Sachbeschädigung- Täterin in Privatinsolvenz

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schenja
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung- Täterin in Privatinsolvenz

Hallo,

leider muss ich mich derzeit mit einem Problem plagen, bei dem ich nicht genau weiterkomme.

Seit einigen Monaten wohne ich in einer WG, habe meiner Mitbewohnerin erlaubt mit meiner Waschmaschine zu waschen, jedoch nur einmal die Woche, woran sie sich leider ganz und gar nicht gehalten hat und nach "Zeugenaussagen" von Nachbarn, die Maschine mehrmals am Tag laufen lassen hat, während ich erst spät nachmittags nach Hause gekommen bin.

Nun ist die Maschine ( Markenwaschmaschine von AEG) defekt, sie hat eingeräumt sich an den Kosten zu beteiligen.
Das Problem dabei ist, dass sie weder eine Haftpflichtversicherung hat (habe gelesen, dass so eine Versicherung so einen Fall sowieso nicht abdecken würde), ist in Privatinsolvenz und bezieht Harzt 4. Ihr Ex Ehemann versucht verzweifelt Geld mit ständigen Gerichtsverfahren "herauszupressen", jedoch hat sie auch etwas abgelegt, das besagt, dass sie nichts an Vermögen oder sonstigen hat etc.

Meine Frage ist, kann ich überhaupt, falls sie mir mein Geld nicht gibt etwas tun ? Oder habe ich bei den Fall Pech gehabt, schließlich ist die Lage etwas schwierig.

Wäre euch sehr dankbar für ein wenig Hilfe :)

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
sie hat eingeräumt sich an den Kosten zu beteiligen.

Diese Großzügigkeit sollte man nicht unterschätzen, gerade da sie keinen Euro zuviel hat.



Gegen ein Gerichtsverfahren sprechen mehrere Dinge:
1. Wenn der Ex gerichtlich nichts heraus holen kann, dann du es erst erecht nicht.
2. Ihr steht euch emotional etwas näher als Mitbewohner, da erreicht man mehr auf dem zwischenmenschlichen Weg.
3. Müsstest du nachweisen welchen Schaden sie dir zugefügt hat, den Beweis wirst du nicht führen können, in Endeffekt also den Prozess verlieren.
4. Unter berücksichtigung der Sachverhaltschilderung von Sachbeschädigung und Täterin zu sprechen ist lächerlich.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
dass sie weder eine Haftpflichtversicherung hat (habe gelesen, dass so eine Versicherung so einen Fall sowieso nicht abdecken würde)


Dazu müßte sie die Maschine ja auch mindestens fahrlässig beschädigt haben, was du beweisen müßtest. Bloße Nutzung ist keine fahrlässige Beschädigung, das sollte doch einleuchten.

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#4
 Von 
Schenja
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

zunächst einmal danke für die schnellen antworten. ich kann nachvollziehen, dass es für einige nicht ganz verständlich ist, warum ich von der mitbewohnerin als täterin spreche, jedoch war bei ihr schon alles von diebstahl bis unbefugtes betreten des zimmer dabei. klar sowas kommt in wgs desöfteren vor, jedoch erwarte ich von einer 42 jährigen frau ein etwas anderes benehmen.

fahrlässig hat sie in den sinne gehandelt, dass sie sich über abmachungen hinweggesetzt hat.


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Das häufigere nutzen als vereinbart stellt aber keine Sorgfaltspflichtverletzung (=Fahrlässigkeit) dar.

Oder wurde sie von dir explizit und nachweisbar darauf hingewiesen, das bei täglicher Nutzung mit unmittelbarem Ableben der Waschmaschine zu rechnen wäre?



Dann müsste von dir noch der Nachweis geführt werden, das nicht normaler Verschleiß oder ein Materialfehler zu dem Ausfall geführt haben.



quote:
alles von diebstahl bis unbefugtes betreten des zimmer

Warum hat man da nicht angezeigt und fristlos gekündigt?



Das hätte sicherlich mehr gebracht als bei der WaMa hier eine aussichtslose Welle zu machen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
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Nun ist die Maschine ( Markenwaschmaschine von AEG) defekt, sie hat eingeräumt sich an den Kosten zu beteiligen

quote:

Ob das ernst gemeint ist-vor Gericht standhält- oder nicht, wird hier nicht zu beurteilen sein. Auf jeden Fall aber wird man zustimmen können, daß es selbstverständlich ist, sich an den Kosten zu beteiligen, wenn man die großzügige Hilfe mehr als zugesagt in Anspruch nimmt.
Ein normal denkender Mensch würde sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Kosten beteiligen
Dazu braucht man keine "gerichtsfesten" Beweise.
Am besten ist, noch einmal mit ihr zu sprechen und sie zu fragen, ob sie noch auf ihre frühere Zusage besteht und falls dies der Fall ist, die Zusage schriftlich zu verlangen und sich auch auf eine Summe für die Nutzung zu einigen.
Einen gerichtlichen Schritt halte ich für zu riskant, obwohl der Defekt der Maschine durch die Benutzung beider zurückzuführen sein kann.


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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wie bereits ausgeführt steht nur fest, dass eine Waschmaschine defekt ist.

Weshalb hat die Mitbewohnerin dies zu vertreten? Nur weil sie mehrmals am Tag gewaschen hat (wie geht das überhaupt? Wäscht sie als Einzelperson jedes Wäschestück extra?)?

Mehr als hoffen, dass sie etwas freiwillig beisteuert sollten Sie sich nicht machen. Von rechtlichen Schritte sollten Sie Abstand nehmen. Da wird außer zusätzlichen Kosten nichts bei rumkommen.



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" "

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Nur weil sie mehrmals am Tag gewaschen hat (wie geht das überhaupt?

Von einer weiblichen Spezialistin erreichte mich die Nachricht, das man wohl diverse Wäschearten trennen muss.
Feinwäsche, Kochwäsche, Rot, blau, Schwarz, Weis, ...
Daraus ergibt sich zwangläufig eine gewisse Häufigkeit der WaMa-Nutzung.





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