Hohe Schadenersatzforderung bei kleinem Schaden

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bluehorn
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Hohe Schadenersatzforderung bei kleinem Schaden

Ich bin vor gut drei Wochen mit einem Fahrrad auf einem 3,5 Jahre alten VW-Kleintransporter bei niedriger Geschwindigkeit aufgefahren. Am Wagen sind zwei kaum sichtbare Schrammen entstanden. Jetzt will der Besitzer alles neu machen und hat mir einen Kostenvoranschlag über 4300€ zugesandt. Besteht die Forderung zu Recht?

Wer den Schaden hat...?

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29 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120333 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Besteht die Forderung zu Recht?


Bei der Fülle an Fakten nicht zu beantworten.

Allerdings kann es passieren, das gerade bei Schäden an der Stoßstange mitunter recht hohe Summen zusammen kommen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Ich bin vor gut drei Wochen mit einem Fahrrad auf einem 3,5 Jahre alten VW-Kleintransporter bei niedriger Geschwindigkeit aufgefahren. Am Wagen sind zwei kaum sichtbare Schrammen entstanden. Jetzt will der Besitzer alles neu machen und hat mir einen Kostenvoranschlag über 4300€ zugesandt. Besteht die Forderung zu Recht?

Das kann hier niemand beantworten.

Reparaturkosten von 4300 € bedeutet zunächst mal: Reparaturkosten von 3613,45 € plus 686,55 € Umsatzsteuer.
Karrosserie- und Lackarbeiten sind arbeitsaufwendig und "teuer". (Ein Karrosserie- und Lackschaden an einem Auto unter 2000 € inkl. USt ist eigentlich kaum möglich.)

Die Schrammen müssen ausgebeult bzw. gespachelt werden, dann muss die Fahrzeugseite neu lackiert werden, und während der Zeit, die das Auto in der Werkstatt steht, hat der Besitzer Anspruch auf Nutzungsausfall bzw. die Kosten für einen Mietwagen.

Ob auch noch ein Wertverlust durch die Reparatur anzusetzen ist, lasse ich jetzt mal dahingestellt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Bluehorn
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die Antworten, die allerdings überhaupt nicht gut klingen.

Ausgebeult und gespachtelt wird da gar nichts, obwohl der Schaden kaum sichtbar sind. Es werden beide Karossierieteile erneuert, aber das teure ist die, wie oben schon vorhergesagt, Lackierung.
Hier die wesentlichen Teile des Kostenvoranschlages:
https://abload.de/image.php?img=kostenvoranschlag1uyf5b.jpg
https://abload.de/image.php?img=kostenvoranschlag2t4iyw.jpg
https://abload.de/image.php?img=kostenvoranschlag3wseml.jpg

Ich habe eigentlich mehr an einen Wertausgleich für einen Bruchteil der Summe gedacht. Die Funktionsfähigkeit und auch die Haltbarkeit des Wagens wird durch den kaum sichtbaren Schaden überhaupt nicht beeinträchtigt. Fast alle Firmenwägen habe solche kleine Schrammen und keiner kommt auf die Idee solche eine Menge Geld zum Fenster hinauszuwerfen.

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zum Glück hast du eine Haftpflichtversicherung, die sich genau mit dieser Thematik auseinandersetzen wird, nicht wahr?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Jetzt will der Besitzer alles neu machen und hat mir einen Kostenvoranschlag über 4300€ zugesandt.
Moin, ich würde diesen Kostenvoranschlag beiseite legen. Nicht wegwerfen. In Ruhe abwarten, wann der Geschädigte sich wieder meldet.
Parallele gefällig?
Ein Fahrradfahrer fährt bei ziemlicher Glätte seitlich gegen einen falsch parkenden PKW, stützt sich am Dach ab, sein Rad macht 3 winzige Kratzer an der Fahrertür. Seine Handschuhe irgendwas am Dach. Gleich noch wird die Polizei vom PKW-Besitzer gerufen. Warum? Weil ein Ausländer an sein Auto fuhr...
Ende? Das Auto Baujahr 2010, bewertet mit 3.450,- hatte schon Schrammen und Beulen, der zugeschickte Kostenvoranschlag sagte trotzdem 3.390,- €. (Mit ca 630,- für Ersatzteile)
Derjenige, der den Kostenvoranschlag sah, wollte den Radfahrer glatt als Zirkus-Akrobaten engagieren. Wie der über das Dach und die Heckscheibe und die Beifahrertür geschrammt war... ;)
Das war im Februar 2018. Der liegt noch heute beiseite, der Kostenvoranschlag. Möchtest du ihn sehen?
Der Radfahrer hatte zu diesem Zeitpunkt keine HP-Versicherung. Jetzt schon.
Zitat (von Bluehorn):
Ich habe eigentlich mehr an einen Wertausgleich für einen Bruchteil der Summe gedacht.
Wird noch, hab Geduld...

