Gutachter

2. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nizza
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachter

Hallo, es wäre schön, wenn mir jemand auskunft geben könnte.

Ich hatte letzte woche einen Unfall, ein junges Mädchen ist bei
Rot über die strasse und fiel auf meine Motorhaube.(gott sei dank keine grossen verletzungen) Allerdings ist meine moterhaube eingbeuelt meine Windschutzscheibe gerissen und vorne einige kratzer. da ich nicht genau wusste wie und durch wem ich nun feststellen lassen kann wie hoch der schaden ist, lies ich einen
Gutachter kommen. der Schaden beträgt sich auf 1586 Euro.
Nach rücksprache, mit der versicherung, hatten die mir heute vor geworfen wie ich dazu käme einen gutachter zu beauftragen, es hätte auch ein kosten voranschlag einer werkstatt gereicht.
Da die versicherungsnehmerin mir mitteilte, das der Versicherungsvertreter meinte ich solle auch fotos vom Auto vorlegen, war ich der meinung das es dann besser wäre einen gutachter zu nehmen. Nun meint die Versicherung, das sie für das Gutachten eventuell nicht auf kommen werden.
Muss ich den Gutachter jetzt selbst bezahlen????

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sie haben ja die Pflicht, den Schaden zu möglichst gering zu halten. Wenn es keinerlei Veranlassung gab einen Gutachter zu bestellen, werden Sie die Kosten wohl selbst tragen müssen.

Es wird sich aber sicher etwas argumentieren lassen (Aussage der Versicherungsnehmerin, Sicherung von Beweisen, schnelle Reparatur etc.), womit die Kosten dann (wenigstens teilweise) noch von der Versicherung getragen werden.

Viel Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nizza
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso habe ich die pflicht den schaden so gering wie möglich zu halten.
sorry, mir läuft nicht jeden tag jemand vor das auto.Ich hatte noch nie etwas mit einer versicherung zu tun. von daher war ich der meinung, das es besser ist einen gutachter zu beauftragen der genau überprüfen kann ob die schäden vom unfallhergang sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)

Die Gutachterkosten sind grds. vom Schädiger zu zahlen, also dessen Versicherung. Natürlich hat die Versicherung keine Lust überflüssige Kosten zu tragen; hierzu können auch Gutachterkosten zählen, wenn es nicht notwendig war, einen Gutacher zu beauftragen. Vielleicht hilft ein erneutes Gespräch mit der Versicherung?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandersotr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Typischer Fall Irreführung durch die Versicherung. Man kann sagen, dass ab
900,-- € ein Gutachten immer von der Versicherung gezahlt werden muß. Ich hatte das gleiche Problem, kam dann aber auf die Unfall-Hotline von www.sos-schadens-online-service.de Die waren top. Die Sch... Versicherung sah ziemlich alt aus....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.879 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen