Krankentransport kam nicht!

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
pepe04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankentransport kam nicht!


Hi Leute,

meinem Bekannten ist folgendes passiert:

Sein Vater ist schwer krank.
An einem Tag war es besonders schlimm und ein
Arzt wurde gerufen.
Der kam und stellte sofort einen Transportschein aus.
ABER: Er vergaß bei den jeweiligen Leuten anzurufen.
Der Sohn rief dort an und fragte nach und erst dann wurde jemand geschickt.

Der Vater hatte über vier Stunden schwere Schmerzen, als der Transport endlich kam.
(Differenz zwichen Arzt und Transport)
Meine Meinung:
Eine absolute Unverschämtheit!!
und juristisch?
Welche Möglichkeiten hat der Vater?
Da der Sohn unbedingt juristisch vorgehen möchte, würde eine schnelle Antwort von Euch sicher helfen!!
Vielen Dank
Gruß
Michael

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Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Schadensersatz fällt schon mal wegen des Mangels an bezifferbarem Schaden aus. Für Schmerzensgeld stellt sich zunächst mal die Frage, ob er die Schmerzen auch gehabt hätte, wenn der Transport früher gekommen wäre, oder eben nicht.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
stellte sofort einen Transportschein aus.
ABER: Er vergaß bei den jeweiligen Leuten anzurufen.


Dann beweis mal, das er das zugesichert hat. Ansonsten kenne ich es so im Normalfall(nicht Notfall) - der Arzt schreibt Schein, Angehörige kümmern sich drum.

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" Gruss aus Offenbach"

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Sehe ich genau so:

keine Chance auf irgendwas.

Für einen Krankentransport ist der Patient i.d.R. selbst verantwortlich, eine Terminzusage bekommt man dafür auch in den seltensten Fällen und ein Notfall ist es nach Ansicht des Arztes offensichtlich auch nicht, sonst wäre ein Rettungswagen alamiert worden.

"Schwere Schmerzen" ist auch ein sehr relativer Begriff: offensichtlich hielt der Arzt sie für nicht so schwer, als dass er hätte etwas dagegen geben müssen oder für eine schnelle Einlieferung in eine Klinik hätte sorgen müssen.

Und dort dann (mittels Gutachten) ein Verschulden nachzuweisen ist ein Ding der Unmöglichkeit.......

Als persönlichen Rat (und ich weiß nach 1 Woche Falschbehandlung mit nachfolgender Not-OP wovon ich rede):
lieber auf die Genesung / Rehabilitation konzentrieren, als sich über solche Umstände auch nur eine Minute zuviel zu ärgern.....

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