Packetstation des Empfängers versaut Rosenversand

18. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tachohans
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Packetstation des Empfängers versaut Rosenversand

Guten Tag,

und zwar geht es sich um folgendes:

Person A bestllt bei Firma XYZ online Rosen für seine Verlobte, die er auf ihre Arbeitsstelle schickt. Das ganze sollte als Überraschung gedacht sein.

Die Verlobte von Person A arbeitet in einem Krankenhaus, bei einer speziellen Abteilung. Als Versandsadresse wurde die angegebene Adresse dieser Abteilung angegeben.

Die Rosen kommen pünktlich an, aber die Packetstation des Krankenhauses überprüft ledeglich die Patien unter dem Namen der Verlobten, statt auch die der Arbeitnehmer. Da diese wie zu erwarten niemanden mit diesem Namen unter den Patienten finden, schicken diese das Paket am nächsten Tag zurück.

Das heißt, die Paketstation hat es nicht gebacken gekriegt, auch unter dem Personal des Krankenhauses nach dem Namen der Verlobten von Person A zu suchen - Was dann natürlich zur Rücksendung führt.

Die Blumen sind jetzt natürlich im Eimer, das Geld quasi aus dem Fenster rausgeworfen - es handelt sich um einen Betrag von knapp 50 Euro - weil gewisse Angestellte der Packetstation ihren Job nicht richtig gebacken bekommen haben bzw. es nicht ernstgenommen haben.


Hat Person A Anspruch auf Schadenersatz oder ist er der Willkürlichkeit von Agestellen ausgesetzt, die nicht gründlich genug gearbeitet haben?

Mit freundlichen Grüßen
Tachohans


-- Editiert Tachohans am 18.10.2013 12:35

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Tachohans
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

das heißt also ich hab hier 50 Euro quasi aus dem Fenster geworfen, nur weil jemand seine Arbeit nicht korrekt ausführt?

Dazu kam noch dass die Angestellten sehr unfreundlich aufgetreten sind.

Das ist schon ziemlich bescheiden, dass sich der Arbeitgeber erlauben kann, Mitarbeiterpost einach so mir nix dir nix kaum zu beachten und nicht sorgfälltig damit umgeht.

Na Super, 50 Euro also für die Katz'...

Danke trotzdem...

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Tachohans am 18.10.2013 13:14

das heißt also ich hab hier 50 Euro quasi aus dem Fenster geworfen, nur weil jemand seine Arbeit nicht korrekt ausführt?

quote:
von florian3011 am 18.10.2013 13:09

Mir wäre nicht bekannt, auf welcher Rechtsgrundlage der Arbeitgeber verpflichtet sein sollte, als Postannahmestelle für private Mitarbeiterpost zu fungieren

Bitte nochmal lesen und verstehen.

quote:
von Tachohans am 18.10.2013 13:14

Das ist schon ziemlich bescheiden, dass sich der Arbeitgeber erlauben kann, Mitarbeiterpost einach so mir nix dir nix kaum zu beachten und nicht sorgfälltig damit umgeht.

Die Poststelle hat doch das Recht Sendungen die nicht für sie gedacht sind zurückzuschicken. Das ist die Pflichterfüllung der Poststelle. Die Pflichterfüllung der Poststelle gegenüber dem Arbeitgeber besteht wohl darin die Geschäfts- und Patientenpost zu bearbeiten und entsprechend zu disponieren und nicht darin private Vergügungspost der Mitarbeiter zu bearbeiten.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#5
 Von 
Tachohans
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay ich habs verstanden, aber man kann sicherlich trotzdem meine Aufregung verstehen.

Hat finde ich was mit mit Menschlichkeit zu tun, dass man mal eben solche "Vergüngungspost" - was für ein selten dämliches Wort - auch mal ausnahmsweise weiterleiten kann.

Und dass Mitarbeiterpost nicht weiter behandelt wird, ist mir zwar relativ neu, aber gut. Mal wieder was neues gelernt.

Schade ists trotzdem...

Von daher, vielen Dank.

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Tachohans am 18.10.2013 13:32

Okay ich habs verstanden, aber man kann sicherlich trotzdem meine Aufregung verstehen.

Ich kann das verstehen, ehrlich. Da will man seiner Puppe mal ne richtige Freude machen und scheitern an der blöden "Bürokratie".

quote:
von Tachohans am 18.10.2013 13:32

Hat finde ich was mit mit Menschlichkeit zu tun, dass man mal eben solche "Vergüngungspost" - was für ein selten dämliches Wort - auch mal ausnahmsweise weiterleiten kann.

