Hallo!
Weis jemand, was ein Postbote unternehmen muss, um ein Paket ( hier Din 4 Umschlag, gepolstert)
sicher in den Herrschaftsbereich des Empfängers zu bringen?Hat die Post für einen Diebstahl zu haften, wenn sie bei umzustellbarkeit das Paket in den Briefkasten für alle zugänglich gequetscht hat, anstatt eine Zustellkarte zu hinterlassen?
Wo finde ich informationen? Welches Gesetz regelt das ?
Vielen Dank!!
Post
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Habe - nach deinem verzweifelten Hilferuf - gestern meinen Mann gefragt, der ist Zusteller bei besagtem Unternehmen.
1. Handelt es sich dabei WIRKLICH um ein Paket? Dann müsst jemand das Paket entgegen genommen haben - wer hat unterschrieben?
2. Handelt es sich lediglich um einen Brief, hast du große Probleme das nachzuweisen. Der Briefkassten muss nämlich "zugriffsicher" sein, soll heißen dass niemand einfach hineinfassen kann um die Post heraus zu nehmen.
Also wenn es ein Paket war hast du gute Karten, wenn nicht dann müsstest du einen sehr guten Beweis vorlegen dass der Zusteller den Brief wirklich hatte und wenn dein Briefkasten nicht eingriffsicher ist wirst du wenig machen können.
Müsste alles in den AGB´s nachzulesen sein.
Gruß
Servanda
Danke für die Antwort! Mein Hilferuf ist aber gar nicht sooo verzweifelt. das ist nur meine emailadresse..
Es handelt sich um einen gepolsterten Umschlag- also wohl ein Mittelding zwischen Paket und Brief, der aufgrissen noch im Briefkasten hängend vorgefunden wurde. Da er zu groß war, ganz in den Briefkasten zu passen, wurde er wohl einfach mit einer Ecke in diesen gesteckt.. also wohl kaum zugriffssicher.
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Aber genau das ist dein Problem - die Post wird sich darauf berufen, dass dein Briefkasten für die Briefe nicht geeignet ist - weil zu klein. Du musst dafür sorgen, dass dein Briefkasten auch groß genug ist und niemand an deine Post rankommt.
Ein Mittelding zwischen Brief und Paket gibt es nicht. Entweder es ist ein Brief oder es ist ein Paket (kommt auf Größe Gewicht an und darauf als was es der Versender aufgegeben hat) - will damit sagen, nicht der Zusteller entscheidet als was das Ding behandelt wird sondern der Absender bzw. ab einer bestimmten Größe/Gewicht geht es nicht anders.
War es als normaler Brief aufgegeben, dann hast du leider Pech gehabt.
Vielen Dank erstmal für die Mühe! Ich werde mich erkundigen, als was das Paket aufgegeben wurde und mih an die AGBs der Post setzten!
Hallo?
Pakete bringt der Paketbote, Päckchen und Briefe der Briefträger.
Pakete werden ABGEGEBEN gegen Unterschrift und nicht "eingeworfen". Wenn also Briefmarken drauf sind ist es ein Brief oder Päckchen. Wenn eine Paketmarke drauf klebt ist es ein Paket. Also das sollte man schon schaffen das zu unterscheiden...?!
Auf Größe und Gewicht kommt es NICHT an. Einen Luftpolsterumschlag kann man als Maxibrief / Päckchen oder Paket versenden. Nur eine Frage des Aufklebers und des Preises.
Päckchen und Briefe sind nicht versichert und "verschwinden" daher auch extrem oft. Oder werden beschädigt. Als Versender weiß man leider nie, wer es geklaut hat... Jemand auf dem (langen) Postweg oder der Empfänger selbst. Nachweisen kann man sowieso nichts, und selbst wenn, dann stellt sich die Post quer + dumm und zitiert nur Ihre AGB.
Fazit: Die Post darf alles.
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