Es Handelt sich hierbei um einen Schaden (11 Plastikentlüftungsklappen am Haussockel) den unser Sohn angeblich verursacht haben sollte.
Nach Aussage unseres Sohnes stieß er mit seinen Inlinern gegen eine Blende, sodass sie zur Hälfte kaputt ging. Da die Blende noch nicht ganz kaputt war, trat er noch mal nach. Darauf trat sein Freund auch gegen eine Blende, die auch zur Hälfte kaputt ging. In dem Moment, als unser Sohn gegen die andere Hälfte dieser Blende treten wollte, erschienen der Hauseigentümer und sah unseren Sohn.
An diesem Abend setzte ich mich mit der Mutter des Freundes von unserem Sohn in Verbindung. Diese erzählte von einer Unterhaltung mit einer Frau aus diesem Haus, die erzählte zu diesem Zeitpunkt drei Stöße wahrgenommen zu haben. Diese Aussage deckt sich mit der unseres Sohnes.
Der Vater des Freundes fragt am gleichen Abend noch den Hauseigentümer, ob er gesehen hätte, das sein Sohn getreten hätte. Worauf der Hauseigentümer dieses verneinte. Damit war für den Hauseigentümer klar, das alles unser Sohn beschädigt haben müßte.
Da wir aber nicht bereit sind die komplette Anzahl zu bezahlen, da diese nicht von unserem Sohn beschädigt wurden (es wurde nur eine Blende von unserem Sohn beschädigt) möchte der Hauseigentümer jetzt einen Rechtsanwalt einschalten.
Meine Frage dahin wäre, ob der Hauseigentümer Chancen hat, das wir die kompletten Blenden bezahlen müssen?
Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.
Gruß
sonne125
Schaden durch 9jähriges Kind
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Guten Tag,
dieses ist schwierig zu sagen. Es kommt auf die Beweismöglichkeiten an und die Überzeugung des Gerichts, sollte es zum Prozess kommen. Dieses wäre jedoch nicht zu empfehlen, sondern hingegen eine gütliche Einigung der Kostenübernahme zwischen den beteiligten Parteien.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Wenn mehrere für einen Schanden verantwortlich sind, den sie mutwillig verursacht haben, dann haftet ein jeder für die volle Höhe (§ 840 BGB ).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Haben Sie schon mal an eine Haftpflichtversicherung gedacht?
Bei Kindern in diesem Alter ist schnell etwas passiert.
Auch wenn Sie nachweisen könnten, dass auch ein anderer einen Teil des Schadens verursacht hat, so kann sich der Eigentümer einen aussuchen und das ganze Geld verlangen. (Beide Schädiger sind Gesamtschuldner!)
Wie Sie einen Anteil von der anderen Familie erstattet bekommen ist nicht das Problem des Eigentümers!
Mit denen dürfen Sie sich leider hinterher selbst auseinandersetzen.
>>Meine Frage dahin wäre, ob der Hauseigentümer Chancen hat, das wir die kompletten Blenden bezahlen müssen?<<
Wen meinst du mit wir. Wenn eine Aufsichtspflichtverletztung nachgewiesen werden kann, müssen die Erziehungsberechtigten blechen. Das gilt wohl in diesem Fall und bei einem 9-jährigen eher nicht. Ein 9-jähriger muss für den Schaden, den er anrichtet selbst blechen, ggf. erst wenn er etwas verdient.
Bei mutwilliger Zerstörung tritt die Haftpflichtversicherung wohl kaum ein.
@maverich
Das ist zwar formal richtig, aber nur Rabeneltern lassen ihre Kinder mit so etwas im Regen stehen und verursachen dann noch Mahnkosten und Verzugszinsen.
Zum eigentlichen Fall kann ich mich nur Jura_Uni_Münster anschließen. Wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, dann können dessen Kosten höher sein, als der eigentliche Schaden.
Hallo ich würd mich da auf ncihts einlassen sie sind doch sicherlich Haftpflichtversichert wenn nicht dann schnellstens eine abschließen gerade für Kindern mit Kindern kann es i schwindelerregende Höhen gehen wenn es um Schäden geht wir wissen aus eigener Erfahrung daß solche Dinge normalerweise ohen wenn und aber von der Versicherung bezahlt werden und es ist nciht wie beim Auto wenn sie den Schaden jetzt melden dann wir die Versicherung nciht höher. Also ich würd es tun.
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