Körperverletzung - Nachträgliches Schmerzensgeld

5. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Razemat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - Nachträgliches Schmerzensgeld

Hallo liebe Community.

War vor ein paar Monaten als Geschädigter vor Gericht.

Der Schläger wurde zu 10 Monaten auf Bewährung verurteil.
Die Richterin schwang den Hammer und die Gerichtsverhandlung war vorbei.

Aber was ist mit mir?
Ich würde geschädigt!
Ich möchte dafür entschädigt werden.

Seine Bewährung lindert nicht meine Platzwunde.

Ich hätte wohl vor Gericht von selbst einen Antrag aus SG stellen müssen.

Habe ich aber nicht, dachte das ist klar und das macht die Richterin.

Falsch gedacht.

Kann ich nachträglich noch was machen?

Finde das unfair.

Danke für die Tipps :)

Lg

Wer den Schaden hat...?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
Habe ich aber nicht, dachte das ist klar und das macht die Richterin.

Nein, die hat neutral zu sein.
Sie ist nicht der Anwalt des Geschädigten.



Zitat:
Kann ich nachträglich noch was machen?

Den Täter auf Schadenersatz/Schmerzensgeld verklagen.
Da sollte man sich aber der Hilfe eines Anwaltes bedienen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Razemat):
Habe ich aber nicht, dachte das ist klar und das macht die Richterin.

Nein. Das war ein Strafverfahren und Dein Schadenersatz-/Schmerzensgeldanspruch ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Zitat (von Razemat):
Kann ich nachträglich noch was machen?

Da der Anspruch aus einer vorsätzlichen Körperverletzung erst nach 30 Jahren verjährt, hast Du durchaus noch ein wenig Zeit, da etwas zu machen. Außer die Körperverletzung war zwischen dem 01.01.2013 und dem 30.06.2013, dann hast Du nur bis Ende 2016 Zeit. War sie noch 2012 oder früher, dann ist es bezüglich des Schmerzensgeldes verjährt. Bei Schadenersatz für Behandlungskosten und Spätfolgen kommt es darauf an, wann die Kosten entstanden sind bzw. wann die Spätfolgen bemerkt wurden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Razemat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zivilrechtlich kann ich aber auch ohne Anwalt klagen oder?

Anwaltsgebühren würden die Schadensersatzleistung von sagen wir mal Minimum 500€ übersteigen und wäre somit sinnfrei

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Razemat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Des weiteren steht bald auch eine weitere Verhandlung gegen den Ex meiner Freundin der betrunken sich gewaltsam zugang zur Wohnung verschafft hat und mir ins Gesicht schlug, an.

HWS, Kieferprellung und Gehirnerschütterung.

(Ja, passiert gerade viel bei mir :( )

Kann ich da vor Gericht einen Antrag aus SG stellen oder auch wieder nur zivilrechtlich?

Danke

-- Editiert von Razemat am 06.04.2016 09:10

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
Zivilrechtlich kann ich aber auch ohne Anwalt klagen oder?

Ja, kann man.

Da Du offensichtlih 0,0 Ahnung von der Materie hast, wäre das aber nicht empfehlenswert.
So was ist kein Selbstläufer und die Wahrscheinlihkeit das Du aufgrund von eigenen Fehlern verlierst und dann sämtliche Kosten trägst, ist extrem hoch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Razemat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Google sagt mir, wenn ich einen Anwalt nehme und vor Gericht gewinne, mir also SG zugesprochen wird, muss die Gegenpartei meine anwalskosten tragen.

Stimmt das so?

Da im ersten Fall der Täter aufgrund meiner Aussage und Verletzung verurteilt wurde, ist das doch eine sichere Sache oder?

Und im zweiten Fall müsste das auch so sein oder?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
Google sagt mir, wenn ich einen Anwalt nehme und vor Gericht gewinne, mir also SG zugesprochen wird, muss die Gegenpartei meine anwalskosten tragen.

Stimmt das so?

Nein.
Nur wenn Du zu 100% gewinnst, muss der Gegner die Kosten tragen. Und selbst dann kann es dzu führen das gewisse Kosten davon ausgenommen sind.

Gewinnst Du nur zu 80%, dann trägst Du 20% der Kosten.



Zitat:
Da im ersten Fall der Täter aufgrund meiner Aussage und Verletzung verurteilt wurde, ist das doch eine sichere Sache oder?

Und im zweiten Fall müsste das auch so sein oder?

Nein, jedes Gericht entscheidet unabhängig.

Du kannst also in ersten Fall mit irgendwas zwischen 0%-100% rausgehen und im zweiten genauso.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Razemat):
Da im ersten Fall der Täter aufgrund meiner Aussage und Verletzung verurteilt wurde, ist das doch eine sichere Sache oder?

Auch wenn wie richtig angemerkt wurde jedes Gericht unabhängig entscheidet, so ist es dennoch höchstwahrscheinlich, dass Du ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommst - die Anforderungen an eine strafrechtliche Verurteilung sind höher als die an eine Verurteilung auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Der Knackpunkt ist allerdings die Höhe des Schmerzensgeldes. Wenn Du hier mir überzogenen Forderungen reingehst, dann passiert das, was Harry van Sell beschrieben hat: Du gewinnst zwar grundsätzlich, bekommst aber nur einen Teil des Anspruches zugesprochen und musst daher einen Großteil der Gerichtskosten tragen.

Ohne Anwalt würde ich hier grundsätzlich nicht an die Sache herangehen. Mit dem sollte man dann auch absprechen, dass man bei der Forderung auf der sicheren Seite bleiben will - was ihm nicht gefallen wird, da das unter Umständen sein Honorar mindert.

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#9
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Mal so als Interessefrage nebenbei: Gibt es eigentlich einen guten Grund dafür, dass man nicht auf "Was auch immer mir aus Sicht des Richters zusteht" klagen kann? Ich finde es schon (auch nach eigenen Erfahrungen) eigenartig, dass man vorher sehr exakt schätzen muss, was einem zusteht, um nachher nicht einen guten teil von dem, was einem Zusteht, direkt wieder los zu sein. Bis in den unteren vierstelligen Bereichen machen da Klagen oft nur mit Rechtschutzversicherung Sinn, weil von vornherein klar ist, dass irgendwann ein Vergleich kommt, der die zugesprochene Summe direkt wieder auffressen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Gibt es eigentlich einen guten Grund dafür, dass man nicht auf "Was auch immer mir aus Sicht des Richters zusteht" klagen kann?

Nehmen wir mal an das wäre möglich:

Fall 1: Gegenseite stellt exakt denselben Antrag. Dann kann es nur zu einer 50/50 Kostenaufteilung kommen bzw. jeder muss seine eigenen Kosten zahlen.

Fall 2: Gegenseite bietet außergerichtlich 700 €. Richter entscheidet, dass die 700 € angemessen sind. Wie wird dann aufgeteilt? Die gerichtlichen Kosten müssten dann eigentlich dem Kläger auferlegt werden (außergerichtliche Anwaltskosten dürften im Rahmen des Schadenersatzes dennoch dem Beklagten auferlegt werden).

Das ist also auch kein Ausweg aus der Problematik.

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