Fremdes Postpaket verloren

2. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
SeppSepp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremdes Postpaket verloren

Hallo zusammen!
Ich benötige einen Tipp bei folgendem Fall:

In meiner WG kommen regelmäßig Pakete für eine ehemalige Mitbewohnerin an. Ihr Name steh jedoch nichtmehr auf dem Klingelschild. Die Pakete kommen von ihrem Vater obwohl er weiß, dass sie nichtmehr bei uns wohnt.
Das letzte Paket wurde beim Nachbarn abgegeben. Ich habe es einen Tag später abgeholt und versehentlich vor unserer Haustür stehenlassen.
Nun ist es verschwunden, wahrscheinlich entwendet.

Meine Frage: Muss ich für den Inhalt aufkommen? Besteht die Gefahr das mein Nachbar dafür haften muss weil er den Erhalt des Paketes unterschrieben hat?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!
Sebastian

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie haften. Sie haben das Paket schließlich vor der Tür liegen gelassen.

Hat Ihre ehemalige Mitbewohnerin Sie überhaupt befugt, ihre Pakete bei Nachbarn abzuholen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SeppSepp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat mich nicht befugt. Auf dem Abholschein stand nichtmal der Name der Empfängerin. Da ich zeitgleich ein Paket erwartete nahm ich an, dass es sich um mein Paket handelt.

Es geht mir vielmehr darum ob jemand einen gewissen Wert des Inhaltes angeben kann, welchen ich dann zu ersetzen habe, ohne einen Nachweis über den tatsächlichen Inhalt.

-- Editiert von SeppSepp am 02.11.2016 21:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SeppSepp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat mich nicht befugt. Auf dem Abholschein stand nichtmal der Name der Empfängerin. Da ich zeitgleich ein Paket erwartete nahm ich an, dass es sich um mein Paket handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von SeppSepp):
In meiner WG kommen regelmäßig Pakete für eine ehemalige Mitbewohnerin an.

Wie wäre es mal mit "Annahme verweigern"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wir haben hier offenbar eine reine Gefälligkeit, da haftet man nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Letztere dürfte jedoch vorliegen, wenn man das Paket einfach im Hausflur stehen läßt.

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