Schaden bei Mietwagen

14. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
lisavomstein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Schaden bei Mietwagen

Hallo,
Habe für 2 Tage ein Mietauto bei einer bekannten Mietwagenfirma gemietet. Während dieser Zeit ist unbemerkt beim Fahren eine Gummileiste aus der Seitentüre herausgefallen und verloren gegangen. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges wurde zunächst nichts festgestellt. Einige Wochen später bekomme ich Post vom Anwalt der Firma, wonach bei der Untersuchung des Fahrzeuges in der Vertragswerkstatt der Firma das Fehlen der Leiste festgestellt wurde. Zusammen mit den Karosseriearbeiten beläuft sich laut beigefügtem Gutachten der Schaden auf 850.-Euro. Muss dieser Schaden wirklich ganz von mir getragen werden, oder kann ich mich darauf berufen, dass die Leiste offenbar schon vor meiner Übernahme des Fahrzeuges locker war und deshalb abgefallen ist?
Wie stehen wohl die Chancen in einem solchen Streit? Vielen Dank schon für Eure Antwort!

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Lisavomstein,


wenn es sich dabei wirklich nur um eine Gummileiste gehandelt hat, die mal eben so unbemerkt beim Fahren herausfallen kann, dann verstehe ich die für die Reparatur anfallenden Kosten nicht so wirklich. Aber egal...

Sie sollten m.E. auf jeden Fall nicht in einer Richtung antworten, die die Annahme zuläßt, daß Sie den Schaden bereits vor/bei der Rückgabe bemerkt haben könnten. Viel mehr sollten Sie von der entsprechenden Firma den Nachweis einfordern, daß der Verlust dieses Teils tatsächlich eineindeutig in Ihren Mietzeitraum gefallen ist (weil das KFZ danach nicht mehr vermietet war o.ä.).

Einen ähnlichen Beitrag zum Thema 'Schäden an Mietwagen' hatten wir vor einiger Zeit schon einmal, versuchen Sie auch mal die Suche. ;o)


MfG,

der Ritter

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