Rodelunfall

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schmitt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rodelunfall

:( Ich bitte um Ihre/Eure Hilfe:
Ich bin mit meinem 18 Monate alten Sohn eine Als "Rodelpiste" beschriebene Piste hinuntergefahren. Ich bin ca im letzten 1/3 der Piste gestartet(Quereinstieg) Zuvor habe ich das Treiben auf der Piste beobachtet. Nachdem nicht allzuviel los war, habe ich keine Gefahr für mich und meinen Jungen gesehen, hinabzufahren. Es war das 1. Mal, sprich ich kannte die Pistenverhältnisse nicht. Da der Schnee sehr feucht war, und die Piste in diesem Abschnitt flacher wurde blieb ich mit meinem Schlitten regelrecht stecken. Als ich gerade versuchte, uns wieder anzuschieben, kam eine Rodlerin von oben und fuhr mir ans Knie. Die Rodlerin hat gemäß einer Zeugin zuvor noch einer Freundin zugerufen "Da unten steht ja jemand"..... Da mein Mann das Vorgehen filmte, versucht sie sich herauszureden, dass ich bewußt stehen blieb, dass mein Mann besser filmen kann. Dies war aber nicht so und ich habe dafür auch einen Zeugen. Mein Knie war eine Wochen lang wegen der Prellungen groß wie ein Fussball und ich habe zusätzlich einen Muskelfaserriss erlitten. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll und ob ich mit Schmerzensgeld rechnen kann? Die Dame hat eine Haftpflichversicherung, weigert sich aber, den Vorgang zu melden. Es entstanden übrigens auch och Kosten wie neue Skihose, Apothekenrechnungen im Ausland etc. Vielen Dank schon mal!!!

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"Schmitt"

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wissen Sie die Versicherung der Frau? Dann melden Sie es zumindest dort selber. Vielleicht hilft diese ihnen weiter. Oder Fragen sie ihre eigenen Versicherung ( soweit vorhanden ), was Sie tun können. Meine hat mich da gut beraten.

Sonst Anwalt einschalten.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das ist aber sehr mutig von der Dame, den Vorfall der eigenen Versicherung nicht zu melden.

Wenn eine unverzügliche Meldung unterbleibt ist die Versicherung u.U. von der Leistung befreit und die Dame muss den Schaden aus dem eigenen Portmonnaie ersetzen.

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