-- Editiert von Anami am 22.10.2018 16:53

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

2 kaum sichtbare Schrammen widerspricht dem Austausch der kompletten Teile.
Wurde ein Gutachten erstellt? Deine Versicherung ist auch dazu da, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Einfach der Versicherung einen entsprechenden Hinweis geben, dass die Art der Reparatur nicht mit dem Schaden, der von dir verursacht wurde, in Einklang zu bringen ist.

Signatur:

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Laut Kostenvoranschlag soll die linke hintere Tür getauscht werden: Da will Dir jemand einen anderen Schaden unterjubeln!

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Hier die wesentlichen Teile des Kostenvoranschlages:



Jetzt wären nur noch die entsprechenden Schadenbilder wichtig.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
Bluehorn
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Zum Glück hast du eine Haftpflichtversicherung, die sich genau mit dieser Thematik auseinandersetzen wird, nicht wahr?

Nein, so eine Versicherung habe ich nicht und ich hatte auch noch nie einen entsprechenden Bedarf-


Zitat (von charlyt4):

Jetzt wären nur noch die entsprechenden Schadenbilder wichtig.

Der Schaden hinten:
https://photos.app.goo.gl/UsREEcN9t6PiavH1A

Der Schaden an der Seite:
https://photos.app.goo.gl/EGCHAeZWTfcK2XWu6

Und jetzt das ganze mit ein bisschen Abstand:
https://photos.app.goo.gl/3LBmv53d9UdR7eji6

Das beschädigte Rücklicht kostete nur etwa 86€ und wurde bereits repariert. Das habe ich auch sofort bezahlt.

Zitat (von -Laie-):
2 kaum sichtbare Schrammen widerspricht dem Austausch der kompletten Teile.
Wurde ein Gutachten erstellt? Deine Versicherung ist auch dazu da, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Einfach der Versicherung einen entsprechenden Hinweis geben, dass die Art der Reparatur nicht mit dem Schaden, der von dir verursacht wurde, in Einklang zu bringen ist.

Ein Gutachten wurde bislang nicht erstellt, und wie schon gesagt, habe ich keine Haftpflichtversicherung.

Vielen Dank einstweilen für die Antworten.

-- Editiert von Bluehorn am 23.10.2018 15:16

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#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Das Bild der linken Hecktür vermittelt nun aber ein ganz anderen Eindruck als "mit dem Fahrrad bei langsamer Geschwindigkeit dagegen gefahren". Links von Kennzeichen ist doch eindeutig eine "Beule" zu sehen ... dann wäre der Austausch der Türe gerechtfertigt.

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#11
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Joa wenn denn kein Bedarf da, ist überweise dem Geschädigten 4300€ + Nutzungsausfall/Mietwagen + Wertminderung (ich gehe von einem Privatfahrzeug aus)

Kein Bedarf heißt ja, du hast die Kohle so rumliegen.
Mach zur Sicherheit noch ein Gutachten - kostet ca 500€, aber sicher ist sicher.

Lass mal einen netten bekannten Werkstattmitarbeiter drübergucken, ansonsten seh ich keine Chance, vor allem nicht bei VW-Vertragswerkstatt.




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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Am Wagen sind zwei kaum sichtbare Schrammen


Naja, die Bilder die Sie jetzt geschickt haben sagen da was anderes.

1.) Hecktür links deutliche Beule ( da ist der Lackschaden dann sogar zu vernachlässigen)
2.) Seitenteil links deutlicher Lackschaden
3.) Stoßstange deutliche Beschädigungen

Glück im Unglück ist dabei noch die Stoßstange.
In Wagenfarbe lackiert würden nochmals knapp 2000€ drauf kommen.....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Nein, so eine Versicherung habe ich nicht und ich hatte auch noch nie einen entsprechenden Bedarf-
Bitte schließ eine ab. Kostet nicht mehr als 60-80 € im Jahr. Das ist eine der wichtigsten Versicherungen (nicht nur für Radfahrer) ;)

Ich würde mit dem Kostenvoranschlag in eine Werkstatt gehen und freundlich nachfragen, was dafür kaputt sein müsste.
Fragen kostet nichts.

