Guten Tag zusammen
Wohne in in meinen Mietshaus und da gesah es ausgerechnet an Neujahr das wir Mieter Feststellten es läuft Wasser aus einen Rohr und das auch noch in Gaskeller.Daraufhin riefen wir den zuständigen Notdiehnst an,welcher fragte alles um was handeln tue was woher Wasser käme.Wir sagten es ihn auch das aus einen Rohr käme und nicht aufhöre mit tropfen,der Handwerker am Telefon meinde darauf nur abwarten.Wir bestanden aber darauf das er sich mühen sollte und vorbeikommen sich selber ein Bild zu machen ob es ein Notdall ist ser sofort behoben werden müsse oder noch einen Tag warten könne,da ja an nächten Tag wieder normale Arbeitswoche begingt.Nach langen hinher kam dann ein Handwerker und schaute sich das an wenn auch sehr unfreundlich.Dieser meinde könne warten bis nächtenTag gut ok das was wir wollten nur zu wissen.Nur da der handwerker sehr unfreundlich war der wo da gewesen ist und der den anruf entgegen nahm meldteten wir es unser Wohnhausverwaltung,diese jedoch erschiehn ein Vertretter selber und meinde zu uns Mieter wir hätten den Handwerker nicht rufen bez, unter durck setzen sollen das rauskam extra an den Tag welcher ein Feiertag war.Wir seien in Unrecht gewesen wenn meinden das sei ein Notdiehnstfall gewesen.Das könn wir nicht richtig glauben das es kein fall für den Notdiehnst war der Rohrbruch kleine.Stimmt das was der Wohnverwalter uns da erzählte.
danke für Antworten LG Paula
Rohrbruch an einen kleinen Rohr das genau durch den Gaskeller geht
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
es gibt neben der rechtschreibung und der grammatik auch so etwas wie leerzeichen auch absätze machen auch nicht nur an schuhen sinn überlange sätze sind auch nicht so optimal gut man kann das auch lassen aber dann wird das lesen halt sehr mühselig. wenn es kein rohrbruch war dann kommt es darauf an wie viel wasser da raus gelaufen ist ob es nur getropft hat oder ob es ein rinnsal war ansonsten würde ich von der hausverwaltung fordern sie möge doch bitte schriftliche vorgaben machen ab welcher wassermenge denn für den mieter der ja laie ist erknnbar ein notfall vorliegen würde
Du hast grundsätzlich richtig gehandelt:
Der Mieter muss nach §536c BGB
jeden Mangel der Mietsache dem Vermieter mitteilen und zwar möglichst bald nach Entdeckung des Mangels. Dies gilt auch, wenn kein echter Mangel im Sinne des § 536 BGB
vorliegt, also der Mieter keine oder nur unerhebliche Beeinträchtigungen durch den schlechten Zustand erleidet. Der Mieter hat auch die Mängel anzuzeigen, die nicht direkt seine Wohnung betreffen, sondern z.B. Treppenhaus, Kellerräume u.ä.. In eurem Fall war es der Gaskeller. Da man als Laie nicht abschätzen kann, ob die Situation gefährlich wird, eine direkte Handlung notwendig ist oder man noch ein paar Tage hätte abwarten können, würde ich damit argumentieren und die Übernahme der Kosten ablehnen. Die HV muss dann eben auch an Feiertagen einen Notfall-Ansprechpartner stellen, wenn sie selbst die Dringlichkeit beurteilen will.
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ZitatDie HV muss dann eben auch an Feiertagen einen Notfall-Ansprechpartner stellen, wenn sie selbst die Dringlichkeit beurteilen will. :
Darauf wird es ankommen.
Wäre am Feiertag auch die Hausverwaltung erreichbar gewesen?
Zitat:ZitatDie HV muss dann eben auch an Feiertagen einen Notfall-Ansprechpartner stellen, wenn sie selbst die Dringlichkeit beurteilen will. :
Darauf wird es ankommen.
Wäre am Feiertag auch die Hausverwaltung erreichbar gewesen?
