Hallo,
der Sohn einer Nachbarin hat gerade mein Fenster mit einem Fußball zerschossen. Ich saß an meinem Tisch und hab das direkt mitbekommen.
Die Nachbarin hat mir ihre Daten hinterlassen. Ich hab mich bei meiner Hausverwaltung gemeldet, da aber nur der AB dran war wollte ich mich vergewissern.
Stellt die Hausverwaltung mir eine Glaserei o. kümmert sich die Hausverwaltung darum, dass das Fenster repariert wird?
Oder muss ich selbst eine Glaserei ausfindig machen? Kann ich jede x-beliebige Glaserei nehmen und dann entsprechend die Rechnung an die Nachbarin zukommen lassen? Muss sich die Frau selbst darum kümmern, dass ihre Versicherung die Kosten trägt?
Möchte auf der sicheren Seite sein, danke für die Hilfe schon mal :-)
MfG
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-- Editiert am 06.06.2011 19:20
Nachbarskind zerschießt Fenster mit Fußball
6. Juni 2011
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Frage vom 6. Juni 2011 | 18:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarskind zerschießt Fenster mit Fußball
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 7. Juni 2011 | 02:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Je nach dem wie alt das Kind ist, muss die Nachbarin die Scheibe gar nicht zahlen. Falls die Versicherung der Nachbarin einspringt und/oder das Kind alt genug ist, Glück gehabt.
Dir kann das ziemlich egal sein, da die kaputte Scheibe das Problem deines Vermieters ist.
quote:
Stellt die Hausverwaltung mir eine Glaserei o. kümmert sich die Hausverwaltung darum, dass das Fenster repariert wird?
Idealerweise ja und sie kümmert sich auch um die Abrechnung mit der Nachbarin.
Einfach mal abwarten wie die HV das regeln will ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#2
Antwort vom 8. Juni 2011 | 14:33
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Je nach dem wie alt das Kind ist, muss die Nachbarin die Scheibe gar nicht zahlen.
Das ist leicht irreführend.
Wenn das Kind nicht schuldfähig ist (unter 7), muß überhaupt niemand zahlen.
Andernfalls sind die Eltern zahlungspflichtig, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben bzw. das Kind selbst, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
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