Frist für Schadensersatzanspruch

16. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
jan.m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Schadensersatzanspruch


Hallo zusammen,

ich benötige bitte einen kleinen Rat bei folgendem Fall:

Ende Januar 2010 habe ich beim einparken ein Auto beschädigt, ich habe mit der Gegenseite alle Kontaktdaten ausgetauscht. Nach mehreren Anrufen und Kontaktversuchen kam keine Reaktion von der Gegenseite.

Mitte Juni 2010 kommt nun die Gegenseite auf mich zu und verlangt Schadenersatzanspruch, der Schaden wurde (angeblich) ohne meine Kenntnis bereits repariert.

Frage: [u][/u] Gibt es eine Frist für Schadenersatzanspruch? Die Gegeseite hat den Anspruch auf Schadenersatz noch garnicht an mich gestellt, trotzdem würde ich gerne wissen, ob es eine bestimmte Frist gibt.

Vielen Dank im Voraus!

Jan

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Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Schadensersatzanpruch verjährt in drei Jahren.

Der Geschädigte ist für den eingetretenen Schaden nachweispflichtig. Je länger der Schaden zurückliegt umso mehr Beweisprobleme kann er aber bekommen.

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