Recht auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go503500-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld

Hallo,

ich würde mich gerne in der Rechtslage über folgendes Ereigniss erkundigen:

Ich war letzte Woche zu einer Anlegung mehrerer Kronen bei meinem Zahnarzt. Momentan lehrt meine ehemalige Zahnärztin quasi eine neue Zahnärztin an, die nächstes Jahr nach Renteneintritt, die Praxis übernehmen soll.
Nach der Behandlung hat meine ehemalige Zahnärztin die Behandlung überprüft und hat mich darauf hingewiesen, dass die junge Zahnärztin vermutlich zu wenig Kunststoff benutzt hätte, damit die Kronen dauerhaft halten werden. Im Laufe der letzten Tage sind nun 3 Kronen aus meinem Gebiss gebrochen und ich leide unter erheblichen Schmerzen. Ich habe allerdings Angst, dass vermehrte kosten auf mich zukommen, wenn ich zu einem anderen Zahnarzt gehe. Des weiteren muss ich eine Krone verschluckt haben.
Kann ich meinen Zahnarzt auf Schmerzensgeld verklagen?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Muss noch genauer nachfragen: wenn die Zahnärztin doch auf der Stelle gemerkt haben will, dass nicht genug Klebstoff verwendet wurde, um die Kronen verlässlich zum Halten zu bekommen, warum wurde das nicht direkt an Ort und Stelle korrigiert? Wurde es eventuell angeboten und Sie haben es abgelehnt? Oder haben Sie entsprechendes gefordert und es wurde abgelehnt? Wie war der genaue Ablauf in Bezug auf dieses Vorkommnis?

Das ist nicht unwichtig!

Im Normalfall hat der behandelnde Zahnarzt nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht auf die sogenannte zweite Andienung, also nachzubessern. Dieses Recht kann nur unter besonderen Umständen abbedungen werden. Insofern gehen Sie, wenn Sie sich einfach an einen anderen Zahnarzt wenden, ein hohes finanzielles Risiko rein!

Zitat (von go503500-30):
Im Laufe der letzten Tage sind nun 3 Kronen herausgebrochen und ich leide unter erheblichen Schmerzen. Des weiteren muss ich eine Krone verschluckt haben.
Warum ist man bei dem *erheblichen Schmerzen* nicht Montag oder Dienstag schon beim Zahnarzt aufgeschlagen?? Interessenhalber gefragt.

Daß man eine herausgebrochene Krone verschluckt, das kann vorkommen. Da aber auch ein Zahnarzt eine Gewährleistung für seine Arbeit übernehmen muss, kann es Ihnen egal sein, wie der Zahnarzt das regelt. Er muss jedenfalls die Krone erneuern und darf Ihnen dieses nicht in Rechnung stellen. Dieses gilt natürlich nur dann, wenn es sich um die Praxis handelt, die die Krone eingesetzt hat. Ein fremder Zahnarzt hat natürlich keinerlei Verpflichtung, Ihnen irgendeine Krone kostenlos einzusetzen.

Beim Schmerzensgeld kommt es natürlich unter anderem auch darauf an, wie lange die Schmerzen anhalten. Wenn Sie natürlich erst nach einigen Tagen zum Zahnarzt gehen, dann ist das natürlich Ihre eigene Sache. Dann gibt es natürlich kein höheres Schmerzensgeld, wenn man nicht die vorhandenen Möglichkeiten nutzt, um schmerzfrei zu werden. Meiner Meinung nach brauchen Sie sich natürlich auch nicht darauf einzulassen, dass "ein Termin frei" ist. Bei Schmerzen nach einer fehlerhaften Behandlung haben Sie natürlich das Recht, umgehend behandelt und so schmerzfrei wie möglich gemacht zu werden.

Zitat:
Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen
https://www.kzv-berlin.de/patienten/patientenberatung/gewaehrleistung.html

Hier noch ein paar interessante Links zum Thema:

https://www.lzkb.de/zahnaerzte/arbeitgeber/96-lzkb/zahnaerzte/rechtsfragen/320-haftung,-gewährleistung-und-verjährung-bei-zahnmedizinischer-versorgung

https://www.zahnarzt-drseidel.de/news/nachbesserung-zahnarzt.html


-- Editiert von fb367463-2 am 14.11.2018 03:44

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go503500-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Nein es wurde nicht direkt angeboten, ich sollte meine Zähne nur ordentlich belasten meinte die Zahnärztin und mehr nicht.

Ich würde sogar Samstag früh vorstellig, allerdings war die Ärztin nicht vor Ort, sondern nur die Zahnarzthelferin, die mir die Kronen provisorisch einsetzte und mich auf Donnerstag vertröstete.

0x Hilfreiche Antwort

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