Hallo zusammen!
Ich benötige einen Tipp bei folgendem Fall:
In meiner WG kommen regelmäßig Pakete für eine ehemalige Mitbewohnerin an. Ihr Name steh jedoch nichtmehr auf dem Klingelschild. Die Pakete kommen von ihrem Vater obwohl er weiß, dass sie nichtmehr bei uns wohnt.
Das letzte Paket wurde beim Nachbarn abgegeben. Ich habe es einen Tag später abgeholt und versehentlich vor unserer Haustür stehenlassen.
Nun ist es verschwunden, wahrscheinlich entwendet.
Meine Frage: Muss ich für den Inhalt aufkommen? Besteht die Gefahr das mein Nachbar dafür haften muss weil er den Erhalt des Paketes unterschrieben hat?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!
Sebastian
Fremdes Postpaket verloren
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Sie haften. Sie haben das Paket schließlich vor der Tür liegen gelassen.
Hat Ihre ehemalige Mitbewohnerin Sie überhaupt befugt, ihre Pakete bei Nachbarn abzuholen?
Sie hat mich nicht befugt. Auf dem Abholschein stand nichtmal der Name der Empfängerin. Da ich zeitgleich ein Paket erwartete nahm ich an, dass es sich um mein Paket handelt.
Es geht mir vielmehr darum ob jemand einen gewissen Wert des Inhaltes angeben kann, welchen ich dann zu ersetzen habe, ohne einen Nachweis über den tatsächlichen Inhalt.
-- Editiert von SeppSepp am 02.11.2016 21:16
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Sie hat mich nicht befugt. Auf dem Abholschein stand nichtmal der Name der Empfängerin. Da ich zeitgleich ein Paket erwartete nahm ich an, dass es sich um mein Paket handelt.
ZitatIn meiner WG kommen regelmäßig Pakete für eine ehemalige Mitbewohnerin an. :
Wie wäre es mal mit "Annahme verweigern"?
Wir haben hier offenbar eine reine Gefälligkeit, da haftet man nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Letztere dürfte jedoch vorliegen, wenn man das Paket einfach im Hausflur stehen läßt.
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