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#14
 Von 
Bluehorn
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Eigentlich habe ich mich für allein schuldig an dem kleinen Unfall gehalten. Diesem Artikel entnehme ich aber, dass jedes Auto für Fussgänger und Radfahrer eine gewisse "Betriebsgefahr" darstellt, und das daraus oft eine Teilschuld entsteht, selbst wenn das Auto wie in meinem Fall gar nicht fährt. In diesem Falle würde der PKW-Halter wohl kaum so eine Luxus-Reparatur machen wollen. Auch ist in diesem Artikel von einem "Abzug Neu für Alt" die Rede, der bei so einer Luxus-Reparatur zur Geltung gebracht werden könnte.
Was meint ihr dazu?
Die Stoßstange habe ich mit Sicherheit nicht beschädigt. Alle Schäden sind durch den Lenker, genauer durch den rechten Bremshebels meines Rennrades entstanden und befinden sich alle auf Höhe des Lenkers. Auf Stoßstangenhöhe kann so ein Rennrad überhaupt keine Schäden anrichten, zumindest nicht bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 10-15 Km. An meinem Rad ist keinerlei Schaden entstanden und ich hab auch keinerlei Schürfwunden erlitten. Lediglich der Knochen am rechten Handballen wurde leichtgestaucht und es gab für etwa eine Woch einen leichten Schmerz, wenn man auf den Handballen drückte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Nein, wenn das Auto normal geparkt war, gibt es auch keine Haftung aus der Betriebsgefahr.
Und es ist keine Luxusreparatur, sondern eine Reparatur nach Herstellervorgaben gem. Stand der Technik.

Keine Chance bei Neu-für-Alt, der Abzug gilt vor allem bei Verschleißteilen, wir reden hier von einem 3,5 Jahre alten Fahrzeug, da ist der Abzug minimal.
Im Gegenteil durch den Schaden wird es zum Unfallfahrzeug, diesen Nachteil musst du ebenfalls ausgleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

1. Wieso reden Sie von "Stoßstange"? Die wird doch im Kostenvoranschlag gar nicht als Teil berücksichtigt. Nur dass sie für die Lackierung und Erneuerung der Tür aus- und wieder eingebaut werden muss.
2. Ihre "zwei kaum sichtbaren Schrammen" sind erhebliche Schäden, die zur Neulackierung des Seitenteils und zum Austausch der linken Hecktüre führen.
3. Wieso "Luxusreparatur"? So wie ich das sehe, sind die Teilepreise im üblichen Rahmen ebenso wie die zu Grunde liegenden Arbeitslöhne. Die an der Hecktür entstandene Delle lässt sich nicht mal eben nach draußen pressen. Insbesondere wenn es sich um einen Firmenwagen handelt, der garantiert noch im Leasing ist. Oder wollen Sie am Leasingvertragsende auch noch den verminderten Restwert zahlen?

Und von wegen "Teilschuld" beim anderen ... Sie können natürlich damit argumentieren und vor Gericht ziehen ... wird dann halt noch teurer für Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Eigentlich habe ich mich für allein schuldig an dem kleinen Unfall gehalten
Verbreiteter Irrtum. Beteiligt waren beide. Wäre der caddy nicht dagewesen, wäre nix passiert.
Deshalb: Denk an später, schließ eine HP-Versicherung ab. (Nein, ich bin kein V-Vertreter)

Nochmal meine Empfehlung:
Leg den Kostenvoranschlag beiseite. Ich schick dir gern *meinen* ähnlichen...
Was hängt denn dort noch dran?
Hast du eine Quittung, dass du das Rücklicht schon mit 86,- bezahlt hast?
Der Kostenvoranschlag sagt nicht, dass du diese Schäden verursacht hat. Er sagt, was zu tun ist, um dies+dat zu beseitigen.
Wenn andere User aus deinen Fotos erkennen, dass das Schäden sind, die genauso wie im KVA zu beseitigen sind, alle Achtung. Und von dir stammen ??
Ich würde ja zumindest den caddy mal *lebend* sehen wollen.

