Zwei Gäste haben ihre Jacken in meiner Wohnung vergessen. Ich habe diese daraufhin auf eigene Kosten per DHL hinterhergeschickt (Gast gab mir Adresse) Nach einer Weile kam das Paket - etwas beschädigt - zurück , da angeblich die Adresse falsch war.
Kurz danach ist das Paket beim Umzug abhanden gekommen - jemand muss es wohl für Müll (beschädigt) gehalten haben. Nun möchte der Gast zur Polizei und mich anzeigen. Allerdings, kann ich doch für diese Umstände nichts!? Kommt er damit durch?
-- Editiert von Moderator am 10.10.2016 14:56
-- Thema wurde verschoben am 10.10.2016 14:56
Haftung für fremdes Eigentum
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zitat:Kommt er damit durch?
Mit einer Anzeige wegen Diebstahl, Unterschlagung oder Sachbeschädigung nicht.
Ob der (Zeit-)Wert der Jacke ersetzt werden muss, steht auf einem anderen Blatt.
Mit der nachweisbaren Abgabe beim versanddienstleister ist man meines Erachtens nach aus dem Schneider. Zudem ist das Paket ja angekommen. Mir erschließt sich der kausale Zusammenhang zwischen Adresse falsch und Paket defekt noch nich. Waren die Jacken beschädigt, oder nur das Paket. Dass jemand doof war und blind etwas zu entsorgen ist nicht das Problem des Gastgebers. Der Gast hat ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Wegschmeißer
-- Editiert von Guruhu am 10.10.2016 14:34
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Nun möchte der Gast zur Polizei und mich anzeigen. Nö, der möchte Sie lediglich einschüchtern - wer wirklich eine Anzeige machen will, tut es, ohne es vorher anzukündigen. Und natürlich wäre eine Anzeige sinnfrei - siehe Antwort Nr. 1.
Hallo,
ich sehe es ähnlich wie die Vorposter, eine Straftat ist hier nicht zu erkennen. Einer Anzeige würde ich daher entspannt entgegen sehen.
Nee, ist es eben nicht, es ist zurückgekommen.Zitat:Zudem ist das Paket ja angekommen.
Stefan
Wieso ist ein Gastgeber für die Tütteligkeit seiner Gäste verantwortlich?
wirdwerden
Da hier wohl kein Verwahrungsvertrag vorliegt, sondern reine Gefälligkeit, haftet der TE nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die müßte wiederum vom Geschädigten bewiesen werden.
ZitatAllerdings, kann ich doch für diese Umstände nichts!? :
Kommt darauf an.
Eventuell werden die Umzugshelfer als Erfüllungsgehilfen gesehen und für Fehler der Erfüllungsgehilfen kannst Du unter Umständen haftbar gemacht werden. Allerdings nur zivilrechtlich.
Da trägt zum einen der Gast die Beweislast, zum anderen wird nur der Zeitwert ersetzt.
Hallo,
Was soll denn solch' ein Kommentar?Zitat:Wieso ist ein Gastgeber für die Tütteligkeit seiner Gäste verantwortlich?
Natürlich ist ein Finder für die Gegenstände in seiner Obhut verantwortlich.
Stefan
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