Jacke kaputt wer zahlt

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz474428-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Jacke kaputt wer zahlt

Habe meine nagelneue Jacke an der Tür meines Fitnessstudios zerrissen. Eine Woche zuvor war das Schloss schon kaputt, eine gefährliche scharfkantige Stelle, auf die kein Schild oder ähnliches hingewiesen hatte. Möchte nun dass das Studio mir meine Jacke ersetzt. Wie sieht es da rein rechtlich aus? Habe ich Anspruch auf Ersatz, da Warnhinweise fehlten?
MfG S. G.

Wer den Schaden hat...?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Eine Woche zuvor war das Schloss schon kaputt


Man wusste also um die Gefahr?

Warnhinweise sind hier gar nicht relevant.

Ist das Studio instandhaltungspflichtig für die Tür?

Abgesehen davon wäre ein wenig mehr Höflichkeit Ihrerseits äußerst willkommen - sonst bekommt man hier auch mal keine Antwort.

-- Editiert von Lazyboy am 12.09.2017 08:07

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#2
 Von 
amz474428-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, falls meine Anfrage als unhöflich empfunden wurde! Das Studio ist Mieter und hat den Schaden wohl schon gemeldet, bis dato aber wurde noch keine Reparatur vorgenommen.
MfG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von amz474428-68):
Habe ich Anspruch auf Ersatz, da Warnhinweise fehlten?

Die Gefahr war laut eigener Aussage bereits bekannt, somit erübrigen sich Warnhinweise.
Und natürlich auch eine Ersatzpflicht, denn die Rechtsprechung geht davon aus man hätte bei bekannter Gefahr halt aufpassen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz474428-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Nein ich wusste von dieser Gefahr erst als es schon passiert ist und ich es dem Studioleiter mitteilte, sagte er mir die Tür wäre seit letzter Woche kaputt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz474428-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Deswegen mein Gedanke, dass jemand darauf hätte hinweisen müssen. Weil man an solch einer Stelle keine Gefahrenquelle vermuten kann, diese aber weitaus mehr als nur eine Jacke hätte kaputt machen können. Ich hoffe, dass ich mich nun klarer ausgedrückt habe und mir jemand dazu etwas sagen kann.
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Dann würde er durchaus haften.

Zwar nur für den Zeitwert, da die Jacke aber nagelneu ist, dürfte der noch recht hoch sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz474428-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, das dachte oder hoffte ich. Bin sehr dankbar für diese Auskunft. Sollte er nicht auf die Schadensforderung eingehen, habe ich zumindest ein paar Argumente in der Hand. Vielen lieben Dank!!! MfG S. G.

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#8
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Na Moment mal, "ER" also hier iwie der Studioleiter, ist gar nicht primär Eigentümer des Gebäudes - insofern "ER" also den Eigentümer informiert hat, hätte dieser handeln müssen die Gefahr zügig zu beseitigen. -> Haftung Eigentümer des Gebäudes

Hinweis aufkleben stimme ich zu, aber begründet mE noch keine Haftung des Studios.
Allenfalls hätte "ER" bei entsprechend hoher Gefahr z.B. für Personen eine Reparatur selbständig beauftragen müssen, aber das sehe ich nicht.

In der Praxis: Das Studio wird seine Haftpflicht informieren, die entscheidet, ob bei den Peanuts überhaupt "ermittelt" wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amz474428-68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir auch bewusst, der Leiter wollte dementsprechend den Besitzer kontaktieren. Das der Studioleiter in dem Fall nicht haftet, weil es ihm nicht gehört ist mir klar. Aber irgendwer sollte für den Schaden aufkommen müssen. Ob das jetzt eine Haftpflicht übernimmt oder persönlich aus der Kasse genommen wird, wäre mir egal. Nur war mir wichtig zu wissen, dass jemand dafür aufkommen kann und ich nicht auf dem Schaden sitzen bleibe, auch wenn es nur "Peanuts" sind.
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

wie breit ist den der Durchgang der Türe eigentlich?

Wie will man einer Versicherung klar machen, dass man die Türe nicht soweit aufmachen kann, damit man sich nicht durch den Türschlitz zwängen muss?

Eine Türe nichtw eit genug auf zu machen, damit man gefahrlos durchgehen kann, könnte die Versicherung als eigenes Lebensrisiko abstempeln und eine Zahlung verweigern...

0x Hilfreiche Antwort

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