Nur eins verstehe ich nicht: Warum bist du auf den parkenden caddy aufgefahren?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Erst mal vielen Dank für die Antworten, die allerdings überhaupt nicht gut klingen.

Ausgebeult und gespachtelt wird da gar nichts, obwohl der Schaden kaum sichtbar sind. Es werden beide Karossierieteile erneuert, aber das teure ist die, wie oben schon vorhergesagt, Lackierung.

Also: mit dem Fahrrad ein paar Schrammen verursacht und diese Reparatur passt irgendwie nicht zusammen.

Da böte sich an, einen Gutachter loszuschicken - nur... wenn man keine Haftpflichtversicherung hat, wird man den selber bezahlen müssen. Hat man eine, wird die das prüfen, da braucht man sich dann nicht weiter drum kümmern.
Zitat:
Ich habe eigentlich mehr an einen Wertausgleich für einen Bruchteil der Summe gedacht. Die Funktionsfähigkeit und auch die Haltbarkeit des Wagens wird durch den kaum sichtbaren Schaden überhaupt nicht beeinträchtigt. Fast alle Firmenwägen habe solche kleine Schrammen und keiner kommt auf die Idee solche eine Menge Geld zum Fenster hinauszuwerfen.

Der Eigentümer des Fahrzeugs hat Anspruch darauf, daß der vorherige Zustand wieder hergestellt wird. Auch "kaum sichtbare Schäden" müssen nicht hingenommen werden. Davon abgesehen wäre der Wertverlust des Fahrzeugs durch solche Schäden auch deutlich mehr als "ein Bruchteil der Summe".
Last but not least: Schrammen sind ein Einfallstor für Rost. Und dann ist der Schaden mittelfristig enorm.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Zitat (von Lazyboy):
Zum Glück hast du eine Haftpflichtversicherung, die sich genau mit dieser Thematik auseinandersetzen wird, nicht wahr?

Nein, so eine Versicherung habe ich nicht und ich hatte auch noch nie einen entsprechenden Bedarf-

Das rächt sich jetzt.
Zitat:

Der Schaden hinten:
https://photos.app.goo.gl/UsREEcN9t6PiavH1A

Der Schaden an der Seite:
https://photos.app.goo.gl/EGCHAeZWTfcK2XWu6

Und jetzt das ganze mit ein bisschen Abstand:
https://photos.app.goo.gl/3LBmv53d9UdR7eji6

Das beschädigte Rücklicht kostete nur etwa 86€ und wurde bereits repariert. Das habe ich auch sofort bezahlt.

Der Blechschaden ist erheblich, das sind zwei Karosserieteile, die repariert werden müssen, außerdem ist es offenbar ein beschriftetes Auto, da muss bei der Neulackierung die Beschriftung erneuert werden.

Ich weiß - wenn man, zumal ohne Erfahrung mit Auto-Reparaturen nach solchen Schäden, das auf den Bildern sieht, dann denkt man: das kann doch kaum der Rede wert sein.

Wenn es Dein Auto wäre, und Du würdest damit in die Werkstatt fahren und sagen: "Macht mir das wieder heil, so daß man nichts davon sieht und es auch keine Folgeschäden - Rost - gibt! Was wird das kosten?"...

... dann würdest Du aus Deinen Schuhen kippen.

Weil das nämlich ganz fix ~4.000€ inklusive Umsatzsteuer sind. Und da sind ja noch nicht mal die Kosten für einen Mietwagen bzw. Nutzungsausfall mit drin, und auch der Wertverlust nicht (auch repariert ist das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug, und das mindert den Wiederverkaufswert).

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Das Bild der linken Hecktür vermittelt nun aber ein ganz anderen Eindruck als "mit dem Fahrrad bei langsamer Geschwindigkeit dagegen gefahren". Links von Kennzeichen ist doch eindeutig eine "Beule" zu sehen ... dann wäre der Austausch der Türe gerechtfertigt.

Es sind vor allem auch nicht "kaum sichtbare Schrammen".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Bluehorn):
Nein, so eine Versicherung habe ich nicht


Das ist eine der wichtigsten Versicherungen für kleines Geld. Hier sind es nur "4000€". Dafür kann ich 40 Jahre wetten, ob was passiert ode mich versichern. Ernsthaften Bedarf hat man hoffentlich nie.

