Kerze auf Tisch umgefallen

25. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
celica2206
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)
Kerze auf Tisch umgefallen

Einem Bekannten von mir ist auf einer Feier ein Missgeschick passiert.
Er stieß leider an eine Kerze an dieumfiel und den Tisch auf ca. 3x 3 cm dunkel verfärbte, geht leider nicht mehr weg.
Zahlt seine Haushaltversicherung den Schaden?
Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wäre nen Fall für die private Haftpflicht wenn es nicht sein Tisch/Wohnung wäre.

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)


Die Haftpflicht würde bei Fremdeigentum bezahlen, die Hausrat sowieso nicht, weil die Decke anscheinend nicht "gebrannt" hat, was für eine Entschädigung zwingend notwendig wäre.

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#3
 Von 
celica2206
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja das ist der Tisch seiner Freundin, steht auch auf der Rechnung des Tisches so drauf...
Danke !

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
suclecheha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, auch wenn es der Tisch seiner Freundin ist, müßte die Haftpflicht den Schaden übernehmen, da es ja nicht Schuldhaft und durch einem selbst verursacht wurde.

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#5
 Von 
celica2206
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank !
Ich werde Sie über den Verlauf bzw. Ausgang Informieren !

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn beide zusammen in der gleichen Wohnung wohnen, zahlt die Haftpflicht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
celica2206
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Seine Freundin wohnt nicht immer in seiner Wohnung. Die Versicherung von Ihm zahlt nicht weil sie der Meinung sind es ist ein Sengschaden und der ist nicht in der Versicherung drinnen. Aber hätte er den Tisch abbrennen sollen? Er musste es doch verhindern damit es nicht zum Brand kommt oder?! Schadensminderungspflicht?!
Danke

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Er hat sich auch an die Hausratversicherung gewandt. Die hat die Regulierung berechtigterweise mit der genannten Begründung abgelehnt.

Ihr solltet Euch an die Haftpflichtversicherung wenden.

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#9
 Von 
celica2206
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Er hat dies seinem Versicherungsvertreter gegeben.Dieser meinte das keine Deckung, egal ob Haushalt oder Haftpflicht seitens der Versicherung gegeben ist.
Ist das wirklich so? Musste erst der Tisch richtig brennen???

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Der Versicherungsvertreter entscheidet nicht darüber, ob der Schaden ersatzpflichtig ist oder nicht.
Das Macht die Fachabteilung, an die er die Schadenmeldung eigentlich leiten sollte.
In der Haftpflichtversicherung sollte auch der Sengschaden abgesichert sein.

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#11
 Von 
celica2206
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Er hat heute nochmals mit dem Vertreter gesprochen und der meinte das auch die Haftpflicht den Sengschaden nicht bezahlt da der Schaden in seiner Wohnung passierte und es dann egal sei wem der Tisch gehöre.

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#12
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Sorry, dass der Tisch in seiner eigenen Wohnung stand, hatte ich überlesen. Dadurch dürfte es ziemlich unmöglich werden, eine Regulierung zu bekommen.

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