Schadenersatz, wenn Kunden ihre Obliegenheiten der Versicherung gegenüber nicht einhalten?

26. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz, wenn Kunden ihre Obliegenheiten der Versicherung gegenüber nicht einhalten?

Ich bin Versicherungsfachmann.
Wenn Kunden ihre vertraglichen Obliegenheiten (Beitragszahlung, einhalten der Vertragslaufzeit) der Versicherungsgesellschaft gegenüber nicht einhalten und ich dadurch meine Provisionen oder Teile davon wieder an die Versicherungsgesellschaft zurückzahlen muß, vom Kunden ,die Kosten die mir durch die Beratung entstanden sind, als Schadenersatz geltent machen?

-- Editiert von simdie am 26.03.2004 10:04:37

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pfälzer
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Beratung ist generell kostenlos und unverbindlich.
Eine Provision gibt es nur für erbrachte Leistungen.
Endet die Leistung aus welchen Gründen auch immer, endet auch die Provisionszahlungen.

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#2
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

richtig, sonst müsste ja jeder Kunde sich verpflichtet fühlen den Vertrag beizubehalten nur um Schadensersstzleistungen seines Maklers o.ä. zu umgehen oder zu vermeiden.
Ihre Einstellung ist schon bizarr simdie, das muss ich mal sagen.
Gruss
miniway

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Der Schaden für Dich ist doch noch größer, wenn Du einen Kunden ausführlich berätst und er dann keinen Vertrag abschließt. Nach Deiner Logik müsste dieser auch Schadenersatz zahlen.

Das von Dir beschriebene gehört zu Deinem normalen Gechäftsrisiko und begründet daher keinen Schadenersatz.

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