-- Editiert von Tasti123 am 26.10.2018 00:08

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Eigentümer des Fahrzeugs hat Anspruch darauf, daß der vorherige Zustand wieder hergestellt wird
Da frage ich mal nach:
Der vorherige Zustand sei herzustellen? ... das wäre sein Anspruch?
Hat jemand dokumentiert, wie das Auto VOR dem Unfall aussah, welche Schäden es VORHER hatte? Es ist schon 3,5 Jahre alt.
Bist du Fern-Gutachter oder hast du die Glaskugel repariert oder das Auto selbst gesehen? Ist es nicht sehr mutig, anhand dieser 3 Fotos *festzustellen*, dass der Kostenvoranschlag genau richtig wäre und der TS dafür aufkommen muss?
Ob die Schrammen nun kaum sichtbar, sichtbar oder voll fett sind, darüber kann ein Gutachter mit Inaugenscheinnahme wohl mehr sagen.
Zitat (von eh1960):
außerdem ist es offenbar ein beschriftetes Auto,
Ja ? wo sieht man das?
Zitat (von eh1960):
Wenn es Dein Auto wäre, und Du würdest damit in die Werkstatt fahren und sagen: "Macht mir das wieder heil, so daß man nichts davon sieht und es auch keine Folgeschäden - Rost - gibt! Was wird das kosten?"...
Ja, stimmt, aber wer würde das bezahlen?
Zitat (von eh1960):
Das rächt sich jetzt.
Das ist noch gar nicht raus.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
darüber kann ein Gutachter mit Inaugenscheinnahme wohl mehr sagen.


Ja wer hält den TE davon ab ihn zu beauftragen (und zu bezahlen)?

Zitat:
Hat jemand dokumentiert, wie das Auto VOR dem Unfall aussah,


Das ist regelmäßig nieeee der Fall, hat noch keinen gestört seinen Anspruch geltend zu machen.

Keiner sagt, dass der KVA 100% korrekt ist, aber in Anbetracht der Fotos durchaus realistisch mit ein wenig Erfahrung.

Beschriftung sehe ich allerdings auch nicht.

Natürlich rächt sich das jetzt, mit PHV hätte man gar kein Problem - jetzt eines zwischen ein paar hundert (woran ich nicht glaube) und mehreren tausend Euro (ich sag mal auf 6000€ zu kommen ist locker drin)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Ja wer hält den TE davon ab ihn zu beauftragen (und zu bezahlen)?
Niemand. Das wurde doch mehrfach empfohlen. Dass der TS leider kein PHV hat, ist auch schon mehrfach erwähnt und kritisiert worden. Ist jetzt nicht zu ändern.
Zitat (von Lazyboy):
Das ist regelmäßig nieeee der Fall, hat noch keinen gestört seinen Anspruch geltend zu machen.
Stimmt auch. Dann schreibt man doch:
Der Caddy-Eigentümer hat das Recht, seinen Anspruch geltend zu machen. Ja, soll der doch machen. Nichts anderes habe ich geschrieben. Zuerst hat er mal den KVA geschickt. Hat schon ein neues linkes Rücklicht, bezahlt vom TS.

