Angenommen Person A würde von Person B eine Gmbh übernehmen und sich als Geschäftsführer eintragen.
Es kommt ein paar Monate später zu Schadensersatzansprüchen weil vor der Übernahme begangen worden sind und die Durchgriffhaftung tritt in diesem Fall in Kraft.
Muss die Person A dann mit Ihrem Vermögen haften, da sie aktuell eingetragen ist oder Person B?
Fragen zur GmbH Haftung
9. Dezember 2008
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Frage vom 9. Dezember 2008 | 09:48
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur GmbH Haftung
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 9. Dezember 2008 | 10:41
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
U.U. beide, in jedem Falle aber Person A, wenn er die Firma des B fortgesetzt hat.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 9. Dezember 2008 | 10:55
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 789x hilfreich)
A muß haften. Ob er B in Regreß nehmen kann, müßte man prüfen.
Aber was wäre der Sinn einer GmbH, wenn man Anspruchsteller immer auf irgendwelche längst ausgeschiedenen, womöglich nach Takatukaland ausgewanderten Ex-Geschäftsführungsmitglieder verweisen könnte?
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