Körperverletzung/Schmerzensgeld nach Wundversorg.

29. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Pitti81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Körperverletzung/Schmerzensgeld nach Wundversorg.

Hallo,
ich habe mir am WE bei einem Fahrradsturz eine größere Wunde am Oberschenkel zugezogen. Da diese ständig nässte und sich entzündete bin ich Dienstag zu meinem Arzt. Wundverband und Tetanus und zwei Tage später sollte ich zum Verbandwechsel kommen. Da es aber bereits einen Tag später durchnässte und mein Arzt keine Sprechstunde hatte, bin ich in die Notaufnahme. Dort entfernte mir ein Pfleger den oberen Verband. Die Wundgaze darunter war mit der Wunde verwachsen. Der Pfleger riss mir diese Gaze mit einem Mal komplett aus der Wunde. Erstens tat das höllisch weh und zweitens blutete meine Wunde wieder. Es sah schlimmer aus als vorher. Hab das ganze Zimmer zusammengeschrien vor Schmerz. Ich fragte danach, ob man das mit Kochsalzlösung nicht angenehmer entfernen kann. Die Schwester neben dem Pfleger schaute mich mit schmerzverzerrtem Gesicht an und nickte. Sie war glaub selber entsetzt von der Art ihres Kollegen. Nach kurzer Diskussion mit der später dazu gekommenen Ärztin hab ich es dann gut sein lassen dort. Die Wunde ist jetzt immer noch nass und heilt schlecht ab.
Meine Frage ist jetzt, ist das Körperverletzung? Hat man da Anspruch auf Schmerzensgeld? Das kann doch nicht sein, dass die dort ihre schlechte Laune an den Patienten auslassen und einen dort so leiden lassen. Konnte mich selbst danach nur schwer beruhigen weil ich echt geschockt war von der rabiaten Art dort.

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Pitti,

der Eingriff stellt eine Körperverletzung dar - wie im übrigen viele andere ärztliche Behandlungen (selbst eine Spritze) auch.

Allerdings haben Sie in diese Behandlung eingewilligt, so dass ein Schadenersatz wegen strafbarer Körperverletzung ausscheidet.

Infrage käme ein Schadenersatz, wenn Sie dem Pfleger nachweisen können, dass er die Behandlungsregeln in nicht zu akzeptierender Weise verletzt hat.

Ich hab keine Idee, wie der Nachweis jetzt noch gelingen sollte. Die andere Person - Arbeistkollegin des Pflegers - wird als Tatzeugin vermutlich nicht zur Verfügung stehen und die Ärztin ist erst später dazu gekommen.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pitti81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Sowas habe ich mir fast schon gedacht. Die andere Pflegerin war glaub ne Azubine. So entsetzt und erschrocken wie sie geguckt hat, denke ich schon, dass sie als Zeuge in Frage käme. Allerdings hat sie da wahrscheinlich mehr Angst um ihren Arbeitsplatz. Mich kotzt halt an, dass dieses Krankenhaus so schon nen schlechten Ruf hat und weiterhin mit solchen Taten durchkommt. Ich bin echt auf 180 wegen diesem Idiotien dort. Aber ich glaube damit muss ich wohl leben. In meinen Augen und Meinung anderer hätte man den Wundverband mit Kochsalzlösung abweichen MÜSSEN. Aber naja.
Danke trotzdem für die schnelle Antwort.

MfG Pitti

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>So entsetzt und erschrocken wie sie geguckt hat, denke ich schon, dass sie als Zeuge in Frage käme. Allerdings hat sie da wahrscheinlich mehr Angst um ihren Arbeitsplatz. <hr size=1 noshade>

Gut vorstellbar, das sie sich im Falle des Falles nicht mehr erinnern kann ...



quote:<hr size=1 noshade>In meinen Augen und Meinung anderer hätte man den Wundverband mit Kochsalzlösung abweichen MÜSSEN. <hr size=1 noshade>

Da würde ich einen anderen Mediziner (z.B. Deinen Arzt) zu Rate ziehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
realpaulchen
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Du, ich hab eine lange Krankenhauskarriere hinter mir und kann dir sagen daß das mit der Kochsalzlösung nicht immer funktioniert. Sowieso ist da Babyöl besser, aber auch da ist es ungewiss. Und zum Thema Schmerz: armes Wauzel, ich habe mir die Verbände immer selber runtergerissen. Tut zwar genauso weh, du hast aber trotzdem die Kontrolle über den Schmerz.

Rechtlich gesehen ist die Krankenakte anzufordern, in Kopie.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von realpaulchen):
Sowieso ist da Babyöl besser,


Warum nicht direkt Nagellackentferner, ist ebenso toll bei offenen Wunden....

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