Rücktritt vom Immobilienverkauf

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
donquichote
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 33x hilfreich)
Rücktritt vom Immobilienverkauf

Guten Tag,
Die Verkäuferin einer ETW hat 1 Woche vor Unterschrift den Verkauf zurückgezogen(Begründung: Vertrauensverlust)
Ich habe zur Bezahlung dieser ETW meine ETW in einer anderen Stadt verkauft : Zug um Zug sollte es gehen.
Jetzt habe ich keine Eigentum mehr und auch nicht die Miete aus meiner vorherigen Wohnung.
Ich habe eine Rente von 740€ die hier komplett in eine Mietwohnung geht, plus Nebenkosten.
Bin 68 Jahre, arbeite um den Rest zu verdienen.
Meine Frage:
Wie hoch hängt die Latte, um auf Schadensersatz zu klagen?
Bitte kein Hohngelächter, es geht mir schlecht genug.

Vielen Dank für eine sachliche Antwort

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von donquichote):
Jetzt habe ich keine Eigentum mehr

Dafür hat man das Geld aus dem Verkauf.



Zitat (von donquichote):
uch nicht die Miete aus meiner vorherigen Wohnung.

Dafür hat man das Geld aus dem Verkauf.



Zitat (von donquichote):
Die Verkäuferin einer ETW hat 1 Woche vor Unterschrift den Verkauf zurückgezogen(

Das darf sie sogar noch 1 Minute vor der Unterschrift.
Es gibt keine Pflicht zum Verkauf - Ausnahme wäre ein gültige vertragliche Vereinbarung (notariell beglaubigt).



Zitat (von donquichote):
Ich habe eine Rente von 740€ die hier komplett in eine Mietwohnung geht, plus Nebenkosten.
Bin 68 Jahre, arbeite um den Rest zu verdienen.

Hat sich zu vorher nichts geändert.



Schadensersatz ersetzt den entstandenen Schaden.

Also: welcher Schaden ist konkret entstanden?



Zitat (von donquichote):
Wie hoch hängt die Latte, um auf Schadensersatz zu klagen?

Ganz niedrig.
Man reicht eine Klage ein und bezahlt die Gerichtskosten.

Bringt nur nichts, wenn man so wie hier Erfolgsaussichten von 0 hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
donquichote
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 33x hilfreich)

Danke für die Antworten, die ich schon wußte.
Also keine Aussicht auf Erfolg bei eine Klage.
Der Schaden ist die fehlende Miete, die mich z.Bsp. im Krankheitsfall nicht obdachlos gemacht hätte.
Der Betrag aus der Wohnung ist nicht zum Leben gedacht, das ist meine Altersversorgung, eigentlich doch nicht schwer zu verstehen. Hier kommt noch dazu, dass das Geld sich, wenn nicht festgelegt, ja eher verflüchtigt, von Zins ja auch nicht zu reden, und wie schnell gelingt es mir eine neue Wohnung zu finden, deren Preise hier ja stündlich nur in eine Richtung wachsen.
Aber ich bin keine Jurist, eher emotional, da rudert man schon mal nach so einer Erfahrung und sucht nach Strohhalmen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Alles etwas wirr. Man verkauft seine Eigentumswohnung, um eine andere Wohnung zu kaufen. Das geht, aus was für Gründen auch immer schief. Nur, das Geld aus dem Verkauf bleibt doch. Damit kann man eine andere Wohnung kaufen, es verbrauchen, was weiss ich. Könnte es sein, dass dem Verkäufer die Finanzierungsdecke einfach zu dünn war? Denn 800€ Rente, wovon sollte denn incl. der üblichen Hausabgaben das alles bezahlt werden?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von donquichote):
Also keine Aussicht auf Erfolg bei eine Klage.

Es fehlt ja schon an der Pflichtverletzung der Verkäuferin.



Einzig einen Schadensersatz für vergebliche / nutzlose Aufwendungen, also Ersatz für Aufwendungen die man im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung getätigt hat, könnte man verlangen.
Hat man da was? (Notar / Anwaltskosten, ...)



Zitat (von donquichote):
Der Schaden ist die fehlende Miete

Der Wegfall des Mietertrags wird in der Regel in den Verkaufpreis einkalkuluiert.

Wenn das hier nicht passierte, müsste man prüfen warum. Wenns einfach nur nicht gemacht wurde, ist das keine gute Grundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
donquichote
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich bedanke mich für die Kommentare.

wirdwerden hat leider nicht richtig verstanden: der Erlös aus der einen Wohnung zahlt die neue Wohnung.

Harry van Sell : Durch den Verkauf meiner Wohnung, die vermietet war, entfällt jetzt für mich die Mieteinnahme. Ich finde, das ist ein Schaden. Leider wohl nicht arg genug um zu klagen. Bitte nicht wieder von dem Geld reden, das ich ja jetzt aus dem Verkauf habe, das muß für eine zu erwerbende Immobilie auf die Seite.

Und noch mal zum besseren Verständnis: bei meiner kleinen Rente bietet eine ETW mehr Schutz als eine Mietwohnung, besonders hier in Berlin.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von donquichote):
Bitte nicht wieder von dem Geld reden, das ich ja jetzt aus dem Verkauf habe, das muß für eine zu erwerbende Immobilie auf die Seite.

Wie man das Geld verplant hat, ist vor Gericht nicht wirklich relevant.

Wie man es im Rahmen der Schadenminderungspflicht hätte verplanen können / müssen würde vor Gericht diskutiert werden. Und da ist nun mal die Sicht des Verkäufers nicht unbedingt relevant.



Zitat (von donquichote):
Ich finde, das ist ein Schaden.

Mag sein, nur keiner für den der Verkäufer grundsätzlich gerade stehen muss.



Zitat (von donquichote):
Und noch mal zum besseren Verständnis: bei meiner kleinen Rente bietet eine ETW mehr Schutz als eine Mietwohnung, besonders hier in Berlin.

Das ist wohl wahr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn die alte Wohnung verkauft wurde um die neue zu kaufen, würde die Miete doch auch nicht mehr bestehen. Also die Miete hätte es doch so oder so nicht mehr gegeben oder hab ich das falsch verstanden?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von donquichote):
das muß für eine zu erwerbende Immobilie auf die Seite.


Wenn du das Geld auf Seite legen willst, ist das deine Sache.

Du kannst von dem Geld auch einfach JETZT wieder eine Immobilie kaufen, dann hast du wieder Mieteinnahmen, und keinen Schaden mehr.

Selbst WENN du eine Schaden einklagen könntest, würde dich eine Schadensminderungspflicht treffen und du müsstest NACHWEISEN, wieso du nicht umgehend in eine andere Immobilie investieren konntest.

Zitat (von donquichote):
Ich finde, das ist ein Schaden.

Ist es aber nicht. Es ist deine Entscheidung gewesen, die Wohnung zu verkaufen, und auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wenn du wieder Mieteinnahmen möchtest, kaufe eine Wohnung.

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
donquichote
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 33x hilfreich)

Vielen Dank für die Kommentare.
Das Wesentliche ist geklärt.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Du kannst von dem Geld auch einfach JETZT wieder eine Immobilie kaufen, dann hast du wieder Mieteinnahmen, und keinen Schaden mehr.

Der Schaden ergibt sich zumindest schon mal aus den Notarkosten und der Grunderwerbssteuer.
Evtl. noch Modernisierung / Renovierung sowie Anzeigenschaltung für ein Inserat...

4x Hilfreiche Antwort

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