Sorry, wenn das so platt von mir rüberkam, aber wir sind hier in einem Rechtsforum. Hier geht es um Gesetze, deren Auslegung etc. pp. Dein Fall fällt da irgendwie nicht drunter. Klar wäre es schön gewesen, wenn da die anderen bei sowas mitgezogen hätten, aber man kann ihnen keinen Vorwurf machen, wenn sie es im Rahmen ihrer Pflichterfüllung gegenüber dem AG nicht tun. Deshalb sehe ich hier (leider) keinen Schadensersatzanspruch deinerseits gegenüber dem AG deiner Verlobten.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Es gibt auch Arbeitsplätze, da ist der Empfang privater Post schlicht und einfach untersagt.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Es gibt auch Arbeitsplätze, da ist der Empfang privater Post schlicht und einfach untersagt. <hr size=1 noshade>


Das gibt Arbeitgebern aber nicht automatisch das Recht, eingehende Post für den Arbeitnehmer zu vernichten*.
Denn erstens steht der Inhalt der Postsendung nicht im Eigentum des Arbeitgebers und zweitens kann der Arbeitnehmer ja nichts dafür, wenn jemand drittes Post an die betriebliche Adresse richtet.

*In diesem Fall hat der Arbeitgeber den Inhalt dess Pakets nicht selbst vernichtet, sondern "nur" zurückgeschickt. Dass durch das Zurückschicken der Inhalt quasi vernichtet wird, konnte der Arbeitgeber wahrscheinlich nicht wissen.

Und damit ist ein Punkt erreicht, an dem man eventuell doch eine Mini-Chance für eine Schadensersatzforderung hätte:
Die Postannahmestelle erhält das Paket und ist der (irrigen) Meinung, der Empfänger existiert nicht. Aus Geschäftsführung ohne Auftrag entschließt sich der Mitarbeiter dort, das Paket zurückzusenden, weil er der Meinung ist, das eine Rücksendung dem Willen des Absenders (=Geschäftsherr im Sinne des §677 BGB ) entspricht. So weit so gut.
Wenn man bei der Postannahmestelle aber hätte von außen erkennen können, dass verderbliche Ware darin ist UND dass eine Rücksendung deshalb offensichtlich gegen die Interessen des Absenders ist, dann könnte man an Schadensersatz nach §678 BGB denken.
Zugegebenermaßen etwas weit hergeholt. Aber wenn man eine RSV ohne SB hat, könnte man es ja mal versuchen.

Bei meinem Arbeitgeber ist Privatpost für mich, die an meinen Arbeitsplatz adressiert wurde, bislang immer angekommen. Mir schickt aber auch keiner Blumen ...




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tachohans
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Jep, es war von außen klar und deutlich erkennbar. Hat sogar ein entsprechender Mitarbeiter dieser Poststelle bestätigt....

Auch wenn's nur ne kleine Chance ist. Was wäre dann zu tun?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Und beim nächsten Mal besser an "Schwester B.B." adressieren! Dann ist alles einfacher. Man muß auch mal mitdenken. Care-Pakete für Patienten sind eher normal als für Mitarbeiter.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


-- Editiert Mr.Cool am 18.10.2013 18:40

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#11
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

mal abgesehen davon, dass es ziemlich dreist ist, den Mitarbeitern, die ihren Job korrekt gemacht haben, jetzt ans Bein *****n zu wollen:

quote:<hr size=1 noshade>Wenn man bei der Postannahmestelle aber hätte von außen erkennen können, dass verderbliche Ware darin ist UND dass eine Rücksendung deshalb offensichtlich gegen die Interessen des Absenders ist, dann könnte man an Schadensersatz nach §678 BGB denken. <hr size=1 noshade>

was wäre denn die Alternative gewesen, die den Interessen des Absenders entsprochen hätte, wenn es den Empfänger offensichtlich nicht gibt? Einlagern auf Kosten des Absenders, bis sich die Sachen selbst zerstört haben?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>was wäre denn die lle des Übels, aber das ist einfach Pech.
Und dass der Poststellenmitarbeiter (selbst wenn er in die Mitarbeiterkartei geschaut hätte) nicht verpflichtet gewesen wäre, die Blumen an die Empfängerin weiterzuleiten, ist auch klar.

quote:<hr size=1 noshade>Auch wenn's nur ne kleine Chance ist. Was wäre dann zu tun? <hr size=1 noshade>


Die Chance ist wirklich klein. Aber: Brief an die Geschäftsführung des Krankenhauses schreiben. Schildern, dass man eine Sendung mit verderblicher Ware an eine Mitarbeiterin geschickt hat und dass durch Fehlverhalten der Poststelle die korrekt adressierte Sendung retourniert wurde, obwohl auch für die Poststelle offensichtlich war, dass der Inhalt dadurch verderben würde. Konkrete Summe an Schadensersatz fordern und konkretes Zahlungsziel nennen.

Problem (1): Das Krankenhaus wird ziemlich sicher ablehnen und dann wird man ohne Anwalt nicht weiterkommen. Der kostet aber mehr Geld, als die Blumen wert waren.

Problem (2): Wenn du wegen der Blumen ein "Fass aufmachst", wird dass unvermeidbar auf deine Freundin zurückfallen. Das Ansehen deiner Freundin bei ihren Vorgesetzten wird nicht gerade steigen, wenn der Freund einen Streit anfängt.

Also besser sein lassen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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