Fremdes Auto beschädigt - wer zahlt?

29. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Noname01hz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Fremdes Auto beschädigt - wer zahlt?

Hallo! Ich hab da mal ne Frage: Wenn ich mit dem Auto eines anderen (Freundin, Freund usw...) gegen einen Bordstein fahre oder z.B. einen Parkrempler mit einer Laterne habe, wer zahlt dann den Schaden? Kann ich meine Privathaftpflicht bemühen oder greift die im Straßenverkehr nicht?

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich gehe davon aus, wir reden von dem Schaden am Auto selbst:

Wenn der PKW-Halter eine Vollkasko hat, dann zahlt diese. Der Fahrer muss dann nur noch den übrigen Schaden ersetzen (Selbstbeteiligung, Rückstufung etc.)

Hat der Halter keine Vollkasko, dann zahlt der Fahrer selbst. Deswegen verleihe ich mein Auto auch nicht im Freundeskreis und fahre auch nur ungern Autos von anderen. Wenn man bedenkt, dass selbst kleinere Schäden ruckzuck im vierstelligen Bereich liegen, dann ist Ärger vorprogrammiert.


Was den Schaden an Laterne etc. angeht:

Der Schaden wird auf jeden Fall von der Versicherung des Halters gezahlt, allerdings muss der Fahrer auch hier Selbstbeteiligung und Rückstufung ersetzen.





-- Editiert am 30.08.2009 12:20

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Noname01hz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten. Echt super euer Forum, sonst bekommt man am Wochenende ja keine Auskünfte. !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Was den Schaden an Laterne etc. angeht:

Der Schaden wird auf jeden Fall von der Versicherung des Halters gezahlt, allerdings muss der Fahrer auch hier Selbstbeteiligung und Rückstufung ersetzen."

Der letzte Teil ist nicht korrekt. Den Rückstufungsschaden muss der Fahrer nur zahlen, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.




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