Fragen zur GmbH Haftung

9. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mike1111
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur GmbH Haftung

Angenommen Person A würde von Person B eine Gmbh übernehmen und sich als Geschäftsführer eintragen.

Es kommt ein paar Monate später zu Schadensersatzansprüchen weil vor der Übernahme begangen worden sind und die Durchgriffhaftung tritt in diesem Fall in Kraft.

Muss die Person A dann mit Ihrem Vermögen haften, da sie aktuell eingetragen ist oder Person B?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

U.U. beide, in jedem Falle aber Person A, wenn er die Firma des B fortgesetzt hat.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

A muß haften. Ob er B in Regreß nehmen kann, müßte man prüfen.

Aber was wäre der Sinn einer GmbH, wenn man Anspruchsteller immer auf irgendwelche längst ausgeschiedenen, womöglich nach Takatukaland ausgewanderten Ex-Geschäftsführungsmitglieder verweisen könnte?

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