Körperverletzung - wenn ich diese Person anzeige, könnte ich dann auch bestraft werden?

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Retr0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Körperverletzung - wenn ich diese Person anzeige, könnte ich dann auch bestraft werden?

Hallo miteinander,

Folgendes ist passiert: Ich hatte auf einer Feier eine Schlägerei mit einer Person. Dabei hat die Person mich mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen. Mir wurde die Backe genäht und ich habe eine Platzwunde auf der Stirn. Die Schlägerei ist entstanden, als ich diese Person geschubst habe, woraufhin er ausgetickt ist. Es war viel Alkohol im Spiel und ich kann mich auch an kaum etwas erinnern.

Meine Frage ist, wenn ich diese Person anzeige, könnte ich dann auch bestraft werden? Weil ich schon vorher wegen gefährlicher Körperverletzung aufgefallen bin.

Grüße Retro

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

das kommt darauf an, wie heftig Sie ihn geschubst haben. War es nicht allzu heftig, würde wohl § 60 StGB , "Absehen von Strafe", angewandt werden.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jacus84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,
mich würde Interessieren warum du ihn geschubst hast!!!Unter Alkohol!?

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

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