Faustschlag auf die Nase- Folgen???

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
FrankDrebin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Faustschlag auf die Nase- Folgen???

Hallo,
ich war kürzlich mit ein paar Freunden in der Diskothek, als ein angetrunkener Mann (ca 19-22 Jahre alt) meinem Kumpel auf den Fuss trat. Nach einem kurzem Wortgefecht schlug dieser meinem Kumpel auf die Nase. Zu weiteren Gewalttätigkeikeiten kam es nicht. Mein Kumpel(nüchtern) erstattete bei der gerufenen Polizei Anzeige gegen den Täter.
Im Krankenhaus stellte sich raus, dass die Nase lediglich geprellt war.
Meine Frage lautet nun, wie es Erfahrungsgemäß weiter geht. Der Türsteher meinte, dass garnichts passiert und das Verfahren eingestellt würde.
Ich kann mir sowas eigentlich nicht so recht vorstellen, da ja eine Anzeige mit Opfer, Täter und Zeugen vorliegt. Zwar rechne ich nicht damit, dass es zu einer Verhandlung kommt, doch einen Denkzettel sollte man dem Täter dennoch erteilen, sonst fühlt er sich noch in seiner Tat bestärkt.
Vielen Dank für eure Meinungen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob sie tätig wird oder nicht. Vielleicht wird eingestellt, vielleicht gibts einen Strafbefehl, vielleicht auch ne Verhandlung.

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht tätig wird, kann man die Tat möglicherweise auf dem Privatklageweg verfolgen oder ein Klageerzwingungsverfahren betreiben. Damit kann die Staatsanwaltschaft gezwungen werden, zu ermitteln. Ist aber zu überlegen, ob das wirklich sinnvoll ist.

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"justice"

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#2
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Die Verfolgung der Tat auf dem Privatklageweg ist nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat sieht und deshalb den Geschädigten auf den Privatklageweg verweist.

Wird zwar öffentliches Interesse bejaht, das Verfahren aber mangels Tatnachweises eingestellt, so besteht die Möglichkeit für den Geschädigten, sich gegen die Einstellung zu beschweren. Trifft auch die "Beschwerdeinstanz" (Generalstaatsanwaltschaft) hier keine andere Entscheidung, so besteht die Möglichkeit des Klageerzwingungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht.

Da dort aber ganz bestimmte formale Voraussetzungen eingehalten werden müssten, ist er ratsam, spätestens zu diesem Zeitpunkt umgehend einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Wäre eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld nicht möglich? Und das unabhängig von der starfrechtlichen Verfolgung durch den Staatsanwalt. Ich kann mich erinnern, vor vielen Jahren nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld eingefordert zu haben, was ich mittels Anwalt auch durchgesetzt habe, Oder ist das nicht vergleichbar? Kann nicht grundsätzlich Schmerzensgeld eingeklagt werden, wenn man körperlichen Schaden du eine andere Person genommen hat.

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#4
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Natürlich ist die Geltendmachung von Schmerzensgeld unabhängig von einem Ermittlungs- oder Strafverfahren möglich. Aber auch hier müsste durch den Anspruchsteller nachgewiesen werden, dass der Anspruchgegner die behaupteten Verletzungen herbeigeführt hat.

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Don Carlo
FrankDrebin schreibt doch, daß Zeugen bei der Polizei aktenkundig sind. Das dürfte das geringste Problem sein.

Fazit: Das Strafverfahren sollte zweitrangig sein. Sinnvoller ist das Schmerzensgeld über den zivilrechtlichen Weg.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sehe ich auch so. Vor allem trifft den Täter ein zu zahlendes Schmerzengeld ebenso wie ein Strafbefehl.

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"justice"

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