Schaden im Kaufhaus durch Kind.

15. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)
Schaden im Kaufhaus durch Kind.

Hallo !

Wir waren soeben im Karstadt. Kaum drin lehnt sich unser Sohn (2 1/2 Jahre) gegen ein ca. 1 Meter großes "%" Prozent-Werbe-Zeichen.
Das fällt um und promt steht ein Kaufhausmitarbeiter neben uns. Das % Zeichen hat einen Kleinen Riss, kann aber wieder hingestellt werden. Der "nette" Mitarbeiter will unsere Adresse, er meint er meldet sich dann bei uns, der Preis für dieses Werbe-Teil soll etwa 50€ betragen.
Wir (die Eltern) waren zur "Tatzeit" etwa 5 Meter entfernt und schauten uns ein paar Sachen an.

Können wir oder unsere Versicherung da haftbar gemacht werden?
Warum stellen die auch so ein dösig wackelndes Teil mitten in den Weg?
Was meint Ihr dazu?

Grüße

Maddin

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Es wird darauf ankommen, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

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#2
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)

Tja, haben wir, oder haben wir nicht??

wir gingen durch den Laden, stoppten um uns was anzuschauen. Unser Sohn lief weiter und 5 Sekunden später knallte es auch schon.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ist eigentlich egal, denn haben Sie sie nicht verletzt, ist niemand haftbar, da Ihr Kind unter 7 Jahre alt ist.

Haben Sie sie verletzt, sind Sie als Aufsichtsperson haftbar. Dann zahlt aber die Versicherung, da es ja nicht vorsätzlich sondern eine fahrl. Ausfs.Pf.Verl. war.

Geben Sie das Ding einf. Ihrer Versicherung. Entweder reguliert die, oder sie wehrt den Anspruch ab.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke !Streetworker!.
Wir machen uns da auch keinen großen Kopf drum, uns hat nur dieser ....h von Verkäufer mächtig gewurmt.

Wann ist eigentlich die Aufsichtspflicht verletzt? Weiss jemand dafür ein paar Beispiele oder einen Link?

Maddin

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Auch auf die Gefahr hin, mich dem Vorwurf der Unbestimmtheit auszusetzen, folgende *Inhaltsbestimmung* des BGH:

Bei Kindern bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter, nach der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1993, 1003).

Viel Spaß beim Subsumieren!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Korrekt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)

Das sind ja mal klare Worte, die sich der Gesetzgeber da ausgedacht hat ...
... aber wenn ich mir den o.g. Spruch entwurste, denke ich das wir die Aufssichtsplicht nicht verletzt haben.

Naja, wir geben es dann mal der Versicherung.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Maddin

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#8
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das ist ja das Guta an einer doch recht preiswerten Privathaftpflichtversicherung: Ist man Schuld, zahlt sie. Ist man nicht Schuld, zahlt sie nicht und wehrt aber auch alle unberechtigten Ansprüche gegen den angeblich Schuldigen ab.
Man ist also in jedem Fall abgesichert.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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