Handy Schaden

15. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Viper86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Handy Schaden

Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Und zwar ist es so das in eine Wirtschaft von einem Kellner Bier über mein Smartphone geschüttet wurde. Jenes ist erst 3 Monate alt. Nachdem alles soweit geklärt wurde sollte die Versicherung vom Verursacher bzw. von der Gaststätte die Versicherung den Schaden bezahlen. Dazu habe ich einen Kostenvoranschlag eingereicht. NAchdem ich selber bei der Versicherung angefragt habe wann der Schaden bezahlt würde, sagte man mir das die Besitzer den Schaden selber begleichen würden, aufrund der Selbstbeteiligung etc... Jetzt zu meine nicht wissen :-) Darf der Verursacher mein Handy verlangen?DA mir der Verursacher nämlich nun schrieb das ich das Handy schicken sollte und die dann den Schaden begleichen würden. Bzw was kann ich machen wenn die den Schaden nicht begleichen wollen?

Danke für die Hilfe

LG

Daniel

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

bei deiner schilderung ist eines nicht gaz klar, undzwar, was sollst du den bekommen?

Soll eine Reparatur gezahlt werden, oder sollst du den Zeitwert des Smartphones erstattet bekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Viper86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich möchte den zeitwert erstattet bekommen da die Garantie nun erloschen ist und auch der Kostenvoranschlag für eine Reparatur sagte das Feuchtigkeitsschäden nicht repariert werden, bzw. Können.

Gruß

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Was konkret ist dann das Problem? Zweitwert erstattet bekommen und Handy behalten ist nicht drin... bzw. müsste dann der Restwert des Handys noch vom Zeitwert abgezogen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Viper86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo. Wieso kann der geordert nicht erstattet werden wenn ich das Handy behalten möchte? Wie hoch ist denn der restwert von einem Handy mit wasserschaden? Minimal da auch im späteren Verlauf noch diverse Schäden auftreten können bezüglich oxidation.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Viper86):
Wieso kann der geordert nicht erstattet werden wenn ich das Handy behalten möchte?

Weil Du nur so zu stellen bist, als ob der Schaden nicht stattgefunden hätte. Hast Du anschließend Handy und Zeitwert, dann bist Du besser gestellt.

Zitat:
Wie hoch ist denn der restwert von einem Handy mit wasserschaden?

Kann man pauschal nicht beantworten. Kommt darauf an, was sich davon evtl. noch nutzen lässt. Sollten die Reparaturkosten den Zeitwert nicht übersteigen, dann zumindest Zeitwert abzgl. Reparaturkosten.

Aber mal als Gegenfrage: Was willst Du mit einem defekten Handy, das laut Deiner Aussage ja nur noch einen minimalen Wert hat?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Viper86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber wenn wer mein eingetum beschädigt und er mir den finaziellen Schaden begleichen soll. Muss ich ihm doch nicht mein Eigentum überlassen.?
Handy lässt sich soweit erstmal benutzen hat zwar ein paar bedienungsschwierigkeiten,jene seit dem auftreten.A ber was wenn in 1 oder 2 monaten das dingen wegen oxidation ausfällt. Reperatur würde nicht gemacht da Wasserschaden. Sei es auch nur ein mechanischer Defekt ala es wird nicht mehr geladen da das Ladekabel kein Kontakt hat. Würde bei einer Reperatur immer auf den Wasserschaden verwiesen.
Wie kann man denn den Restwert ermitteln?? D

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#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Sag mal, ist das so schwer zu verstehen? Du bist so zu stellen, als wenn der Schaden nicht passiert wäre. Und wenn er nicht passiert wäre, dann hättest Du ein Handy mit dem entsprechenden Zeitwert und nicht noch ein zweites halb defektes Handy gehabt.

Wenn das Ding noch halbwegs geht, dann ist der Restwert sicher nicht nahe Null. Für einen Bastler ist das durchaus noch attraktiv.

Die Restwertbestimmung übernimmt im Zweifelsfall ein Gutachter. Da das hier aber kostentechnischer Unsinn wäre, wird es wohl zunächst darauf hinauslaufen, dass Ihr Euch zu einigen versucht. Wenn das nicht klappt, geht es im Zweifelsfall vor Gericht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Wenn das nicht klappt, geht es im Zweifelsfall vor Gericht.


Wobei die Kosten hier wohl der TE zu tragen hätte, denn die Weigerung die Regulierung endlich abzuschließen geht ja von Ihm aus.
Das der Herr utopische Wünsche bei der Regulierung hat, ist nicht das Problem des Verursachers.


-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2015 12:08

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Viper86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
also verstanden wurde es nun. :-) Man ist ja doch noch belehrbar.
Nachdem ich beruflich nun auch einige Zeit unterwegs war und in dieser Sache nix passiert ist, habe ich dem Verursacher vorgeschlagen mir ein Handy neu zu schicken (Baugleich) damit ich meine Kontakte etc übetragen kann und auch keine Ausfallzeiten habe. Nacdem würde ich das alte Handy ihnen schicken. Dies wollen sie nun nicht anscheind soll mich nur bei jemand anderes melden bezüglich dieser Sache. UNd wer das ist wurde mir nicht gesagt nur die Nummer geschickt. Glaub das wird noch länger dauern :-(

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
habe ich dem Verursacher vorgeschlagen mir ein Handy neu zu schicken (Baugleich) damit ich meine Kontakte etc übetragen kann


Darauf hast du ja nun auch keinen Anspruch, sondern nur auf Schadensersatz in Geld.

Zitat:
Dies wollen sie nun nicht anscheind soll mich nur bei jemand anderes melden bezüglich dieser Sache.


Vermutlich bei deren Anwalt, der dich nun verklagen wird.

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#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Hallo,

Sie haben Anspruch auf Ersatz ihres Schadens.

Hierzu müssen Sie nicht das Handy herausgeben.

Der Schaden ist der Wiederbeschaffungswert des Handys abzüglich des Restwerts bzw. die Reparaturkosten ( je nach dem was günstiger kommt).

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