Hallo,
habe Ende November 2004 bei Ebay ein Laptop ersteigert, das Geld überwiesen und nun auch das Paket erhalten (per DHL).
Doch außer der Notebooktasche und einem Garantieschein war nichts drin. Habe einen Zeugen, der dabei war, als ich das Paket geöffnet habe.
Das Paket wurde offenbar geöffnet und anschließend das kaputte Paketband mit Tesa wieder überklebt.
Ich hab jetzt bei der Postfiliale ein Reklamationsformular ausgefüllt und das Paket dort abgegeben (habe jetzt im Nachhinein gehört, dass dies eigentlich der Absender übernehmen müsste...). Das alles wurde dann zur Überprüfung weggeschickt.
Der Verkäufer ist offenbar eine Privatperson.
Das Paket war versichert (habe 11 € für Versand bezahlt).
Es war jedoch "schlecht" verpackt, da er die OVP verwendet hat und so Rückschlüsse auf den Wert des Inhalts gezogen werden konnten, was ja eigentlich nicht die AGB der Post erfüllt.
Das Paket soll laut Verkäufer vorher angeblich ca. 5 Kg gewogen haben (Einlieferungsbeleg). In der Postfiliale wurde ein Gewicht von 1,4 kg festgestellt. Der Verkäufer macht einen seriösen Eindruck.
Ende letzter Woche habe ich nun das Paket inkl. einer "Niederschrift über eine beschädigte Postsendung" zurück bekommen, es wird hier jedoch keinerlei Aussage über die Schadensregulierung getroffen. Lediglich in einem Satz heißt es: "BEURTEILUNG DER VERPACKUNG: Entspricht den Verpackungsbedingungen der AGB der Deutschen Post AG". Bei der Hotline der Post wurde mir erklärt, dass der Absender demnächst genaustens informiert werde, ich solle mich an ihn wenden.
Wie sieht es in solch einem Fall mit der Haftung aus? Wie soll ich mich weiterhin verhalten? Kann ich vom Verkäufer das Geld zurückfordern, da die Post den Schadensfall ja über ihn regelt und er bei Erstattung das Geld erhält?
Danke
MfG
Leeres Paket erhalten - Paketinhalt auf Postweg verschwunden
5. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2005 | 17:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leeres Paket erhalten - Paketinhalt auf Postweg verschwunden
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2005 | 09:13
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 18x hilfreich)
Hallo T123,
da der Verkäufer "privater" ist, hat er das Notebook in Deinem Auftrag verrrsichert versendet, er haftet nur bis zur Übergabe an den Spediteur.
Somit steht Dir der gesammte Ersatzbetrag. den DHL zahlen wird, zu.
Leider ist DHL in Schadenersatzfällen recht lahm, eine Dauer von 6 bis 8 Wochen, bis das Geld da ist, ist normal.
M.E. sieht es aber recht gut für eine Erstattung aus, da der Postmitarbeiter bestätigt hat, dass die Verpackung den Richtlinien entspricht.
Viele Grüsse
Jan
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