bei @eh1960 klingt das total anders. Außerdem wundert der sich auch:
Zitat (von eh1960):
Also: mit dem Fahrrad ein paar Schrammen verursacht und diese Reparatur passt irgendwie nicht zusammen.
Es ist keine Reparatur, sondern ein KVA.
Das ist doch genau meine Erfahrung im Beitrag 5.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bluehorn
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei einer Haftplichtversicherung ist die ganze Familie mitversichert und Kinder sind bekannterweise die größten Schadensverursacher. Deshalb habe ich es nicht für sinnvoll erachtet, als extremes gutes Risiko eine solche Versicherung abzuschließen. Ich bin jetzt fast 64 Jahre alt und hatte auch noch nie einen Fall, wo ich solch eine Versicherung in Anspruch hätte nehmen können. Ich fahre set über 50 Jahren ziemlich intensiv Rad, wurde dabei mehrfach in Unfälle verwickelt aber nie schuldhaft. Im Alter lässt bei mir die Konzentration leider schneller nach als die Fitness. Ich bin noch mit 61,5 Jahren ohne Unterbrechung den Glockner und ein paar Tage vor dem Unfall immerhin den Brocken hinaufgefahren. Ich wollte eigentlich nächstes oder übernächstes Jahr noch einmal das Stilfser Joch hinaufgefahren und da muss man hart trainieren. Gerade bei niedriger Geschwindigkeit wie bei diesem Unfall passe ich - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr so gut auf. Der Unfall war am Ortsausgang, wo normalerweise nie ein Wagen parkt und da habe ich das Ding einfach zu spät gesehen. In der Kurve davor gibt es noch innerhalb der Ortschaft ein Halteverbot, das kurz vor der Unfallstelle allerdings wieder aufgehoben wurde. Ich hatte auch schon knapp 50 Km auf den Buckel und wollte mich für den erheblichen Schlussanstieg etwas "ausruhen". So erkläre ich mir den Unfall. In meiner entfernten Bekanntschaft hat es vor etwa 20 Jahren einen ähnlichen Unfall gegeben, allerdings bei wesentlich höherer Geschwindigkeit und ohne Schutzhelm. Der Radfahrer war knapp 50 Jahre alt und ist seitdem vom Kopf ab querschnittsgelähmt. Das kommt gar nicht so selten vor, dass Radfahrer ein auf einer Straße parkendes Auto übersehen. Man denkt eben, dass nichts passieren kann, wenn man konsequent am rechten Straßenrand fährt, aber das ist nicht ganz richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Warum schreibst du das jetzt? Die Versicherung ist doch gerade jetzt, wo du älter wirst, besonders wichtig. Nicht nur fürs Radfahren...Für die nächsten 20 Jahre...
Für 1 Person zahlst du dann nicht mehr als 40-50 € p.a.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von eh1960):
Der Eigentümer des Fahrzeugs hat Anspruch darauf, daß der vorherige Zustand wieder hergestellt wird
Da frage ich mal nach:
Der vorherige Zustand sei herzustellen? ... das wäre sein Anspruch?

Unter anderem. Ja.
Zitat:
Hat jemand dokumentiert, wie das Auto VOR dem Unfall aussah, welche Schäden es VORHER hatte? Es ist schon 3,5 Jahre alt.

Wenn man beweisen kann, daß die Schäden schon vor dem Unfall vorhanden waren, dann würde der Anspruch entfallen. Das ist aber schwierig.
Zitat:
Bist du Fern-Gutachter oder hast du die Glaskugel repariert oder das Auto selbst gesehen? Ist es nicht sehr mutig, anhand dieser 3 Fotos *festzustellen*, dass der Kostenvoranschlag genau richtig wäre und der TS dafür aufkommen muss?

Ich habe mit genügend Autounfällen zu tun gehabt und deren Reparaturen, um zu wissen, was über den Daumen gepeilt eine Reparatur ungefähr kostet.

Ich würde mich nie festlegen, ob das auf den Fotos zu sehende nun 4.000€ Reparaturkosten hat, oder 5.000€, oder nur 3.000€.
Ich weiß aber, daß 4.300€ inkl. USt. für so einen Blechschaden wie auf den Fotos zu sehen absolut nicht ungewöhnlich ist. Hätte man mir die Fotos gezeigt und mich gefragt "Was schätzt Du, was eine Werkstattreparatur inkl. USt. da wohl kosten mag?" - dann hätte ich gesagt "Alles zusammen irgendwo in der Gegend zwischen 3.500 und 4.000€".
Zitat:

Ob die Schrammen nun kaum sichtbar, sichtbar oder voll fett sind, darüber kann ein Gutachter mit Inaugenscheinnahme wohl mehr sagen.

Es reicht im Prinzip, was die Werkstatt sagt. Deren KV unterscheidet sich im Regelfall nicht gravierend von einem Unfallschadens-Gutachten.
Die Werkstatt hat nämlich kein Interesse daran, das "hochzujazzen" - ihr Kunde ist nämlich sauer, wenn er von einem Versicherungsgutachter erfährt, daß die Werkstatt da deutlich zu hoch lag.
Zitat:
Zitat (von eh1960):
außerdem ist es offenbar ein beschriftetes Auto,
Ja ? wo sieht man das?

Ich hatte "Schriftzug" im KV so interpretiert, aber es stimmt, das bezieht sich auf den Modelschriftzug.
Zitat:

Zitat (von eh1960):
Wenn es Dein Auto wäre, und Du würdest damit in die Werkstatt fahren und sagen: "Macht mir das wieder heil, so daß man nichts davon sieht und es auch keine Folgeschäden - Rost - gibt! Was wird das kosten?"...
Ja, stimmt, aber wer würde das bezahlen?

Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung.
Genau das ist nämlich der Anspruch, den der Geschädigte gegen den Schädiger hat.
Zitat:

Zitat (von eh1960):
Das rächt sich jetzt.
Das ist noch gar nicht raus.

Doch. Das ist jetzt schon raus.

Hätte er nämlich eine Haftpflichtversicherung, dann würde er die Sache der übergeben, und die Versicherung würde prüfen, ob die Ansprüche berechtigt oder zu hoch sind.
Würde ihn keinen Cent kosten.

Ohne HPV muss er jetzt entweder selber einen Gutachter bezahlen, ohne vorher zu wissen, ob der den Werkstatt-KV bestätigt (ist wahrscheinlich) oder meint, der Schaden sei geringer (eher unwahrscheinlich).
Und wenn der Geschädigte vor Gericht zieht, würde die HPV für ihren Versicherten in den Prozess eintreten.

Mit anderen: hätte er eine HPV, könnte er sich bequem zurücklehnen und sagen: "Klärt das unter Euch." Und egal ob der Schaden so hoch ist oder niedriger - es kostet ihn nix.

So aber steht er jetzt ohne Versicherungsschutz gegen den Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt, und hat das erhebliche Risiko, bei einem Prozess zu den 4.300€ nochmal 1.000 bis 1.500€ Verfahrenskosten bezahlen zu müssen. (Nämlich die Prozesskosten des Geschädigten, wenn er den Prozess verliert.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Anami):
[
bei @eh1960 klingt das total anders. Außerdem wundert der sich auch:
Zitat (von eh1960):
Also: mit dem Fahrrad ein paar Schrammen verursacht und diese Reparatur passt irgendwie nicht zusammen.
Es ist keine Reparatur, sondern ein KVA..

Aus dem eine Reparatur werden soll...
Ersetze

"mit dem Fahrrad ein paar Schrammen verursacht und diese Reparatur passt irgendwie nicht zusammen"

durch

"mit dem Fahrrad ein paar Schrammen verursacht und diese Schadensbilder und die ggf. durchzuführenden Reparaturen passen irgendwie nicht zusammen".

Dem TE sei hier nur noch der Rat gegeben:

Auf die Ideen von "Anami" zu hören wird mit erheblicher Wahrscheinlich für Sie noch mal extra teuer werden.

Bis jetzt sind es Reparaturkosten von ca. 4.300€ laut Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Wenn Sie ohne tragfähige Grundlage versuchen diese Kosten abzublocken, dann wird der geschädigte KFZ-Eigentümer das vermutlich einem Anwalt übergeben.

Und dann stehen Ihre Chancen gut, nicht nur die 4.300€ für die Reparatur zahlen zu müssen, sondern zusätzlich auch noch

- die gegnerischen Anwaltskosten
- die Gerichtskosten
- Nutzungsausfall während der Reparaturzeit (denn jeder Anwalt setzt den mit auf die Rechnung)
- Kostenpauschale (~40€ gehen ohne weitere Nachweise durch)
- Wertverlust des Fahrzeugs durch den Unfall

Da Sie keine Haftpflichtversicherung haben, nimmt Ihnen keiner die Risiko-Kosten-Nutzen-Abwägung ab.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Hätte er nämlich eine Haftpflichtversicherung,
Das brauchen wir doch wirklich nicht zum 327. Mal erwähnen.
Zitat (von eh1960):
Wenn Sie ohne tragfähige Grundlage
Die kann er sich doch beschaffen. Ich plädiere hier nur dafür, nicht kopflos und in Panik los zu rennen und dem Caddy-Eigentümer nun die Rep.-Kosten lt. KVA hinterher zu werfen.
Alles, was der TS tun kann, wurde bereits empfohlen. Soll er es doch tun. Die Karambolage ist schon 4 Wochen her.
Zitat (von eh1960):
geschädigte KFZ-Eigentümer das vermutlich einem Anwalt übergeben.
Vermutlich?
Das haben wir im Winter auch gedacht. Wir haben den KVA prüfen lassen (anhand von Fotos) und das Ergebnis dem Eigentümer mitgeteilt.

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