Hallo,
Bei einer Gebrauchtwagenbesichtigung beim Händler hat eine Windschutzscheibe durch meine Tat einen Sprung bekommen. Ich bin allerdings der Meinung, dass ich nicht ganz der Schuldige bin! Jetzt hoffe ich, jemanden zu finden, der einen ähnlichen Fall hatte oder sich damit auskennt und mir dementsprechend Rat geben kann.
Hier meine Geschichte:
ich war letzte Woche auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen. Hab dann einen Händler besucht, um mir ein Auto anzugucken. Der Händler holte die Schlüssel und machte die Scheibenwischer (-ständer!?) hoch, um mir zu zeigen, dass die Scheibenwischer geklaut wurden. Ich durfte dann daraufhin mir das Auto angucken, von Innen von Außen usw.
Dann wollte ich mir den Motor mal anschauen. Ich versuchte die Motorhaube aufzumachen, hatte aber vergessen, dass die 'Ständer' der Scheibenwischer noch hochgeklappt sind. Beim Hochklappen dann drückte die Haube die beiden 'Ständer' in Richtung Windschutzscheibe. Plötzlich knallte sie deswegen auf die Scheibe. Die Scheibe hat dadurch einen Riss bekommen!
Jetzt nun die Frage, bin ich der alleinige Schuldenträger? Oder hat der Händler eventuell seine Aufsichtspflicht verletzt, weil er die 'Ständer' nicht ausreuchend gesichert hat? Was soll ich tun, die volle Schuld auf mich nehmen?
--> Der Händler war die ganze Zeit mit dabei. Hat also gesehen, wie ich die Haube aufmachte!
--> Der Händler sagte, er habe keine Versicherung. Weil er vor 4 Monaten den Laden eröffnet hatte und noch nicht dazu gekommen ist, eine abzuschließen!
--> Auch ich habe noch keine Versicherung (KFZ, Haftpflicht, Rechtschutz), da ich mein Studium vor Kurzem beendet habe, noch kein Auto besitze und erst nächste Woche mein erster Arbeitstag beginnt
Schaden bei Gebrauchtwagenbesichtigung.Wer haftet?
9. September 2011
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Frage vom 9. September 2011 | 21:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Schaden bei Gebrauchtwagenbesichtigung.Wer haftet?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 9. September 2011 | 22:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
ok, sorry
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#2
Antwort vom 9. September 2011 | 22:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
quote:
Oder hat der Händler eventuell seine Aufsichtspflicht verletzt,
Bist Du Minderjährig oder warum sollte der Händler eine Aufsichtspflicht Dir gegenüber haben?
quote:
Der Händler sagte, er habe keine Versicherung. Weil er vor 4 Monaten den Laden eröffnet hatte und noch nicht dazu gekommen ist, eine abzuschließen!
Selbst wenn er eine hat, so hättest Du bezahlen müssen.
quote:
Auch ich habe noch keine Versicherung (KFZ, Haftpflicht, Rechtschutz), da ich mein Studium vor Kurzem beendet habe, noch kein Auto besitze und erst nächste Woche mein erster Arbeitstag beginnt
Zuständig wäre wohl die private Haftpflichtversicherung und die sollte man auch dann haben, wenn man kein Auto besitzt.
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#3
Antwort vom 9. September 2011 | 23:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mit Aufsichtspflicht meine ich eigentlich, dass er die Ständer nicht gesichert hat, z.B. durch eine Polsterung am Ende, was er dann daraufhin gemacht hat. Oder dass er nur daneben stand und mich z.B. nicht davor gewarnt hat, die Haube zu öffnen. Auch er hat es wie ich übersehen! Darf er mich denn überhaupt an das Auto lassen, also durfte ich die Motorhaube selber aufmachen?
Wahrscheinlich habe ich das falsche Wort benutzt. Ich bin halt ein absoluter Laie in rechtlichen Angelegenheiten!
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#4
Antwort vom 10. September 2011 | 13:49
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
quote:Wieso bitte sollte er das denn nicht dürfen?
Darf er mich denn überhaupt an das Auto lassen, also durfte ich die Motorhaube selber aufmachen?
Wenn DU eine Motorhaube öffnen willst hast DU dich davon zu vergewissern, dass dies möglich ist und keine Schäden verursacht.
Nur du alleine hast den Schaden verursacht, der Händler ist daran unschuldig, auch wenn er die Wischer vorher hochgeklappt hat. Dies geschah in deinem beisein, es wurde nicht ohne dein Wissen gemacht. Wenn du daran nicht mehr gedacht hast ist es schlichtweg dein Pech und nicht das anderer...
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#5
Antwort vom 11. September 2011 | 06:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
ok, danke!
wollte mich nur vergewissern!
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