Hallo Forum,
ist es möglich trotz eines laufenden Beweissicherungsverfahrens die vorher ausgelegten Kosten (Begutachtung eines Schadens) dem Beklagten aufzuerlegen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Indium1
Kostenerstattung für Begutachtung eines Schadens
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Hallo Indium,
nein, erst wenn das Verfahren beendet ist und der Beklagte auch wirklich schuldig ist. Die Kosten des Gutachters trägt erstmal der, der die Sache angekurbelt hat.
Ich kann Dir nur berichten, wie das bei mir gelaufen ist.
Durch ein selbständiges Beweisverfahren wurde eine Schadensfrage (Wasserschaden) geklärt.
Ein Gutachter stellte fest, dass der Beschuldigte (also ich) unschuldig ist.
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens (Anwaltskosten, Gutachterkosten) mußte auf Beschluß des Gerichtes der Antragssteller zahlen. Auch meine Anwaltskosten wurden erstattet.
Obwohl es sich hier um eine außergerichtliche Einigung bzw. Feststellung handelt, hat das Gericht die Kosten dem Antragssteller auferlegt, weil dieser keine Hauptsacheklage eingereicht und das Verfahren als beendet angesehen hat.
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
-- Editiert von Jastine am 18.06.2008 13:09:50
Danke für Ihre Antwort!
Gruß,
Indium1
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten