Post Versandversicherung

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian Korfmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Post Versandversicherung

Hallo,

hab Mitte Dezember zerbrechliches Gut (aus Glas) per Post versichert versendet. Warenwert ca 40 € netto.
Die Ware war in Papier eingewickelt und im Paket von Styroporflocken umgeben/fixiert. Beim Kunden angekommen, war die Ware zerbrochen. Von außen sah man den Schaden nicht, weshalb der Kunde auch nicht direkt beim Paketboten reklamieren konnte.
Die Post sagt nun, dass die Verpackung nicht Ihren AGB entsprechen würde. Dies sehe ich jedoch anders, da ich schon mehrere Sachen auf diese Weise versandt habe und diese immer in einem Stück angekommen ist. Ich denke, dass die Sendung unsachgemäß von der Post behandelt wurde.
Was meint Ihr, wie die Aussichten auf Erfolg stehen, gegen die Entscheidung der Post Widerspruch einzulegen?
Und vor allem interessiert mich, ob ich nur den reinen Warenwert oder auch zusätzlich entstande Kosten geltend machen kann (zusätzliches Porto, Fahrten zur Post, Arbeitszeit, etc)

Danke schon mal im Vorraus!

Sebastian Korfmann

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Post sagt nun, dass die Verpackung nicht Ihren AGB entsprechen würde. Dies sehe ich jedoch anders, da ich schon mehrere Sachen auf diese Weise versandt habe und diese immer in einem Stück angekommen ist.

Entscheidend ist nicht, ob die Verpackung schon "erfolgreich" benutzt wurde (das kann auch Glück gewesen sein), sondern einzig und allein, ob sie nach Post-AGB ausreichend war.
Ob das der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.

Widerspruch einlegen können Sie immer (kostet ja nichts). Ob sich bei Mißerfolg eine Klage lohnt, ist hingegen wieder eine ganz andere Frage.

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