Liebe Gemeinde,
folgender Fall hat sich zugetragen.
Gastgeber hat mitte Juni Gäste zu Besuch, Gast hat unbemerkt eine offene Apfelsaftpackung in der Tasche, die sich über die Couch des Gastgebers verbreitet (unbemerkt für 1-2 Stunden).
Riesiger Fleck der auch nach zwei Behandlungen nicht raus geht (bzw. einen Wasserfleck hinterlassen hat).
Gast hat seine Haftpflichtversicherung eingeschaltet.
Gastgeber hat für die Couch (Kauf Ende Dezember 2017) inkl. Versand 650€ bezahlt. Couch wurde mitte Januar geliefert und war somit bisher nur 5 Monate in Gebrauch und hat sonst keine Gebrauchsspuren.
Haftpflichtversicherung hat nun eine Vergleichs- und Abfindungserklärung in Höhe von 300€ verschickt.
Sollte bzw. hat der Gastgeber Anspruch auf mehr? Vielleicht sogar die komplette Zahlung, weil die Couch neu (auch heute noch) den gleichen Preis hat?
Beste Grüße
Haftpflicht - Vergleichs- und Abfindungserklärung
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Den kompletten Preis sehe ich nicht, aber die Hälfte ist nach der Zeit auch frech.
Käme im konkreten auf die Nutzungsdauer an, diese ist natürlich von verschiedenen Faktoren abhängig.
Bei 650€ gehe ich nicht von der allerhöchsten Qualität aus.
Hoch angesetzt im ersten Jahr 30% Verlust wärm ich bei ca. 455€ Zeitwert nach 1 Jahr, nach einem halben, bei
ca.550€.
Klar, dass die V ein Angebot macht, was deutlich darunter liegt. (ich hab die Versandkosten einfach drin gelassen)
ZitatDen kompletten Preis sehe ich nicht, aber die Hälfte ist nach der Zeit auch frech. :
Käme im konkreten auf die Nutzungsdauer an, diese ist natürlich von verschiedenen Faktoren abhängig.
Bei 650€ gehe ich nicht von der allerhöchsten Qualität aus.
Hoch angesetzt im ersten Jahr 30% Verlust wärm ich bei ca. 455€ Zeitwert nach 1 Jahr, nach einem halben, bei
ca.550€.
Klar, dass die V ein Angebot macht, was deutlich darunter liegt. (ich hab die Versandkosten einfach drin gelassen)
Ja, den kompletten Preis sehe ich leider auch nicht.
Ich werde die Versicherung mal fragen, wie sie auf diese Berechnungssumme kommt.
Vielen Dank für die Antwort.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatFallschilderung sehr merkwürdig! Wer hat denn eine offene Apfelsaftpackung in der Tasche und bemerkt zum 2. nicht, dass diese ausgelaufen ist? Das hat die Versicherung geglaubt? Dann ist das Angebot der Versicherung mehr als großzügig - ich hätte diesen Fall nicht geglaubt! :
Danke für den qualifizierten Beitrag.
Es war mitnichten eine offene Tetrapack Verpackung, diese war nämlich "eigentlich" verschloßen, hat aber dennoch "geleckt".
Indem dieser im schwarzen Jutebeutel ist und sich unter diesem der Fleck gebildet hat.
Zitat:Ich werde die Versicherung mal fragen, wie sie auf diese Berechnungssumme kommt.
Da brauchst du nicht fragen.
Der Sachbearbeiter hat gerechnet, 650€ gekostet,
- Zeitwert
- der hat eh keine Ahnung
- pi x Daumen
= Das bietet wir dem erstmal an
Wenn er weint, gibt's ein wenig mehr
Folgendes hatte ich geschrieben
Zitat:Um den von Ihnen vorgetragenen Schadensausgleich nachvollziehen zu können und im Zuge dessen einen angemessenen Schadensausgleich zukünftig zu erzielen, würde ich gerne eine genaue Aufbereitung des Schadensersatzes der von Ihnen zum Zwecke dienenden Unterlagen zugesandt bekommen.
Folgende Antwort habe ich erhalten
Zitat:
unsere Abfindungserklärung /Wertminderung, war lediglich ein Angebot d.h. Sie nutzen die Couch weiter und durch den entstanden Fleck ist die Couch EUR 300.-- weniger Wert. Hierzu gibt es keine Unterlagen.
Wenn Sie uns mitteilen Sie möchten das nicht, dann werden wir einen Gutachter beauftragen.
Ich finde einfach, dass 300€ zu wenig sind. Ich habe nämlich eine große XXL-Wohnlandschaft, da kostet die profesionelle Reinigung (laut Internet) mindestens 239,- €.
Es würde zwar Geld übrig bleiben, aber Wertverlust dadurch hat Sie ja dadurch dann trotzdem.
-- Editiert von Fussi86 am 12.07.2018 10:27
Hmmm, wenn die Couch danach wieder sauber aussieht UND danach sogar noch ein Fuffy übrig bleibt, was wollen Sie denn noch? Welcher Wertverlust wäre denn eingetreten, wenn man vom Fleck nichts mehr sieht?
Ich weiß es nicht, deshalb bin ich hier um zu fragen, wie es rechtlich ausschaut etc.
Meiner Ansicht nach ist, selbst wenn der Fleck nach einer professionellen Reinigung nicht mehr zu sehen ist, so wurde das Polster/der Bezug ja schon in Mitleidenschaft gezogen.
Und jetzt?
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