Nein die Hausverwaltung ist an Feiertagen nicht erreichbar,wir dürfen wenn es notwendig ist und so sah es auch aus für uns an den Tag den Handwerker selber beauftragen.Nur meinde die Hausverwaltung das der Handwerker hätte nicht kommen brauchen da der Rohrbruch noch nicht so stark war das Wasser in strömen rauskam.Nur wir hatten bedenken weil es sich um einen Keller handelt wo die Gasleitung langgeht.
ZitatNur wir hatten bedenken weil es sich um einen Keller handelt wo die Gasleitung langgeht. :
Naja, Strom und Wasser, da hätte ich Bedenken.
Gas und Wasser, ist bei weitem nicht so gefährlich.
ZitatNur wir hatten bedenken weil es sich um einen Keller handelt wo die Gasleitung lang geht. :
Es fällt schwer, diese Bedenken zu teilen.
Wasser müsste jahrelang direkt auf ein Gasrohr tropfen, damit diese beschädigt wird. Und dann auch nur wenn es sich um ein noch älteres aus Eisen handelt. Die neueren sollen ja angeblich rostfrei sein.
Der Gedankengang Wasseraustritt in Verbindung mit einer im Raum vorhanden Gasleitung überzeugd zumindest mich nicht.
Bleibt der Wasseraustritt alleine. Tröpfchen Pause Tröpfchen Pause, hätte da nicht ein Eimer oder eine größere Wanne zum unterstellen gereicht, und der Handwerker hätte es deutlich kostengünstiger außerhalb des Notdienstes richten können?
ZitatNur meinte die Hausverwaltung das der Handwerker nicht hätte zu kommen brauchen, da der Rohrbruch noch nicht so stark war das Wasser in Strömen rauskam. :
Und Paula, wie stark war denn der Wasserfluss wirklich? Ein Eimer voll pro Stunde oder pro Tag oder ???
Berry
ZitatUnd Paula, wie stark war denn der Wasserfluss wirklich? Ein Eimer voll pro Stunde oder pro Tag oder ??? :
Oder.....
Was sagt die Hausverwaltung beim nächsten Rohrbruch wenn es nur tropft, nichts getan wird und in der Nacht dann das Rohr komplett versagt?
Es stellt sich also folgende Grundsatzfrage:
Muss ein Laie (hier Mieter) den Grad eines Wasserrohrbruchs, die möglicherweise daraus resultierenden Schäden und die zeitliche Entwicklung des Schadens einschätzen können?
Meiner Ansicht nach ein ganz klares NEIN.
Dann hätte die Verwaltung klare Regeln definieren müssen (Notdienst nur wenn der Keller geflutet ist), oder selbst einen Notdienst einrichten müssen.
-- Editiert von spatenklopper am 05.01.2017 09:52
-- Editiert von spatenklopper am 05.01.2017 09:53
ZitatMuss ein Laie (hier Mieter) den Grad eines Wasserrohrbruchs, die möglicherweise daraus resultierenden Schäden und die zeitliche Entwicklung des Schadens einschätzen können? :
Meiner Ansicht nach ein ganz klares NEIN.
Sehe ich auch so, die Leitungen stehen ja unter Druck. Wer weis wann die Dichtung endgültig nachgibt.
Gut man hätte das Hauptwassersperrventil schließen können. Aber dann wäre das ganze Haus ohne Wasser gewesen, den hätte man auch erst mal finden müssen (muss ein Mieter den überhaupt suchen?) usw.
Zitat(muss ein Mieter den überhaupt suchen?) :
Es kommt hinzu, dass diese Teile der Installation meist gar nicht für Mieter zugänglich sind.
Ich möchte auch mal die gewagte Behauptung aufstellen, dass in so einem Keller vielleicht auch Stromleitungen sind. Und Schalter und Lampen. Die sollten im Keller zwar spritzwassergeschützt sein, aber ob die einem scharfen Strahl aus einer weiter aufreißenden Wasserleitung aushalten? Und dann sind wir halt wieder beim Gas.
Und jetzt?
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