Hallo,
ich habe da ein Problem mit der DHL. Da bin ich sicher nicht der allein, deshalb hoffe ich auf einen Gutten Rat.
Das Problem: Ich habe im Internet über einen Onlineshop etwas gekauft. Die Summer inkl. Versandkosten war 104,85 Eur. Das Paket wurde versendet aber ich habe es nie bekommen. Spätter habe ich über die DHL Sendungs NR. erfahren, das das Paket bei einen Nachbarn (weiter zweite nachbar) gelassen worden ist. Auf der Versandt Adresse war aber meine Adresse und die Adresse von einen anderen Nachbarn (weiter erste Nachbar), so das die Zustellung nur an ihn oder mich erfolgen kann. Der nachbar 2, der das Paket angenomen hat, war par Tage danach nicht mehr dort. Also Palet weg, nachbar 2 weg. Ich habe mich dan Spätter an die DHL gewendet und dort sagte man mir volgendes:
Für ihre oben angegebene Sendung war die Auslieferung an einen Ersatzempfänger entsprechend den AGB DHL PAKET/EXPRESS NATIONAL Abschnit 4 (4) zulässig. Die durch eine solche Ersatzzustellung entstehende Rechtsbeziehung zwischen dem Ersatzempfänger und dem Empfänger gilt als Geschäftsführung ohne Auftrag i.S. des Ý677 ff BGB. Die Deutsche Post mit ihnren verbundenen Unternehmen ist in diese Rechtsbezirhung nicht eingebunden, weil sie durch die ordnungsgemässe Auslieferung an einen Ersatzempfänger der Beförderungsauftrag erfüllt ist.
Da der Zusteller den Empfänger nicht angetroffen hat, wurde Ihre Sendung einen Ersatzempfanger übergeben. Die Auslieferung Ihrer Sendung erfolgte damit vereinbarungsgemäss.
??? Soll das heissen, das ich 10 Pakette bestelle und bezahle. Bei der Zustellung nicht zuhause bin...der Zusteller die Pakete bein einen Nachbarn lässt, bei den es ihm passt, der Nachbar alles nimmt und nicht mehr erreichbar ist...kann ich dann auf einen Schadensersatz auch vergessen?
Ich bitte sie um Hilfe. Und ich wollte noch bemerken, das ich nie eine Benachrichtigung bekommen das das Paket beim Nachbarn sein sollte.
Danke und einen schönnen Gruss an Alle die Helfen wollen und die auch diese Probleme mit der DHL haben.
Schadenersatz - DHL
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
--- editiert vom Admin
Habe Mitte Januar meiner Tochter einen gebrauchten PC mit dhl geschickt. Nach über zwei Monaten traf das Paket bei meiner Tochter ein (die Reisestrecke beträgt 250km) und der Inhalt war unwiederbringlich zu Schrott mutiert. Allerdings fanden sich noch einige Kabel in dem Paket die ich nicht reingelegt hatte. Schadenersatz verweigert dhl mit der Begründung der Pc sei nicht Vorschriftsgemäß verpackt gewesen und das obwohl ich ein Originalpaket verwandt hatte.
Wie an dem Paket zu sehen ist muß es nicht nur einmal die Strecke gefahren sein. Der Adressaufkleber ist mehrmals überschrieben und erneuert worden.
Gibt es überhaupt die Möglichkeit von diesem Verein Schadenersatz einzutreiben?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Auf der Versandt Adresse war aber meine Adresse und die Adresse von einen anderen Nachbarn (weiter erste Nachbar), so das die Zustellung nur an ihn oder mich erfolgen kann
Also, mal ganz langsam. Du hast was bestellt und deine Anschrift und die eines Nachbarn deines Vertrauens angegeben (vermutlich per c/o Nachbar X - oder?) und nun wurde das Paket an einen anderen Nachbarn ausgeliefert, nicht an deinen Vertrauensnachbarn?
Wie hast du die Ware bezahlt? Vorkasse? Lastschrift? PayPal? Falls möglich, zurückbuchen lassen! Genau genommen hat der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt, da dieser erst mit dem Erhalt der Ware geschlossen wird. Das Versandrisiko liegt beim Händler, wird das Paket nicht oder falsch zugestellt muss der Verkäufer eigentlich Schadensersatz leisten (Ware nochmals versenden oder Geld zurück erstatten.).
Die AGB der Deutschen Post gelten für dich nicht, da du keinen Vertrag mit diesen abgeschlossen hast, sondern nur der Verkäufer. Somit zählen für dich nur die AGB des Verkäufers!
Desweiteren würde ich den Nachbar polizeilich anzeigen, wegen Diebstahl / Untreue! Wenn du schon mal da bist, kannst du unsere Staatsmänner auch mal mit dem Händler zusammen bringen - du hast keine Ware erhalten - Betrugsverdacht! Vielleicht erstattet der Händler dir dann dein Geld...
-- Editiert am 28.05.2010 19:58
Bub, du antwortest da gerade auf ein über 1 Jahr altes Posting, das der/die liebe reimikra unklugerweise noch mal nach oben geholt hat, anstatt einen eigenen Thread aufzumachen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
22 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten