleich mal versuchen, ob ich über google etwas herausfinde, aber vielen dank erstmal für den tip!

zeuge bin ich leider nicht, sie ist zu dem zeitpunkt auch alleine im zimmer gewesen. die andere zimmernachbarin hatte nur den schrei gehört und als sie im zimmer ankam, lag die alte dame bereits auf dem boden. gestern abend habe ich mit ihr telefoniert, den unfallbericht hat sie immer noch nicht bekommen, obwohl er laut sekretariat bereits zweimal per hauspost zu ihr hochgeschickt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@monibutzel
in einer pq wird aufgeführt, verständlich für uns normalos, was der doc, zu welchem preis mit der kk abrechnet. das kann man direkt nach dem arztbesuch bekommen oder nach abschluß des quartals ( kostet dann 1€ und das porto)
außerdem kann die frau verlangen, dass 4 wochen nach entlassung ihr eine kopie darüber zugesandt wird, was, wie, warum im krankenhaus gemacht wurde

der vdk ist ein sozialverband,der sich unter anderem für patientenrechte einsetzt, zum beispiel "gegen" bfa, lva, ärzte etc...kostet, wenn sie mitglied wird ( sie wird aber auch beratung ohne mitgliedschaft bekommen, ist zumindest in berlin so) 6€ im monat und ein geringer obolus für den fall, dasssie vor sozialgericht mit anwalt klagen muß ( geht auch ohne, auch hier hilft der vdk beim verfassen von briefen an ärzte, institutionen, gerichte etc)


die person die zuerst zum ort des geschehens kam sollte ein erinnerungsprotokoll schreiben und der frau geben. möglichst detailliert, wer wo stand, lag etc
das beste ist, wenn sie ihrer krankenkasse den vorfall mitteilt und um unterstützung bittet. im gegensatz zur weit verbreiteten meinung, die kk s nehmen nur beiträge und ansonsten kümmern sie sich nicht, tun kks einiges um patienten zu ihrem recht zu verhelfen.
was sie macht, sollte sie schriftlich machen. auch mit fristsetzungen! sie soll auch bedenken, dasss sie folgekosten hat, längere krankheit, eventuell haushaltshilfe im anschluß an die ahb etc
es ist kein spass, wenn nach endoprothese n unfall passiert. ich habedas bei einer mitpatientin letztes jah in einer rehaklinik gesehen. die hat bis heute probleme mit schmerzen
ich finds übrigens gut, dass du dich da kümmerst!!
sunbee


-- Editiert von sunbee1 am 03.11.2005 13:07:00

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#4
 Von 
monibutzel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo sunbee,

werde all deine infos der dame ausdrucken, vielen lieben dank!
habe übrigens an den vdk geschrieben, leider können die sich jedoch nicht kümmern, da sie nur "im Rahmen des Sozialrechtes tätig werden können" und "Schadensersatzansprüche allein
zivilrechtlich zu beurteilen sind" heisst es in dem antwortschreiben.

ganz liebe grüsse,

moni

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@monibutzel
gern geschehen.
schade, dass der vdk sie nicht vertreten kann im schadensersatzfall. aber mach die dame darauf aufmerksam, dass es auch um schmerzensgeld geht. das sind 2 verschiedene dinge.
viel glück
sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
monibutzel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

sie sollte jetzt montag eigentlich zur reha entlassen werden, aber nun liegt sie tatsächlich immer noch dort, weil die wunde nicht heilt! und schlimmstenfalls muss sie nun NOCHMAL operiert werden, ist das nicht ein hammer?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@monibutzel
wieso reha, warum nicht ahb?
wenn sie ne ahb bekommt, dann hebt sie sich die reha auf, die kriegt man ja nicht so oft!!
warum heilt die wunde nicht? werden da aussagen gemacht von den ärzten???
in welcher region ist sie denn? sie kann sich in eine andere klinik verlegen lassen! bei welcher kk ist die dame?

sunbee

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#8
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

schadenersatzansprüche wird die dame wohl allenfalls in form von verdienstausfall o.ä. haben - die behandlungskosten stehen der krankenkasse zu.

dessen ungeachtet können natürlich schmerzensgeldansprüche und ansprüche aus etwaigen dauerschäden bestehen.

ob rechtschutz oder nicht, der gang zum anwalt sollte erfolgen, bei entsprechender absprache wird ein anwalt auch bereit sein ins krankenhaus zu fahren. für eine erstberatung werden insgesamt nicht mehr als 250 EUR (incl. fahrtkosten, ust und allem) anfallen, was die etwa mögliche tragweite des ganzen wohl rechtfertigt, entsprechende vorherige ansprache des gebührenthemas sollte aber gleichwohl erfolgen (im falle schlechter finanzieller verhältnisse käme ggfs. auch beratungshilfe über den staat in betracht).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@luDa

die frau ist rentnerin.beratungshilfe muss beantragt werden. bitte den thread lesen ;)


sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
monibutzel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

oh hilfe, was ist denn "ahb"?

bin mir nicht sicher, aber ich meine sie ist in der dak und wir befinden uns in der region düsseldorf/nrw. werde die dame jetzt am wochenende besuchen fahren und mal nachhören, ob aussagen bzgl. der schlechten wundheilung gemacht wurden. was sie gestern jedoch nochmal sagte war, daß die schmerzen um einiges grösser wären als nach der ersten op;-(((
woher weisst du denn so gut bescheid sunbee? kommst du aus dem medizinischen bereich?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@monibutzel

nö, bin selber mit hilfe der aok im verfahren gegen ärzte und ein krankenhaus wegen eines ( eventuellen, das muss ich sagen, verfahren läuft)behandlungsfehlers

ahb= AnschlussHeilBehandlung. das veranlassen ärzte direkt im krankenhaus. dann gehts von der klinik direkt in eine rehaklinik. die dame sollte danach fragen.
bei verletzung, durch unfall oder anderes, nach einer endoprothese sind die schmerzen heftig. kenn ich von ner mitpatientin letztes jahr in der rehaklink. sie war wegen hüftgelenk endoprothese dort, sie ist dann gestürzt, ärzte nicht reagiert und dann ewigkeiten schmerzen, bis heute. und zwar der bruch, nicht die prothese!!

gute besserung an die dame

ich finds toll, dass du dich kümmerst!!
sunbee

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